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Palästina · 1907-09-01 · Heft 9-12 (September 1907) · p. Seite 293

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
4 (1907)
Issue
Heft 9-12 (September 1907)
Article
Zur Beleuchtung der türkischen Reichsfinanzen [Nachricht]
Date
1907-09-01
Page
Seite 293 (sequence 3)
Language
German
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— 293 — der Vilajets zu bestreiten und so viel wie möglich nach*Konstantinopel abzuführen. Allein diese Praxis der Dezentralisation wird durch das Finanzministerium sehr oft unterbrochen, welches die Vilajets plötzlich anweist, Forderungen unbefriedigter Lief eranten zu begleichen. Die Mißwirtschaft wird dadurch verschärft, daß die Einkünfte der Vilajets oft schon von vornherein belastet sind, entweder weil sie in bestimmten Fällen zur Bezahlung von Gläubigern angewiesen oder überhaupt für den Dienst auswärtiger Schulden bestimmt sind. Die Unordnung der Finanzverwaltung wird auch dadurch vermehrt, daß bestimmte Verwaltungszweige auf bestimmte Einnahmen angewiesen sind, wodurch die Zersplitterung der Einnahmen und die Abhängigkeit der einzelnen Administrationszweige von Zufällen erhöht wird. Es ist überdies bekannt, welche große Rolle die Bedürfnisse der Zivilliste des Sultans spielen. Alle diese Übelstände haben in ihrer Gesamtwirkung dazu geführt, daß ein Teil der Beamtenschaft, eines fast aussichtslosen Kampfes gegen tiefeingewurzelte Mißbräuche müde, die eigenen Interessen der Pflichterfüllung voranstellte und ein Geist in der türkischen Verwaltung einriß, der in den übrigen europäischen Ländern oft zu einer scharfen Kritik herausforderte. Der Inhalt des erwähnten Irade ist in Kürze folgender: Des Sultans größter Wunsch sei die vollständige Ordnung der Finanzen. Es seien daher sofort alle Maßregeln hierfür zu ergreifen. Das Gleichgewicht in Budget müsse gesichert und es sollen Mittel zur Ausnützung der Reichtümer des Landes gesucht werden. Die Oberste Kommission im Yildiz werde alle staatlichen Einkünfte und Zahlungen inspizieren, und alle Beschlüsse, welche diese faßt, müssen im Ministerrate dringend studiert und der Sanktion vorgelegt werden. Die Vorteile des Systems der Zentralisation seien klar. Dieses System müsse verstärkt werden, indem den Valis die strikte Verpflichtung auferlegt werde, alle Einnahmen sofort an die Zentrale einzusenden ohne die üblichen Anweisungen des Finanzministeriums sici die Vilajets. Alle Finanzbeamten, die ihre Pflichten nicht erfüllen, werden abgesetzt. Die Valis werden mit den Oberbuchhaltern der Vilajets solidarisch für die Finanzgebarung verantwortlich gemacht. Die gesetzlichen Verpflichtungen des obeisten Rechnungshofes zur Rechnungskontrolle nach je drei Monaten sollen sofort in Kraft treten. Zur Komplettierung der Obersten Finanzkommission werden der frühere Finanzminister Sabri und der Staatsrat Dschemal, ehe. mals Oberbuchhalter im Zollministerium, zu Kommissionsmitgliedern ernannt

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