Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 4 (1907)
- Issue
- Heft 9-12 (September 1907)
- Article
- Zur Beleuchtung der türkischen Reichsfinanzen [Nachricht]
- Date
- 1907-09-01
- Page
- Seite 292 (sequence 2)
- Language
- German
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— 292 — wird die Türkei den übrigen Staaten Europas auch in der öffentlichen Verwaltung näher rücken. Die Sanierung der türkischen Finanzen ist schon sehr oft versucht worden, aber immer wieder mißlungen. An der einen Stelle wurde eine Lücke ausgefüllt, an der anderen erweitert sie sich, und so blieb jede Reformaktion ein Stückwerk, ohne daß das Ziel einer gründlichen Sanierung erreicht worden wäre." Ein sehr wichtiger Schritt war die Schaffung der Dette Publique im Jahre 1881, durch die wenigstens die Zinsenansprüche der Staatsgiäubiger teilweise gesichert wurden. Der Artikel 1 des Iracles vom 8./20. Dezember 1881 bestimmte, daß die verschiedenen Anleihen der Pforte mit Ausnahme 'der auf den ägyptischen Tribut. fundierten, auf einen geringeren Nominalbetrag herabzusetzen seien, wobei derjenige Prozentsatz als maßgebend angesehen wurde, den die Regierung faktisch erhalten hat. Hierzu wurden zehn Prozent für rückständige Zinsen zugeschlagen. Zugleich wurde ein Administrationsrat der D ette Publique gebildet, der aus einem, englischen, italienischen, französischen, österreichisch-ungarischen und einem deutschen Mitglied besteht, welche von dem Syndikat der Foreign Bondholders in London, der Handelskammer in Rom. und den Syndikaten der Wiener, Berliner und Pariser Finanzinstitute ernannt wurden. Überdies wurde eine Vertretung der ottomanischen Besitzer in der Dette Publique vorgesehen und bestimmt, daß einer der Direktoren der Banque Ottomane an den Beratungen des Konseils teilnimmt. Diesem Administrationsrate steht die Verwaltung, Einhebung und das unmittelbare Inkasso aller für den Dienst der auswärtigen Schuld abgetretenen Einkünfte durch die von ihm bestellten Organe zu. . Ein zweiter wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lage der auswärtigen Gläubiger war die Umwandlung der türkischen konvertierten Schuld vom Jahre 1884 in eine vierprozentige konvertierte und unifizierte Anleihe im Jahre 1903. Danach genießen die neuen Obligationen alle Rechte, Privilegien und Garantien, die das Mouharrem-Dekret über die Schaffung der Dette Publique den türkischen staatlichen Schuldtiteln gewährte. Waren die Beziehungen zwischen der Pforte und ihren auswärtigen Gläubigern durch die erwähnten Vereinbarungen auf eine verhältnismäßig sichere Basis gebracht, so. konnte dies keineswegs von der inneren finanziellen Lage der Türkei behauptet werden. Für die Deckung der Bedürfnisse der Verwaltung bestehen keine Garantien, und auf diesem Gebiete herrschen Regellosigkeit und Willkür. Die verschiedenen Stellen unternehmen oft förmliche Jagden, um sich rechtzeitig in den Besitz von Einkünften zu setzen, durch welche die allerdringlichsten Verpflichtungen gedeckt werden sollten. In der türkischen Finanz Verwaltung gilt nämlich das System einer vollständigen Dezentralisation. Die Valis haben aus den Einkünften die Ausgaben