Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 4 (1907)
- Issue
- Heft 9-12 (September 1907)
- Article
- Die nationale Arbeiterfrage in Palästina
- Date
- 1907-09-01
- Page
- Seite 261 (sequence 4)
- Language
- German
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— 261 — Linie Wohnhäuser, Speisehäuser, Spar- und Krankenkassen durch Initiative der Kolonisten selbst eingerichtet werden. Für Wohnungshäuser für Junggesellen übernehmen die Kolonisten einer Kolonie Steine zu beschaffen, die Aufsicht und Verwaltung auszuüben. Das nötige Bargeld würde von andern Institutionen vorgestreckt werden. Die Häuser dürfen nicht zu gross sein. Sie dürfen nur 6-zimmrig sein. In ein solches Haus wird ein junges Arbeiterpaar eingesetzt, welches ein Zimmer, Küche und den Balkon, welcher in Palästina 8 Monate lang als Wohnung dienen kann, bewohnt. Dafür verpflichtet er sich, die Reinhaltung des Hauses zu übernehmen, nämlich 5 Zimmer, die 10 Arbeitern als Wohnung dienen sollen. Die Kosten eines solchen Hauses betragen 4800 Mk., der Ertrag beläuft sich auf 400 Mk. jährlich, also ungefähr auf 8 %♦ Die Speisehäuser dürfen nicht extra eingerichtet werden, sondern es wird jeder hausführenden Arbeiterfamilie der Auftrag gegeben, für die bei ihr wohnenden Arbeiter nach Lielerung der Rohmaterialien zu kochen. Die Kost jedes Arbeiters wird auf 60 Pfg. pro Tag berechnet. Dafür bekommt er 3 Mahlzeiten: Frühstück, Mittag und Abendessen. Da die Miete auf 4 Mk. im Monat berechnet ist, so kommen auf jeden Arbeiter eine monatliche Ausgabe von 22 Mk. In dieser Weise kann der Arbeiter ein anständiges, gesundes Leben führen und es bleiben ihm selbst in schlechten Zeiten einige Ersparnisse übrig. Mit der Reformierung der Wohnungsverhältnisse ist aber die Regulierung des Arbeiterlebens noch nicht abgeschlossen, jeder neue Arbeiter ist gewissen endemischen Krankheiten ausgesetzt und dafür muss unbedingt eine Krankenkasse eingeführt werden, damit der Arbeiter im Krankheitsfälle nicht auf Wohltätigkeit angewiesen ist Dazu muss der Arbeiter zweiter Klasse 1,60 Mk. monatlich in die Krankenkasse zahlen. Natürlich müssen für verheiratete Arbeiter andere Bedingungen gelten als für ledige. Der Grundfonds der Kasse sollte am besten, wenigstens vorschussweise, von den Kolonisationsgesellschaften aufgebracht werden. Damit die Arbeiter auch den kleinsten Betrag aufheben können, müssen in den .Kolonien Sparkassen errichtet werden. Die Verzinsung kann natürlich eine sehr geringe sein denn die Sparkassen sollten Geld nur in Boden anlegen dürfen. Diese Sparkasse sollte eine besondere Geld-Anlage für Heimstätten besitzen* Erspart ein Arbeiter das nötige Geld zum