Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 4 (1907)
- Issue
- Heft 9-12 (September 1907)
- Article
- Der achte Kongress
- Date
- 1907-09-01
- Page
- Seite 225 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 22 - Weise wie jene durch feste namhafte Beiträge fördern. Zu diesem Zwecke, sowie zur Vornahme von Erforschungsarbeiten in Palästina und einer umfassenden Werbetätigkeit in der Diaspora müssen der Parteileitung grössere Fonds speziell für Palästina-Zwecke zur Verfügung stehen. Insbesondere muss neben den unsicheren 25 °/o der Gesamt-Einnahme des A. C. ein spezieller Palästina -Fonds geschaffen werden. Wenn die Arbeiten für den Parteifonds beendigt sind, wird es höchst an der Zeit sein, dass sämtliche eifrigen Palästina-Freunde in eine energische Propaganda in Wort und Schrift eintreten, um einen solchen Fonds durch Selbst-Besteuerung, Einnahmen aus Veranstaltungen, Sammlungen und dergleichen zu bilden. Dem Palästina-Ressort soll nach dem Beschluss des Kongresses ein in Palästina befindliches Amt unterstellt werden. Aufgaben des Palästina-Amtes. Im Palästina-Amt soll die Parteileitung für die von den Zionisten zu unternehmende reale Arbeit in Palästina ein zuverlässiges Organ und eine Vertretung besitzen. Das Palästina-Amt ist dazu berufen, zionistische Arbeit in Palästina unter Ausnutzung der politischen Möglichkeiten zu leisten. Seine Aufgaben würden in allgemeinen Strichen folgende sein. 1) Initiative und Exekutive in Angelegenheiten der zionistischen Politik und der zionistischen Institutionen; 2) Erforschung der Verhältnisse des Landes: 3) Organisation der palästinensischen Judenheit; 4) Regulierung der Einwanderung; 5) Vorbereitung von zentralen Instanzen und Instituten für allgemeine jüdische Interessen in Palästina. ad. 1) Wichtig ist die Anknüpfung von Beziehungen zu behördlichen Repräsentanten und einflussreichen Korporationen und Persönlichkeiten, wodurch wichtige Unterhandlungen der Parteileitung angebahnt und erleichtert werden könnten. Durch entsprechendes Auftreten kann das Palästina-Amt sich mit der Zeit Ansehen und Einfluss verschaffen, wodurch das zionistische Prestige überhaupt gehoben und unsere Interessen wesentlich gefördert würden. Das Palästina-Amt hat Anträge inbezug auf die Verwendung des Nat.-Fonds und die Verwaltung sonstigen zionistischen Eigentums (wie Herzl—Wald u. dergl.) in Palästina an das A. C. zu stellen und ihre Verwaltung nach der Direktive der Zentrale zu leiten« Es hat sämtliche Aufträge des A. C. auszuführen.