Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 4 (1907)
- Issue
- Heft 6-8 (Juni 1907)
- Article
- Wirtschaftliche und politische Interessen der europäischen Mächte in der Türkei
- Date
- 1907-06-01
- Page
- Seite 208 (sequence 4)
- Language
- German
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— 208 — seiner Handlungen nicht ausser Zweifel gesetzt hat. Es hätte seine Orientpolitik aut eine reine Wirtschaftspolitik umstülpen müssen, es hätte bemüht sein müsssen, mit der Türkei sowohl als mit den anderen Orientgebieten ein gutes auf Vertrauen basiertes Einvernehmen herzustellen und alles darauf aufwenden müssen, dass diese Gebiete von Innen heraus, wenn auch mit Unterstützung fremder Fachmänner reformiert, wirtschaftlich gesünder und konsumptionsfähiger werden. — Die Rückschlüsse dieser scharfsinnigen Ausführungen auf die zionistischen Aktionen cum grano salis liegen auf der Hand, sie sind umso leichter zu zieheny als der neue Kurs im Zionismus von eben diesem wirtschaftspolitisehen Geiste beseelt ist. Es lag mir nur daran zu zeigen, dass dieser neue Kurs nicht den zufälligen Eingebungen einiger Personen entsprungen ist, sondern dass er im Einklänge mit den Wandlungen steht, die die ganze europäische Orientpolitik durchgemacht hat, Dr. L. Sofer. Die Zollerhöhung in der Türkei. Der von 8 % auf 11 % des Wertes der in die Türkei eingeführten Waren ist schließlich — post tot discrimina rerum — durchgeführt worden. Noch vor zwei jähren sprach die Pforte den Wunsch aus, die türkischen Zölle um drei Prozent zu erhöhen und die Verhandlungen haben nur deshalb so lange gedauert, weil Eng* land als Zweck der Zollerhöhung die Sicherung der Ausgaben für die 3 rumelischen Vilajets (Mazedonien) protokollarisch festzulegen wünschte und eine ganze Anzahl Bedingungen vorschlug, von deren Durchführung die Zollerhöhung abhängig gemacht wurde. Hierzu gehören ein neues Berggesetz, ein Gesetz über die chemischen Analysen bei den Zollämtern, Verbesserung des Zolldienstes, Bau und Verbesserung von Zolllokalen unter Anwendung eines Betrages von 100,000 Pfund, Anwendung eines neuen Tarifs für die Lastträger und Durchführung der auf die mazedonische Gendarmerie bezüglichen Maßregeln. Die Einhebung des Zuschlagzolles erfolgt durch die Dette publique, welche auch die Verpflichtung übernimmt, den Abgang in dem Budget der drei rumelischen Vilajets bis zu dem Betrage von 250 000 Pfund jährlich zu decken. Die Regierungen behalten sich das Recht vor, neuerdings über den Gegenstand Beratungen zu pflegen, wenn im Laufe der sieben Jahre, während welcher die dreiprozentige Zollerhöhung zunächst in Kraft bleibt, die türkische Regierung den eingegangenen Verpflichtungen nicht nachgekommen sein sollte. Es sind also die weitestgehenden Maßnahmen getroffen worden, um die Türkei zu veranlassen, ihre Zusagen auch wirklich auszuführen. Ein Teil derselben ist übrigens bereits in der Ausführung begriffen. Ferner war die Einigung zwischen der Verwaltungder Staatsschuld (Dettepublique) und der Zollverwaltung keine leichte. Während der Präsident der Staatsschulden- Verwaltung Herr Adam Block im eigensten Interesse der Türkei und ihrer Finanzen auf eine wirksamere Aufsicht der Detteorgane bestand, suchte Hassan Fehmi Pascha, Generaldirektor der Zölle, sie soviel als möglich illusorisch zu gestalten. Es sollte den Dettevertretern irgendwo ein kleines Bureau eingeräumt werden, wo man ihnen gestatten wollte, die vorgelegten Papiere zu prüfen. Dahingegen forderte die Dette, daß ihre Vertreter den Zollmanipulationen, so oft sie es wünschen, selbst beiwohnen und in allen Zweigen dieser teilweise höchst ungeordneten Verwaltung nach dem Rechten sehen können. Die Dette ging von ihren strengen Vorschlägen nicht ab und war entschlossen, falls die Türken auf ihrem Standpunkt verharren, die Bot-