Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 4 (1907)
- Issue
- Heft 6-8 (Juni 1907)
- Article
- Die christlichen Kirchen in Palästina
- Date
- 1907-06-01
- Page
- Seite 173 (sequence 11)
- Language
- German
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— 173 - Gedankens mittels der Schulen und der Bildung eines eingeborenen Priesterstandes erworben hat. (Fortsetzung über die römisch-katholische und protestantische Kirche folgt.) DAS TÜRKISCHE BERGRECHT. Von Dr. jur. Bruno Blau. Das Bergrecht umfasst die Rechtssätze, welche das Aneignungsrecht an Mineralien regeln, und ist daher für Länder, welche im Schosse ihrer Erde Mineralien bergen, von grosser Bedeutung. Das Eigentum an der Ausbeute der Bergwerke kann vom Gesetze entweder demjenigen zugesprochen werden, welcher das Vorhandensein von Mineralien an der betreffenden Stelle entdeckt hat, oder dem Eigentümer dieser Stelle oder, wie es früher fast überall geschah, dem Staate. Je nachdem in einem Lande das eine oder das andere Rechtens ist, wirkt das Bergrecht bestimmend auf die Eigentumsverhältnisse und damit auf die ganze volkswirtschaftliche Entwicklung des Landes. Im türkischen Reiche, also auch in Palästina, beruht das Bergrecht jetzt auf dem Kaiserlichen Irade vom 25. August 1903 (18. Zilhidje 1304), welcher an die Stelle der früheren Gesetze vom 6. September 1887 und 8. Januar 1888 getreten ist. Das türkische Recht unterscheidet drei Arten von Bergwerksbetrieben, nämlich Bergwerke, Gruben und Steinbrüche. Hiervon fallen nur die beiden ersten unter das genannte Gesetz, und zwar galten für jede von ihnen besondere Bestimmungen. Bergwerke sind diejenigen Betriebe, in denen Erze vorkommen, welche sich in Adern, in Schichten oder in Massen im Boden finden und aus denen Gold, Silber, Platin, Quecksilber, Blei, Eisen, Kupfer, Zinn, Zink, Aschblei, Kobalt, Chrom, Arsenik, Mangan, Antimon, Aluminium, Bernstein, Schwefel, Alaun, Graphit, Steinkohle, Erdpech, Bergöl, Naphta, Asphalt, Petroleum, Edelsteine jeder Art, Schmirgel, Meerschaum, Steinsalz, Salzwässer, kalte und heisse Mineralwässer gewonnen werden. In den Gruben dagegen werden Eisenerze, welche sich hie und da auf der Erdoberfläche finden, ferner schwefelkieshaltige Erde, aus welcher Eisenschwefelsäure gewonnen wird, Sand, metall- und alaunhaltige Erde, Schlacken und andere metallhaltige Stoffe, für deren Gewinnung nur oberflächliche Arbeiten erforderlich sind, ausgebeutet.