Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 4 (1907)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1907)
- Article
- Statuten der Gesellschaft "Agudat Notim" in Palästina
- Date
- 1907-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 4)
- Language
- German
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— 50 — VII. Vom Reservefond. § 1. Der aus den 20 °/„ des Gewinns gespeiste Reservefonds dient zur ständigen Vergrößerung des Vermögens der Gesellschaft. § 2. Es können aus dem Reservefonds die Summen entnommen werden, welche laut § 8 Abt. III zugunsten der zahlungsunfähig gewordenen Aktionäre verwendet werden sollen. VIII. Statutenänderungen. Die Bestimmungen über den Zweck der Gesellschaft, sowie die, welche die Vorrechte der Inhaber von Gründeraktien betreffen, sind unabänderlich. Alle sonstigen Bestimmungen des Statuts können durch die Generalversammlung mit einer 4/5 Mehrheit abgeändert werden. § 2. Sieht die Verwaltung nach Ablauf von 5 Jahren seit der Gründung der Gesellschaft, dsß sie wenig gewinnbringend ist, so kann sie der Generalversammlung die Auflösung vorschlagen. Letztere kann mit 4/5 Mehrheit dann die Auflösung beschließen. In diesem Falle wird das Gesellschaftsvermögen unter die Aktionäre verteilt. A. Eisenberg, Direktor Lewy, Ingenieur N. Wilbuschewitsch, Chemiker B. Klimker, Chaim Michel Michlin, Kaufmann Blum, J. Wechsler. Landwirtschaft in der Wüste ohne Bewässerung. Bei dem großen Interesse, das diese Frage für die Kolonisation mancher Gegenden Palästinas besitzt, beabsichtigen wir über alle auf diesem Gebiete ge» machten Fortschritte in unserer Zeitschrift Mitteilung zu machen. „The worlds work", New-York, August 1906, S. 7786, bringt von Herbert Quick eine Arbeit über das einfache, wenig kostspielige ,,Campbell-Systemu zur Behandlung des Bodens zwecks Erlangung einer reichlichen Ernte in trockenen Gegenden; seine Entdeckung und Erfolge. Trotz vieler Neuerungen in der Landwirtschaft gibt es doch wenige in der tatsächlichen Behandlung des Ackerlandes. Das „Campbell-System" zeigt jedoch einige bemerkenswerte Neuerungen, welche geeignet sind, eine Umwälzung in der Landwirtschaft möglicher Weise hervorzurufen. Das Erdreich wird immer wieder gepflügt. Sobald der Erdboden hinreichend von der Kälte verlassen ist, wird er mit Scheiben-Eggen-Maschinen mit tief ausgehöhlten scharfen Rädern bearbeitet Kommt ein Regen, so wird wieder mit breiten Iangzahnigen Erdscharren geeggt. Im Frühjahr wird gepflügt, die schön polierte Pflugschar acht bis zehn Zoll in den schwarzen Grund gesenkt und solange dieser noch feucht ist, wird der frisch gepflügte Grund mittels eines „subsurface packer" gepresst, indem man sich einer schwer belasteten, mit vier Pferden bespannten Maschine bedient, bestehend aus zwei bis drei Dutzend keilförmig geränderten grossen eisernen Rädern) welche sich in das weiche Erdreich eindrückt, es fest zusammenpressend, und beim Weiterrollen einige Zoll der obersten Erdschicht aufhebt, und in lockerem Zustande wieder niederwirft. Das Feld wird jede Woche geeggt, und sieht aus wie ein frisch gerichtetes Salatbeet. Es kommt ein Regen und überschwemmt die Felder. Der Farmer des Ostens würde das hinnehmen, und es dabei bewenden lassen. Nicht so der fortgeschrittene Farmer. Wie ein Falke wartet er ab, bis das Erdreich trocknet, und sobald sich die erste Möglichkeit bietet, eilt alles aufs Feld mit den Viergespannen,