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Palästina · 1903-01-01 · Heft 3-6 · p. Seite 115

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
2 (1903-1904)
Issue
Heft 3-6
Article
Palästina oder Autonomie
Date
1903-01-01
Page
Seite 115 (sequence 1)
Language
German
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— 115 — PALAESTINA ODER AUTONOMIE. Von Davis Trietsch. Wenn sich in den letzten Jahren durch die rege Propaganda der Zionisten die Meinung herausgebildet hatte, dass in diesem Lager die jüdischen Palästina-Bestrebungen den entschiedensten Ausdruck, ja eine last aggressive Form gefunden hätten, so war der letzte Zionisten- Kongress in Basel geeignet, diese Ansicht ganz und gar zu erschüttern. Schon vorher hatte sich nahezu allgemein in den Reihen der Zionisten der schwere Irrtum eingebürgert, als wäre Palästina ohne einen Charter kein Feld zionistischer Tätigkeit. Aber wenigstens war man doch der Ansicht gewesen, dass man dann auf Palästina warten müsse und dass alles zu bekämpfen sei, was auf andere Konzentrationen oder auf weitere Zerstreuung der Juden hinausliefe. Jetzt aber hiess es plötzlich, auf einen Charter für Palästina sei in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, und man müsse^ daher auf andere Lösungen in anderen Weltgegenden sinnen! Und es fand sich eine Majorität, die zwar diese Schwenkung noch nicht definitiv akzeptierte, aber doch den nächsten Kongress autorisierte, über den Vorschlag einer autonomen Siedelung in Britisch Ost-Afrika abzustimmen. — Ja, man war sich nicht einmal darüber klar, dass ein solcher Beschluss gar nicht von einem auf dem Baseler Programm stehenden Kongress gefasst werden durfte, — dass er eine Verletzung sozusagen des „organischen Statuts" darstellte. Es war ganz falsch zu sagen, dass der Kongress Herr seiner Beschlüsse und auch seiner Programme sei. Eine Organisation oder eine Gesellschaft, die statutarisch für einen bestimmten Zweck begründet wurde, darf von diesem nur dann abweichen, wenn im ursprünglichen Statut ein Modus vorgesehen worden ist, etwa im Falle der Unausführbarkeit und nach einer bestimmten Zeitgrenze, einen anderen Zweck durch ein bestimmtes Mehrheitsvotum zu substituieren. Wurde eine solche Bestimmung nicht von vornherein getroffen, so ist sie nachträglich in keiner Weise als durch einstimmigen Beschluss herbeizuführen. Kann eine Einstimmigkeit nicht erzielt werden, 1*

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