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Palästina · 1902-01-01 · Heft 1 (Januar 1902) · p. Seite 13

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Journal
Palästina
Volume
1 (1902)
Issue
Heft 1 (Januar 1902)
Article
Industrielle Unternehmungen in der Türkei
Date
1902-01-01
Page
Seite 13 (sequence 1)
Language
German
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13 - INDUSTRIELLE UNTERNEHMUNGEN IN DER TUERKEI. lieber diese liegt folgender Bericht des kaiserlich deutschen Generalkonsulats in Konstantinopel vor: Die wirtschaftliche Kraft der Türkei beruht auf den Erzeugnissen ihres Bodens, ihrer Landwirtschaft und der damit zusammenhängenden Betriebe.- Die Industrie spielt daneben eine untergeordnete Rolle von fast nur örtlicher Bedeutung. Ausser denjenigen Industriezweigen, welche, wie die Seidenzucht und der Bergbau, einen vorwiegend landwirtschaftlichen Charakter tragen, hat wohl nur die von altersher eingebürgerte und aus der Hausarbeit hervorgegangene Teppichindustrie einen über die Grenzen der Türkei hinausreichenden Ruf. Dies wird durch die Ausfuhrzahlen der türkischen Statistik bestätigt. Nach diesen kann man annehmen, dass von allen aus der Türkei ausfuhrfähigen Waren höchstens 8 % rein industriellen Ursprungs sind, der ganze Rest verdankt seine Entstehung hauptsächlich den günstigen Verhältnissen des Bodens und des Klimas. Und doch sind die meisten natürlichen Vorbedingungen für die Entwickelung einer ausführlichen Fabrikindustrie vorhanden. Die Hindernisse indessen, die sich dieser Entwickelung entgegenstellen, sind einstweilen noch gross. — Insbesondere bildet ein Hemmnis für die einheimische Industrie, wenn auch vielleicht nur mittelbar, das Fortbestehen der Binnenzölle. Das türkische Gesetz schreibt einen 8% igen Ausfuhrzoll für diejenigen Waren vor, die in einer türkischen Provinz hergestellt sind und von dort in eine andere Provinz überführt werden sollen. Dagegen unterliegen Waren, die vom Auslande nach der Türkei eingeführt worden sind und den vertragsmässigen Einfuhrzoll von ebenfalls 8 % entrichtet haben, bei ihrer Weitersendung in die Provinz keiner weiteren Abgabe. Bei der genauen Befolgung dieser Vorschriften würde also eine Fabrik, die sich innerhalb der Türkei ein weiteres Absatzgebiet für ihre Erzeugnisse erobern will, von vornherein gezwungen sein, billiger zu arbeiten, als die grossen, schon lange bestehenden Fabriken des Auslandes. Da dies für eine junge Industrie unmöglich ist, so ist es stets die erste Sorge jeglichen industriellen Unternehmens in der Türkei, sich die zollfreie Ausfuhr seiner Erzeugnisse in die Provinz zu sichern. Nicht immer wird diese Abgabenfreiheit dem Konzessionsnachsucher gewährt, und wenn sie gewährt wird, geschieht dies in der Regel nur für wenige Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss die Konzession von neuem nachgesucht

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