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Der Orient · 1843-12-26 · Heft 52 (26.12.1843) · p. Seite 415

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 52 (26.12.1843)
Article
Stimme eines Juden über die Beschneidung
Date
1843-12-26
Page
Seite 415 (sequence 3)
Language
German
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415 Und m der LhaL gab es im 12. Jahrhundert eine christliche Sekte, die sich elreumeisi nannte, deren Mitglieder sich beschneiden ließen, ja sogar manche, welche die mosaischen Speisegesetze beobachteten (Schröckh's christl. Kirchengeschichte Th. 19, S. 655—56 * *). Niemals hat es aber eine Religion gegeben, die allein innerlich gewesen wäre und die selbst den rein geistigen Elementen nicht ein äußeres Erkennungszeichen aufgedrückt hätte. „Ln milluni nomen religionis, seu. verum seu falsuni, coagulari posse homines, nisi aliquo signaculo seu sacramentomnt visibile cousortio colligantur“. (St. August., citirt von Spencer.) Die Beschneidung ist sonach keineswegs ein Zeichen politischer Natur, sondern ein Symbol der Aufnahme in das Bundesverhältniß, ein Akt der Weihe und der Heiligung, so wie der Sabbat das faktische Bekenntniß ist, daß man sich im Bunde befinde. (A. Währ, Th.2, S. 582.) Ad e) Ist nun die Beschneidung Ln so fern eine Elementarbedrngung des Judenthums, als eine Aufnahme in den religiösen Bund ohne dieselbe nicht denkbar erscheint, so ist allerdings hieraus noch nicht zu folgern, daß das als Jude geborne Individuum, das sich bereits durch die Geburt innerhalb des Bundes befindet, ohne das Bundeszeichen aufhöre, Jude zu seindenn selbst derjenige, der sich öffentlich vom Judenthume lossagt, verliert den konfessionellen Charakter des Juden keineswegs und kann sich durch eigenmächtiges Losreißen von seinen religiösen Verpflichtungen nicht befreien. So wie man aber der jüdischen Religionsgenossenschast kein Mitglied beizählen kann, das seinen jüdischen konfessionellen Charakter aufgegeben hat, obgleich seine religiöse Pflichtigkeit hierdurch nicht.aufgehoben ist, eben so wenig kann man einen Knaben, der, ohne äußeres Hinderniß und lediglich aus einer manifestirenden Verachtung des göttlichen Gesetzes (in contemtu legis) nicht beschnitten worden ist, in dieselbe aufnehrnen. Man ist und bleibt allerdings Jude, selbst wenn man nicht beschnitten ist, aber Mitglied der jüdischen Religionsgenossenschaft kann man ohne die Beschneidung nicht werden, denn deutlich heißt es in der Schrift: „der Anbeschnittene, der nicht beschneidet das Fleisch seiner Vorhaut, soll ausgestoßen w erd en aus seinem Volke, denn er hat mein Bundeszeichen verworfen". (Genes. 17, 14.) Man hat sich schon oft auf das Beispiel.Frankreichs und Belgiens berufen, in welchen Ländern es Jedem freistehe, seine Kinder beschneiden zu lassen oder nicht, Allein in diesen Ländern ist die Kirche vom Staate so getrennt, daß sich der Staat um das religiöse Bekenntniß seiner Staatsangescher Hinsicht, geradezu mit Füßen zu treten und sich in allen Stücken der Doktrine und Disciplin derjenigen Besonder- Kirche zu fügen, deren Mitglied er wird. Dies ist jedoch ein Uebel, für das ich sehr gerne eine Abhilfe finden möchte; es ist eine Gottesverböhnung, die, wie ich sehnlich hoffe, nicht auf immer wird geduldet werden müssen." *) Wir entnehmen diese Notiz aus dem Gutachten des Herrn Rapaport aus Prag. hörigen gar nicht kümmert; man hat den Gebornen nur als Bürger des Staats eintragen zu lassen und dieser überläßt es seinem Gutbesinden, ob er sich zu einer Konfession bekennen will oder nicht. Wenn und wo jedoch, wie bei uns in Deutschland, von einem jeden Staatsangehörigen gefordert wird, daß er sich zu einer der rec.ipirt.en positiven Religionen bekenne, wo der von israelitischen Eltern, Geborne sogar nicht eher in die Matrikel der Staats eingetragen wird, als bis solches von der Religionsgemeinde, der er angehoren soll, geschehen ist, da kann auch jedes Mitglied der Religionsgemeinde verlangen, daß der in dieselbe Aufzunehmende sich dem Religionsgesetze unterwerfe, von dem die Ausnahme unter die Genossenschaft bedingt ist. Ein Anderer hat eingewendet, daß nach den Worten des Büchleins Nizachon der Glaube nicht von der Form, sondern vom Herzen abhänge, was der Werf. eigentlich auf die Frauen und gegen das Proselytenwesen anwendet; daß die Lause nicht zum Christen mache, sondern der Glaube; daß man daher eben so gut ein gläubiger Christ ohne Taufe, wie ein Jude ohne Beschneidung sein könne. Heißt aber das Jude sein, wenn man ein rein biblisches Gesetz aus Verachtung oder Verläugnung seines göttlichen Ursprungs öffentlich verletzt? Heißt das Jude sein, wenn man den Dekalog allein für praktisch genügend halt und selbst aus diesem das Sabbatgesetz rvegreformiren will? (Vary, Emancipation des Menschen.) „Tugend, Recht und Rechtschaffenheit" ist allerdings die reinste Religion des Herzens, der reinste Glaube der Menschheit, ohne diese ist Judenthum eine leere Form , das Christentum eine Lüge; aber diese allein sind nicht die einzigen Elemente des Judenthums, und Mensch und Jude sein sind Begriffe, die sich keineswegs ineinander auflösen. R. K—m. Erklärung. Obgleich über hundert Schriften in diesem Jahrgange bereits der Besprechungen und Recensionen gefunden, so ist doch noch eine sehr große Anzahl Schriften übrig, deren Recensirung ich auf das nächste bürgerliche Jahr zu übertragen gezwungen bin, und ich bitte die geehrten Verfasser und Verleger, diese Verzögerung zu entschuldigen. Sämmtlkche zur Besprechung eingegangene Schriften werden recensirt werden, wenn auch die Ausführung vorzüglich durch die Kleinheit des Raumes etwas verzögert wird. Um aber diesem oder jenem die Gewißheit zu geben, daß die betreffenden Schriften wirklich bei der Redaktion angelangt sind, so gebe ich hier die vorzüglichsten kurz an. Jüdische Kirchenmusik. Dis- Münchner und Braunschweiger Gesäuge sind eingegangen, aber nicht die Wiener. Sie werden ausführlich recensirt vom Herzogl. Braunschweig. Musik-Direktor I. Freudenthal. Philosophie. Mendelssohns sämmtliche Werke, Hirsch's Religionsphilosophie, Forrnstecher's Religion des Geistes und Steinheim's philosophische Schriften. Ueber die Beschneidung 4 Schriften, nämlich von Bergson, Bar Amithai, Terquem und Heymann. Die Recensionen derselben sind bereits fextig. Politische Schriften von Streck fuß, Klettke, Heine mann, Scari, die anonyme über die Rheinpfalz und die Juden in Oesterreich. .Eine Anzahl anderer Schriften, deren Zahl 32 ausmacht, habe ich noch zur Beurtheilung erhalten, aber sehr viele habe ich gar nicht bekommen. Reb.

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