Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1843)
- Article
- Stimme eines Juden über die Beschneidung
- Date
- 1843-12-26
- Page
- Seite 414 (sequence 2)
- Language
- German
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414 des Judentums, d. h. man ist und bleibt Jude, auch wenn man nicht beschnitten ist. Der größte Lheil der berühmtesten Rabbiner Deutschlands hat bereits, auf die Aufforderung des hiesigen Rabbittats, sehr gründliche, ausgeführte Gutachten über dieses Thema abgegeben, welche Dokumente demnächst im Druck erscheinen werden. Wir können uns daher vorläufig aus nachstehende Entgegnung obiger Angaben beschränken. Ad a) Die Frage, ob die Beschneidung ein abra damit i sch es oder ein mosaisches Gebot ist, hat nur alsdann einige Bedeutung, wenn man die Bibel lediglich als eine Sammlung geschichtlicher Denkmäler des alten Volks Israel betrachtet, die von späterer Hand gesammelt, geordnet und niedergeschrieben wurde; wenn man unter Judenthum oder „Mosaismus" nur die Resultate eines spekulativen Geistes versteht, der einen Staat gründete, dessen Gesetze nur das charakteristische Merkmal der Zeit tragen, dessen Symbole nur zum Gepränge und zur Unterstützung der Hierarchie dienen sollten. Wenn dagegen, wie es denn doch wohl vom religiösen Standpunkte aus betrachtet werden muß, dem Mosaismus die Offenbarungstheorie zum Grunde liegt, dessen Grundidee die Erwählung eines Volks als Träger und Verbreiter einer geläuterten Lehre und eines wahren Gottheltbegriffes ist, der allerdings auch schon in der patriarchalischen Periode zum Bewußtsein und zur Erkenntniß gekommen war, so unterscheidet sich die „abraHamitischc" Offenbarung von der „sin attischen" oder mosaischen nur darin, daß jene eine specielle, diese hingegen eine universelle war; daß jene nur die Gotteserkenutniß und das Gebot der Beschneidung, diese dagegen die Gesammtheit der Ritualien manifestirte. Der Bund, den Gott mittelst der Beschneidung für Abraham und seine Nachkommen für ewige Zeiten schloß (Gen. 17, 5—14), ist daher, eben so heilig und bindend für uns, die wir die Söhne Abrahams sind und uns so nennen, als es alle mosaischen Gebote sind. Unlogisch und unkritisch ist daher der Einwand, daß wir dieses Bundeszeichen nicht ausrecht zu erhalten brauchten, weil die Araber, die sich desselben Urvaters rühmen, ebenfalls die Beschneidung hatten, und zwar einzig und allein auf den Grund unserer Quelle, der Genesis, ohne daß solches im Koran auch nur erwähnt r'vird. Die sinaitischen Gebote haben aber auch keineswegs das positive Gebot der Beschneidung durch deren Auslassung aufgehoben, vielmehr solche zur Bedingung beim Genuß des Paffalammes gemacht, und mit deutlichen Worten wiederholt, daß „am ächten Tage beschnitten werden soll das Fleisch seiner Vorhaut" (Genes. 27, 3). Ohne auch nur irgend einen kritischen Grund aufzustellen, hält der Vers, des' Artikels im Frankfurter Journal Nr. 188 diese Stelle für eine Interpolation, und sein kritisches Gefühl ist hier eben so unrichtig, wie seine sprachliche Bemerkung; denn so wenig man die hier angewandte Futurform, die bei lle n Geboten als Imperativ zu finden ist, für eine Anomalie nehmen kann, eben so wenig steht diese Stelle außer dem Zusammenhang* **)). Ad b) Die Frage, ob die Beschneidung ein nationales oder ein religiöses Bündniß darstelll — eine Frage, die, vom rein biblischen Standpunkte betrachtet, auf die verpflichtende Kraft derselben gar nicht influiren kann — hat nur dann einige Wichtigkeit, wenn man, wie Dr. Paulus, sich derselben als Vorwand bedient, um darin ein der bürgerlichen Gleichstellung der Israeliten entgegmstehendes Hinderniß erblicken zu wollen. Es ist leider nur allzubekannt, wie der Intoleranz kein Vorwand zu unbedeutend ist, der ihren Ausschließungsprincipien einen Schein des Rechts zu geben vermag. Nur um diesen nichtigen Vorwand zu beseitigen, antworten wir, daß die Beschneidung, die die Bibel ein „Bundeszeichen" nennt, eben so wenig ein Bündniß politischer Natur ist/ als der Sabbat, der gleichfalls in der Bibel als ein Bundeszeichen dargestellt ist. Ist die Beschneidung ein nationales Bündniß, warum, so fragen wir, wurde solche an Abraham, einem Patriarchen für seine Nachkommen, und nicht vielmehr dem Volke Israel, als Zeichen seiner Nationalität gegeben? Müßte nicht unter den vielen exklusiven Satzungen und Geboten, die unsere Rationalisten nur als Unterscheidungs - und Absonderungszeichm, als Gegensatz zum Heidenthum darstellen, die Beschneidung die erste Stelle einnehmen? Und dennoch fürchtet man den Widerspruch nicht und wagt es zu behaupten, die Beschneidung sei ein abrahamitisches und nationales Bündniß, das nicht in einer Periode geboten wurde, von der man noch mit einigem Grunde sagen könnte, der Staat und die Staatsverfassung haben fast alle religiösen Elemente absorbirt, sondern in einer Zeit, in der es weder einen jüdischen Staat noch Verfassung gegeben hat!! Aber auch die Lehren des neuen Bundes haben der Beschneidung nur eine rein religiöse Bedeutung beigelegt, daher sie dieselbe blos dm Heiden, um den Uebergang zum Christenthum nicht zu erschweren, erlassen haben (Apostelgesch. 15, 19), nicht aber denen, die dem Hause Ab ratz a m angehören; denn „das Zeichen der Beschneidung empfing er zum Siegel der Gerechtigkeit des Glaubens." (Epistel an die Römer 4, 11; Epistel an die Galater 2, 3.’T *) Wir nehmen hier Gelegenheit zu bemerken, daß alle in erwähntem Artikel vorgebrachten Argumente aus Rotteck'ö und Welker'S Staatslexikon, Artikel Beschneidung von Paulus, entnommen sind; suum coirjup. **) Bemerkenswerth sind drei Briese von I. Oxlee an den Erzbischof von Canrerbury, mitgetheilt in „The voice of Jacob“ >(1843. S. 158), worin er die Erfordernisse sih den zum Christenrhum übergetretenen Juden cmfzählt. Das erste Erforderniß ist „di e Beschnei düng von einem Juden und keinem Audern zu vollziehen. Es wird nachgewiesen, daß selbst die ersten Heiden, die sich zum Christenthum bekehrten, beschnitten wurden, und daß die Taufe erst in einer spätern Zeit als ein Aushilfs- und hinlängliches Ersatzmittel — jedoch nur für Heiden — anerkannt wurde. Es ist wahr, alle diese Vorschriften des alten Bundes sind jetzt in der Kirche entfernt und aus dem Gesichte verloren worden; so daß, wenn ein Jude öffentlich zum Gläubigen werden will, er keine andere Wahl hat, als das mosaische Gesetz, in prakti-