Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 45 (7.11.1843)
- Article
- Brody: Das fünfzigjährige Jubiläum des Dr. Friedländer
- Date
- 1843-11-07
- Page
- Seite 358 (sequence 3)
- Language
- German
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358 Recht auf das so seltene Ereigniß stolz, daß Ew. Wohls geboren, daß 50jährige Jubiläum der ruhmvollen medicinischen Praxis heute in ihrer Mitte feiern. Der hiesige Gemeindevorstand, durchdrungen vom Gefühle der wahren Hochachtung, beehrt sich nun im Namen der ganzen Gemeinde, Ew. Wohlgeboren zu dieser Jubelfeier vom Herzen Glück zu wünschen, und möge es dem himmlischen Vater gefallen, Sie noch eine lange Reihe von Jahren, bei vollkommener Gesundheit, zum Wohl der leidenden Menschheit zu erhalten. Mit diesem aufrichtigen herzlichen Wunsche zeichnen mit Ehrerbietung und Ergebenheit: Mendel Nierenstein, Joseph Nalhansohn, Markus Schorrstein. Preßöuvg, 20. Oktbr. Die Jadenemancipationssache wird und wurde in unserer Ständetafel, zum Bedauern aller Freunde der Magyaren, mit einem so niedrigen Sinne und mit solcher Unfreiheit besprochen, daß man fast den Slaven Recht geben möchte, welche nie von dem Freiheitsrausche der Magyaren etwas hielten. Bei der Berathung über die Emancipation der Städte, so daß nicht blos dem Adel ein Regularvotum zustehen solle, was auch in der That in dem Wortlaute des Gesetzes von 1608 begründet ist, sieht man die Standetafe! einen Ton anstimmen, der, weil ec eben den Egoismus herausstellt, der Grundton zum Grabliede ihrer Freiheit werden wird. Es war in Polen nicht bester; nicht Rußland, sondern der Adel hat Polen zu Grabe getragen. Die Hauptstadt Pesth hat ein Eirkular- Schreiben erlasten, worin sie 47 Stimmen für die Städte und einschließlich die völlige Emancipation verlangt; der Adel, erbittert über diesen Eirkularbeschluß, sucht gegen die Juden einen Widerwillen anzuregen, um so auch den Städten allmälig ihr Recht zu versagen; die Juden sind nur das Aushängeschild. Welche Wege der übermüthige, der Regierung sowohl als dem Lande verderbliche magyarische Adel, einschlägt, kann man aus einzelnen Fakten ersehen, die seit der Zeit Vorkommen. Au einem wohlthätigen Zwecke sollte bei uns ein Judenball gegeben werden; man fand Brandbriefe, welche mit Einäscherung der Judenstraßen droheten. Daß dabei viel unreifes Gewäsch über.die'Juden geschwazt wurde, ist natürlich. Manche Adelige zittern schon im Voraus, wenn sie daran denken, daß möglicher Weise ein Jude als Repräsentant in ihrer Mitte sich einft'nden könnte. Die Reaktion gegen die Juden ist aber nicht blos bei blosen Worten geblieben. Die freie Wählbarkeit für bürgerliche Aemter, die langst stipulirt war, und die man nie anzutasten wagte, hat die Magnatentafel für die Juden umgeändert; sie wurden von diesem Rechte ausgeschlosten und diese Unfreiheit wird nicht isolirt bleiben. Bei aller Erstarrung der Regierungs-Gesinnung hofft der Deutsche sowohl als der Jude nur von ihr eine Entwirrung dieser Magyaromanie. Moldau und Walachei. Jassy, 10. Okt. In Ansehung des widerrechtlich von der moldauischen Regierung in ein Kloster gesperrten Juden kindes ist dem Kurator desselben folgende Note des preußischen Generalkonsuls Ritter Neigebaur mitgetheilt worden. „Einem verehelichen Staatssekcetäriate zu Jassy. Nach der verehrten Note Eines verehelichen Staatssekretäriats vom 21. vor. Mts. a. St. verweigert die Landesregierung die Zurückgabe des der Feige Mandelbaum abhanden gebrachten Kindes aus dem Grunde, weil es gegen die Satzungen der Landeskirche sei, daß ein einmal getauftes Kind dem jüdischen Glauben zurückgcgeten werde. Der Unterzeichnete kann nur darauf wieder zurückkommen, daß er nicht glaubt, aus die Religionsverhältnisse Rücksicht nehmen zu dürfen, da die bestehenden Traktate zwischen dem Königreiche Preußen und der hohen Pforte keinen Unterschied in Ansehung der Religion machen. In vorliegendem Falle steht fest, daß ein Kind von 44- Jahren, das Kind preußischer Eltern, gegen den Willen derselben, auf eine von der Landesregierung selbst für strafbaranerkannte Weise in ein Kloster gesperrt worden; und dennoch wird die Aushebung dieser Verletzung der persönlichen Freiheit verweigert. Der Unterzeichnete verkennt nicht die Schwierigkeit , welche dem großen Haufen gegenüber die Uebung der Gerechtigkeit in diesem Falle haben dürfte; allein wenn wiederholt auf die traktatenmäßige Herausgabe eines ohne gesetzliche Veranlassung verhafteten preußischen Unterthanen angetragen wird, ist damit nicht ausgesprochen, daß dies deshalb geschieht, um das fragliche Kind wieder zum jüdischen Glauben zurückzubringen. Der Unterzeichnete ist weil entfernt, sich in Glaubenssachen zu mischen; er verlangt nur die Befreiung eines Gefangenen, als ein Recht, das nach den verehrlichen Noten auch nie von der Landesregierung bestritten worden ist, Jassy, am 7. Okt. 1843." Ein Schreiben aus Berlin vom 24. Okt. in der Leipziger Zeitung enthält Folgendes: „In der Angelegenheit unseres Generalkonsuls, geh. Justizrath Neigebaur in Jassy, gegen die dortige Negierung, welche das wider den Willen seiner Eltern getaufte'Judenkind denselben herauszugeben sich weigert, dürste demselben die Instruktion ertheilt werden, den Weg der Versöhnung einzuschlagen, denn wenn auch das Unrecht der Vorenthaltung des Kindes auf der Hand liegt, so sind doch die religiösen Vorurtheile des Volkes jederzeit und überall zu schonen, und bei gewissen Garantien, welche den Eltern für das leibliche Wohlergehen des Kindes gewiß gern gegeben werden, dürsten sie zu bewegen sein, sich in die harte Nolhwendigkeit zu fügen. Bei dieser Veranlassung dürfte die st a ti stisch e Notiz an ihrem Platze sein, daß die Moldau über 66,000 Juden unter ihrer Bevölkerung zählt, wovon über ein Drittel allein in der Hauptstadt Jassy wohnt. Von diesen letztern sind über 13,000 österreichische, 200 griechische, eben so viel englische und 300 preußische Unterthanen. Das in Rede stehende Kind gehört einem Elternpaare der letztern Klasse. (D. A. Z.)