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Der Orient · 1843-10-31 · 44 (31.10.1843) · p. Spalte 697-698

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Journal
Der Orient
Volume
1843
Issue
44 (31.10.1843)
Article
44
Date
1843-10-31
Page
Spalte 697-698 (sequence 2)
Language
German
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697 Die Autonomie der Rabbiner, rc. Von Dr. Holdheim. 698 nem Vaterlande sie angehören mögen, noch mit einander verbinden sollte. Dem später neugegründeten Staatsleben fehlte daher alle sichere Grundlage. Wie früher das politische und bürgerliche Element das Vorherrschende mar, in welchem das religiöse aufging, so war es jetzt umgekehrt der Fall. Der ganze Lalmudismus ist die Abstraktion, wo Alles, was im ursprünglichen Mosaismus rein politischer Natur gewesen, zu einem rein religiösen Statut umgedeutet wurde. Der Begriff eines Staates als solchen kam gar nicht zum Bewußtsein. Man hatte und kannte nur einzelne Merkmale, z. B. ein Land, einen Tempel, einen Hohenpriester und Levitcndienst, einen König, ein Synedrium rc., aber der Begriff des Staates als eines geistigen Organismus kannte man nicht. Die Juden nach dem ersten Exil begriffen daher ihre Lage; sie wußten, daß sie einen Staat verloren, und im Besitz der Religion geblieben *). Die Juden nach dem zweiten Exil wußten aber nicht,.was sie verloren. Sie wußten nicht, daß sie einen Staat verloren, weil sie nie wußten, daß sie einen besessen; daher wußten sie auch nicht, was sie im religiösen Gebäude be'behalten, und was sie aufgeben sollten,, denn auch das Politische war ihnen nicht politischer, sondern religiöser Natur. Uns nun, die wir den Begriff des Staates wohl zu fassen wissen,.liegt es ob, die konsequente Trennung des Religiösen vom Politischen und Bürgerlichen durchzuführen und jenes als für ewig geltend, dieses als aufgehoben zu proklamiren. Es ist dieses der Grundgedanke nicht bloß dieses Buches, sondern einer Menge verwandter Bestrebungen, und muß allgemeiner Zustimmung sicher sein. Der Begriff des Staates ist unserer Zeit nicht btos oberflächlich aufgegangen, sondern das Staatsleben und die Betheiligung an demselben ist der wahrhafte Kultus aller denkender Männer der Gegenwart. Auch die Juden müßten schlechterdings ihrer Religion abschwören, zeigte sie sich dem Staatsleben feindlich, denn über dem Staatsleben, in seiner tiefen Bedeutung erfaßt, giebc cs auch für sie nichts Heiliges. Sie müssen sich also schon dazu verstehen, alles was sich dem heutigen Staatsleben Feindliches in ihrer Religion vorsmden sollte, weil nur in einem fremden, dem einstigen palästinensischen Staate wurzelnd, aufzugeben. Es ist damit auch das gewonnen, daß man uns nicht mehr auf den Talmud verweisen darf, um unsere religiöse Verpflichtungen kennen zu lernen; denn indem Holdheim be-- weist, daß dem Talmud der Begriff des Staates nicht aufgegangcn war und daher ihm ein durchgreifendes Princip für das, was ferner gelten oder nicht gelten sollte, fehlte, hat der Talmud seine Autorität gänzlich verloren. Die religiöse Wissenschaft ist wieder in ihr Recht eingesetzt; sie allein hat das Bestehende und Geltende darauf anzuseheu, ob es rein politischer oder religiöser Natur ist und darnach über seine fernere Gültigkeit zu entscheiden. Auch die Bibel als todtes Es kam ihnen nach unserm Verfasser wohl erst im Exil zum Bewußtsein, daß Staat und Religion zu trennen sein. A. d. Referenten. Buch gilt hier nicht mehr als Autorität, denn so wie der Talmud nach unklaren und schwankenden Principien die biblischen Gesetze in Vielem aufhob, so hat das klar erkannte Princip für unsere Zeit noch mehr das Recht, die Frage nach der ewigen Geltung der einzelnen biblischen Gebote zu entscheiden. Ist aber diese Trennung des Politischen vom Religiösen überhaupt zu rechtfertigen? Bei den heidnischen Staaten des Alterthums gewiß nicht. Wohl sind die einzelnen Gesetze, im Gegensatz zum Mosaismus, auf die menschliche Einsicht und nichtausGott zurückgeführt; aber es handelt sich ja zugestandenermaaßm nicht von Einzelheiten, sondern vom Princip als solchem. Der Staatsorganismus ist als das Höchste anzuerkennen, in den das Religiöse niemals hindernd eingreifen darf, und da glaube ich, auch für jüdische Theologen, in meiner Religionsphilosophie nachgewiesen zu haben, daß das heidnische Staatsleben und die heidnischen Religionen in einem so engen Konnex zu einander'standen, daß eins ohne das Andere unmöglich bestehen konnte. Im Allgemeinen ist diese Trennung gewiß auch nicht möglich. Staat und Religion stehen für das Bewußtsein unserer Zeit nicht mehr neben einander, als zwei sich nicht berühren sollende Gebiete, sondern sie verhalten sich, wie Inneres, zum Aeußeren, wie Wesen und Form. Der religiöse Mensch ist auch der politische, und seine Religiosität muß sich in seinem politischen Handeln manifestiren. Es wäre also zu zeigen gewesen: 1) Daß das Iudenthum sich darin vom Heidenthum unterscheide, daß seine Religionsgedanken nicht in eilte bestimmte politische Verfassung a u fg i n g, sondern auch dann noch ein Recht zum Bestehen hatte, als der jüdische Staat untergegangen war. 2) Daß der Religionögedanke des Judenthums nur da, wo der wahre Begriff des Staates gefunden und zu realift'ren erstrebt wird, seine wahre Wirklichkeit haben kann; mit andern Worten, was der wahre Religio ns gedanke des Judenthums sei. Denn daß er nicht der bloße Monotheismus sei, giebt Holdheim zu, denn auch Christenthum und Jslamismus sind ihm mit Recht monotheistische Religionen, und doch ist das Judenthum weder Christenthum noch Jslamismus und will und soll keins von Beiden werden. Dieses ist ein bedeutender Mangel amHvldheim'schen Buch; denn man mag im Einzelnen noch so sehr zeigen, daß dieses oder jenes Gesetz rein politischer Natur gewesen, daher keine Geltung mehr habe: um Einzelnheiten handelt es sich nicht mehr, sondern darum, ob und inwiefern es auch für unsere Zeit noch ein Judenthum geben könne. Das auch religiös zu erlauben, was Jeder den Fortschritt wollende sich schon erlaubt hat —- und auf die Zustimmung der Orthodoxen wird Holdheim am Wenigsten rechnen können; denn diese werden schwerlich sich dazu verstehen, die Mischna (Kidduschin 1, 9) mit unserm Vers, logisch zu betrachten — mag sein Verdienst haben; aber es handelt sich darum, dem, welcher den Fortschrittwill, zu zeigen, daß der Fortschritt im Judenthum nicht nur nicht verhindert, sondern

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