Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 43 (24.10.1843)
- Article
- Königsberg: Dr. Lowositz über Juden und Judenemancipation
- Date
- 1843-10-24
- Page
- Seite 339 (sequence 3)
- Language
- German
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der Theorie des Verf., das Recht streitig machen wollen, sich selbst dem jüdischen Edelsinne vorzuziehen. Und muß es durchaus Haß sein, weshalb der Jude nicht gewählt wird? Ist Mangel an Zutrauen, wie der Verf. selbst als Grund dafür angiebt, daß der Jude nicht gewählt wird, immer zugleich Haß? Und haßt der Dorf, den Juden, weil er ihn, wie es den Anschein hat, auch nicht wählen würde? Uebrigens ist die Angabe, daß die Juden selten gewählt werden, auch noch etwas problematisch. „Wo die öffentliche Meinung laut sich aussprechen darf, lebt der Jude nicht zahlreich) wo die freiere Aeußerung jeder Wolksregung mehr behindert ist, finden wir ihn weit verbreitet- In Frankreich gehört nur 5-0-0/ m Nordamerika TT'öSr in England , tm preußischen Staate in Posen TV, im österreichischen Staate 3V, in Galizien TV, in Polen T^, ja in Podlachien f der gesammten Bevölkerung zum jüdischen Glauben. l?uetu Io q nun tu r!-" Welche Fakta reden hier? Doch der Vers, weiß vielleicht von Petitionen zu erzählen, die beim Kongreß im Nordamerikanischen Freistaat, Ln England bei dem Parlament, Ln Frankreich bei der Kammer eingereicht wurden, um die Ausnahme von Juden im Lande zu verhindern. Wo und wann hat sich die öffentliche Meinung in Nordamerika und England, wo der Verf. die wenigsten Juden findet, gegen die Juden ausgesprochen? Aber für die Juden hat sie sich m England (in Nordamerika war es nicht nöthig), bei den Verhandlungen über die vollständige Emanzipation ausgesprochen, in zahlreichen Petitionen und in den die ehrenvollste Anerkennung bezeugenden Reden der Volksvertreter, und selbst diejenigen/ welche, wie Sir N. Jnglis, gegen die Emanzipation stimmten. Man darf es dem Verf. nicht übel nehmen , wenn er hier seinen Lesern zur Erholung ein statistisches Calembour zum Besten giebt. Es braucht wohl kaum Jemanden erst gesagt zu werden,- daß die Juden in Frankreich wegenihrer oft wiederholten Verbannung,- wegender häufigen früheren blutigen Verfolgungen, wie von den rasenden Pastoureaux, überhaupt wegen der großen Unsicherheit ihres Eigenthums und Lebens daselbst sich nicht sehr zahlreich von Neuem werden angesiedelt Haber! (gleich nach der ersten Verfolgung im Jahre 1181 verschwanden sie aus einigen Städten wie aus Rouen für immer), und daher auch in neuerer Zeit nur einen verhältnißmäßig kleinen The-rl der Bevölkerung, ausmachen können. Aehnliches ist von England zu sagen, wo erst vor noch nicht 200 Jahren von Menasse be-n Israelmit Olioier Cromwell über erneuerte Zulassung verhandelt wurde. Nach Nordamerika auszuwandcrn, konnten,- wieleicht einzusehen, nur wenige Juden sich bewogen finden, da es ihnen doch immer vorzüglicher scheinen mußte, auf dem europäischen Kontinent in den längst gewohnten Verhältnissen, in näherer oder entfernterer Berührung. mit ihren Stamms- und Religionsgenossen zu verharren , alsim den Urwäldern Nordamerikas ihr Heil zu versuchen. I» Deutschland genossen sie fortwährend des kaiserlichen, wenn auch zuweilen hier unbf da etwas unwirksamen Schutzes, als kaiserliche Kammerknechte. Hier war ihnen ein verhältnißmäßig sicherer Aufenthalt gewährt, was natürlich nicht unbenutzt bliebe Aus den westlichen Landern flüchteten sievor' ihrenfanatischen Verfolgern nach den östlichen Gegenden-, namentlich nach Polen,- dessen : Könige in Ansehung der Juden eine seltene Staatsklugheit/ \ eine hochherzige Humanität und eine in jenen Zeiten fast beispiellose religiöse Unbefangenheit und Aufklä-rung bewahrten. Hier allein lebten sie unter mächtigem Schutze größtentheils I unangefochten-, daher noch jetzt dort ihre verhältnißmäßig | große Anzahl. Sie brachten den Wohlstanddes- Landes em-! por durch mannigfache Gewerbthätigkeit und lebhaften Han-! delsverkehr. Gern mochten die Könige von-Polen, die sich 1 die schwache Bevölkerung des Landes undden nochsehr rohen! Zustand ihrer Unterthanen nicht verhehlten,- mit den Juden die Elemente westlicher Civilssadion bei sich aufnehmen; uni)! so wie sie in Spanienunter arabischer Herrschaft nach Be- > richten der namhaftesten Geschichtschreiber den Flor des Landes durch Kunftfleiß und Händel mehr förderten, so wäre auch in Polen ihre Wirksamkeit eine auch für die Zukunft umfassendere und gedeihlichere gewesen, wenn nicht die wachsende innere Zerrüttung des Landes und der immer zunehmende' Verfall jeden nachhaltigen wohlthätigen Erfolg vereitelt hätte. —- Bei allen diesen geschichtlichen Verhältnissen ist nun an eine Beziehung zum Aussprechen der öffentlichen Meinung, wie man sieht, auch nicht im Traume zudenken.! So verhält es sich mit dm statistischen „Thatsachen", die für i Behauptung des Verfassers beweisen sollen. Es ist schmerz-! lich zu sehen, wie der Verf. einer so herben und grundfal-; schen Vorstellung zu Liebe, die mit seinen zugleich äüsgesptochcnen wohlwollenden Wünschen für die Juden sogar nicht im j Einklänge ist, seiner Logik und' seiner Einsicht- Gewalt an-; thut, von der er in diesen Blättern schon so achtbare Pco-! ben niedergelegt hat. Gewiß wird auch der Verf. diese gewohnlich an geerbte Befangenheit im llrtheile über die Juden,! die er nicht kennt, abstreifen und seine humanen Bestre- - bungen nicht weiter in die Zwangsjacke kränkender Vorurtheile j schnüren. 19. Sptbr. (Schluß.) j Dritter Abschnitt. Verwaltung des Vereins. §. 15. Der Verein steht unter dem Protektorate des Ober-Vorsteher-Kollegiums z die Verwaltung ist einem Ko-! miteübertragen. Dasselbe besteht aus: 1) einem Direktor, 2> 3) und 4) dreien Inspektoren, 5) einem Sekretär, 6) einem j Kassirer, 7) einem Kontrollen:, 8) und 9) zweien- oder nach Befinden mehreren Beisitzern. §. 16. Das Konnte als Kol-! legium entscheidet über alle- Gesuche, welche Erlernung der - Handwerke oder andere statutenmäßige Unterstützungen (§.- 3? bis 14) betreffen. Sammtliche Beamtem haben demselben Rechnung abzulegen. 17. Jeden Monat muß eine ordentliche Sitzung des Könnt es eingelad en werden, und die' Beschlüsse. sind nur dann, gültig, wenn wenigstens fünf derselbe» gegenwärtig waren und die Majorität dafür entschieden hat. §. 18. Der Direktor oder dessen Stellvertreter hat die Lei-! 43 *