Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 41 (10.10.1843)
- Article
- Königsberg: Über den russischen Ukas
- Date
- 1843-10-10
- Page
- Seite 323 (sequence 3)
- Language
- German
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323 gen Ländergier und engherzigen Eifersucht abgeworfen und sich in den frischen, lebendigen Geist der neuen Zeit, in den Geist echter Humanität gekleidet. Der Fürstenbund 1815 und später der heilige Bund der europäischen Großmächte, denen nun auch Rußland angehörte, bezeichneten mit Aufrechthaltung des Friedens, Handhabung einer echt menschlichen Gesetzgebung als ihr Augenmerk; man war bereits über die Staatsklugheit hinaus zur Staatsweisheit gelangt, und wenn in früherer Zeit der streitige Besitz von einigen Qmadratmeilen halb Europa unter die Waffen rufen konnte, so sehen wir jetzt wie ein Amphiktionen-Gericht christlicher Herrscher des 19. Jahrhunderts Völkerzwiste schlichtet, Kronen nimmt und austheilt, und dem einzigen nicht christlichen Monarchen Europas im Namen der Menschlichkeit, Menschlichkeit gebietet. So wie der Fortschritt der Bildung überall zur höhern Einigung und Einheit hindrängt, so können auch die Herrscher und Staaten Europas heute nicht mehr isolirt stehen. Sie muffen sich einigen, und ein europäischer Herrscher- und Staatenbund als Schutz und Hüter europäischer Civilisation erscheint als eine der mächtigsten und bedeutungsvollsten Forderungen der Zeit. Was der einzelne Staat für sich genommen, ist die Verwirklichung des Rechts in seinem vollen Umfange, nach seinem reichsten Inhalt und in keinen edelsten Formen, die Verwirklichung der höchsten und heiligsten Güter der menschlichen Gesellschaft, dies ist der Staatenbund als höhere Einheit für die in sich gegliederte Gesammthcit der Staaten. Der europäische Staatenbund ist für die Erhaltung und Förderung der den schmerzlichsten Erfahrungen und den bittersten Kämpfen vergangener Geschlechter entsprossenen europäischen Civilisation und Gesittung, Gott und den Menschen, der Mit- und Nachwelt verantwortlich, und vor Allem ist es die Gesetzgebung der einzelnen Staaten, welche bei aller individuellen, in den besondern Volkszuständen begründeten Berechtigung, in dem gemeinsamen Geiste der von dem Staatenbund vertretenen europäischen Civilisation ihr höheres Regulativ und Maaß, ihre höhere Norm anerkennen muß. Dahin zu wirken und darüber zu wachen, mit allen Mitteln seines gewichtvollen Einspruchs, wo dies nöthig wird, ist dann eine der heiligsten Aufgaben des europäischen Staaten- und Herrscherbundes. Man weiß wie schon die alten Griechen im Bewußtsein und im Namen ihrer Civilisation sich berufen fühlten, diejenigen welche sich dieser Civilisation fremd und fern zeigten, und das worin sie es sparen — die „Barbaren" und das „Barbarische" nach ihrer Bezeichnung - mit allem Nachdruck zu bekämpfen. Unsere Civilisation Ist unstreitig in demselben Rechte, mit derselben Verpflichtung, wenn auch in solchem Kampf auf andere, friedliche Mittel angewiesen, die in der neuesten Zeit selbst in den verwickeltsten Welthändeln nicht unwirksam geblieben. Daß die Gesetzgebung Rußlands mitunter auffallende Divergenz von jener allgemeinen höheren Norm darzubieten scheint, möchte kaum zu bezweifeln sein. Namentlich hat sein Douanen- und Strafsyftem ihm die Sympathieen seiner westlichen Nackbaren zum Theil entzogen, und kaum möchte Jemand zuversichtlich behaupten wollen, daß Rußland dieser Sympathieen nicht doch eines Tags bedürfen könnte, oder daß sie ihm auch nur jetzt ganz gut entbehrlich sind. Aber eine Maaßregel wie der Ukas vom 2. Mai ruft ihr Jahrhundert gegen sich in die Schranken. Hoffentlich wird das civilisirte Europa den Schmerzensschrei dieser vielen Hunderttausende von Unglücklichen nicht überhören. Aber auch Rußland, das civilisirte Rußland, Rußland unter seinem gegenwärtigen hochsinnigen und hochgebildeten Monarchen wird es nicht. Und dieser Monarch wird den heißen Dank dieser Geretteten nicht verschmähen, und nicht die Segnungen, die sie dann auf Ihn, Sein Haus und Sein Reich vom Gotte ihrer Väter herab erflehen. Rußland mag hier über dem eigenthümlichen Standpunkte der russischen Staatsverwaltung, von welchem aus solche Maaßregeln allerdings eine gewisse, jedensfalls sehr einseitige subjektive Berechtigung zu haben scheinen könnten, auf die Stimmen der Herrscher und Völker Europas achten, und dem im Namen der Menschlichkeit, im Namen der europäischen, der christlichen Bildung und Gesittung gestellten Verlangen nach Aufhebung des Ukas vom 2. Mai nachgeben. Keine Eroberung ist so ehrenvoll, wie dieses Zugestä'ndniß es wäre, und kein Sieg so ruhmvoll, wie ein solcher Rückzug, und wer da noch etwa meinen könnte, es dürfe Rußland hierin nicht weichen, um nicht schwach zu scheinen, den möchten wir au den Ausspruch des Kardinals de Retz erinnern: Les laibles ne jUient jamais quand ils le doivent, L—o—z. Deutschland. Berlin, 23. Sptbr. (Die Moses Mendelssohn 'sche Waisen-Erziehungs-Anstalt in Berlin.) In den Berliner Zeitungen vom 22. Sptbr. befindet sich eine Darlegung der Wirksamkeit und der finanziellen Angelegenheiten jenes schönen Instituts, welches durch ein reines Gefühl inniger Verehrung für Moses Mendelssohn zu dessen Andenken auf Veranlassung des hiesigen jüdischen Gemeinde-Vorstandes am 10. Sept. 1829, als am hundertsten Geburtstag des edelsten Weltweistri gestiftet wurde. Die Worte der Darlegung verdienen eine weitere Verbreitung, und wir setzen sie deshalb hierher. Zur Fortsetzung des Ueberblicks dessen, was die Moses Mendelssohnsche Waisen-Erziehungs-Anstalt der hiesigen jüdischen Gemeine in dem verflossenen Jahre 1842 bei ihrem stillen Wirken geleistet hat, machen wir diese kurze Mittheilung. Die Zahl der in der Anstalt befindlichen verwaisten Kinder hat sich um eins gegen das vorige Jahr vermehrt, indem im Jahre 1842 die Gesammtzahl der Zöglinge siebenzehn (10 Knaben und 7 Mädchen) war. Die Aufnahme der achtzehnten Waise findet jetzt statt. 41 *