Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 39 (26.9.1843)
- Article
- Leipzig: Der Frankf. Reform-Verein ...
- Date
- 1843-09-26
- Page
- Seite 310 (sequence 4)
- Language
- German
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- 310 - werden. Wenn überhaupt jener Sammlung von Kontroversen, Deutungen, Legenden und Vorschriften der innere Gehalt und die äußere Weihe eines religiösen Kodex durchaus nicht beiwohnt: so ist dieselbe noch außerdem einem großen Theil der jetzigen Generation fast nur insofern bekannt, daß man sie hin und wieder als ein Hinderniß des religiösen und bürgerlichen Fortschritts bezeichnen hört. Gleichwohl ist dieses entstellte, dem Geiste des Mosaismus entfremdete Iudenthum noch immer diejenige Glaubensform, die fortwährend als die unserige gilt und in unserer Religionsübung vorzugsweise vertreten wird; theils durch Rabbinen vom alten Schlage, die jeder gelauterten Bildung entbehren, theils durch solche, die ihre Intelligenz nur anwenden möchten, um der Leiche des Talmudismus ein Scheinleben einzuhauchen. Diejenigen Theologen aber, welche ernstlich geneigt sind, mit der fortgeschrittenen Bildung und Einsicht gleichen Schritt zu halten, haben noch nicht jene Stellung, die nur der ausgesprochene Wille einer großen Anzahl von Israeliten ihnen begründen kann. Diesem verderblichen Scheinwesen ein Ende zu machen, einem jeden Elemente im Iudenthum die gehörige Stellung anzuweisen, der Wahrheit die Ehre zu geben, ist unser Bestreben und unsere Absicht. In der beiliegenden Darstellung erhalten Sie demnach den ungeheuchelten und rückhaltlosen Gesinnungsausdruck der Unterzeichneten, und mögen demzufolge ein Unternehmen würdigen, dem man nun schon seit Monaten theils durch unberufene oder lügenhafte Zeitungsartikel, theils gar durch unerlaubte und perfider Weise verdrehte Mittheilungen von Privatansichten entgegenzuwirken sucht. Wir erkennen unsere Aufgabe nicht im Einreißen des Gebäudes, sondern im Wegraumen des Schuttes; wir wollen am Kern entschieden festhalten, aber denselben durch geläuterte Formen zu schützen streben. Dieses Werk kann aber niemals von einzelnen Gelehrten oder Laien, seien dieselben auch noch so aufrichtig und wahrheitsliebend, durchgesührt werden. Alle diejenigen, die nicht einem Messias entgegenharren, der sie nach dem Lande Palästina zurückführe; Alle, die den konfusen und oft sinnwidrigen rabbinischen Deutungen und Satzungen keine Autorität , und Verbinlichkeit zuerkennen; Alle, die eine Glaubensform erstreben, deren belebendes Princip der reine Mosaismus sei: Alle diese werden aufgefordert, unsere Erklärung zu unterzeichnen, sie von Gleichgesinnten im Umkreis ihrer Wirksamkeit unterzeichnen zu lassen und sie uns demnächst wieder einzusenden, auch etwaige Borschläge zur Förderung der jüdischen Reform an uns richten zu wollen. Proselyten zu machen suchen wir nicht, natürlich nicht bei anderen Konfessionen, aber auch nicht bei unsern Glaubensgenossen; wir lassen einem Jeden ungestört seinen Standpunkt und seine Glaubensansicht. Nur die Gleichgesinnten mögen sich erkennen und zusammentreten-, um durch ihre Gemeinschaft eine Autorität zu begründen, welche nicht nur an sich schon hinreicht, dem Talmudismus das vage Recht des allgemeinen Gebrauchs förmlich zu entziehen, sondern welche die Wirkung haben muß, daß auch unsere Glaubensansicht nicht länger verketzert und mit heterogenen Elementen vermischt, sondern nach innen und außen in ihrer Wahrheit und vollen Reinheit vertreten werde. So begreifen wir die Reform des Iudenthums, welche dem Begriffe nach schon Längst erfolgt ist und blos noch des ausgesprochenen Bekenntnisses bedarf, um die gebührende Anerkennung zu finden und wirksam zu werden. Wer dieses Sinnes ist, schließe sich uns an, und ein segensreicher Erfolg wird die gemeinschaftlichen Bemühungen krönen. Frankfurt am Main, im August, 1843. Die jüdischen Reformfreunde, und in deren Namen : D r. Goldschmidt. Posen, 12. Sptbr. (Monatsbericht.) So eben ist bei uns und in ganz Preußen eine größere Beschränkung des Gewerbsbetriebes der Juden bekannt gemacht worden, ohne daß man eigentlich sagen kann, die Beschränkung läge in der Absicht der Regierung, da sie vielmehr als richtige Konsequenz der Provinzialgesetzgebung erscheint. Durch eine Verfügung des Ministeriums nämlich an sämmtliche Regierungen, so wie an die Polizei-Präsidien und Gewerbsteuerämtecn, ist die Anweisung gegeben worden, in der nach der CO. vom 12. Febr. 1831 auszufertigenden Gewerbscheinen für Juden die Klausel hinzuzufügen: „daß der Gewerbschein den Inhaber von denjenigen Beschränkungen nicht befreie, welchen der Gewerbsbetrieb der Juden nach der in einzelnen Landestheilen bestehender Verfassung unterworfen sei". Bis jetzt wurden unter dem Schirm des Gewerbscheines die alten Provinzialbeschränkungen meist umgangen, und es zeugt von einer großem Beachtung unserer Verhältnisse, wenn die Regierung solchen Inkonsequenzen entgegen arbeitet. — Man geht hier damit um, einen„Verein zur Beförderung der Handwerke unter den Israeliten der Provinz Posen" ganz in der Weise, wie ein solcher für die Provinz Schlesien begründet wurde, zu Stande zu bringen, und die Statuten desselben sollen auch von der in Breslau gedruckten gar nicht verschieden sein. Daß ein solcher Verein gerade für unsere von Juden überfüllte Provinz segensreich sein könnte, und daß unsere gebildeten Rabbinen (Eger, Hirschfeld, Malbim, Joel, Gebhard) und gebildeten Schullehrer zur materiellen Begründung desselben viel beitragen werden, wird Niemand bezweifeln, allein es ist in unserer Stadt, der Metropole der Provinz, bei den Reichen noch kein Sinn dafür rege und der Enthusiasmus einer gebildeten Jugend reicht bei einem solchen Verein nicht aus. Unsere Reichen gehören entweder noch ganz der thatenlosen Orthodoxie an, die bekanntlich auch das Wohlthun für eine Neuerung ansieht, oder jenem armen Jndifferentismus,