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Der Orient · 1843-08-22 · Heft 34 (22.8.1843) · p. Seite 267

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 34 (22.8.1843)
Article
Die Gesetzgebung über die Juden in den deutschen konstitutionellen Staaten
Date
1843-08-22
Page
Seite 267 (sequence 3)
Language
German
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267 sche Schule und überhaupt der jüdische Kultus unter das Ministerium des Kultus und des öffentlichen Unterrichts gestellt sein soll." Außer diesen bestimmt ausgesprochenen.Verfügungen, traten noch einige Beseitigungen verjährter Msbräuche und stillschweigend angenommene Bestimmungen ln's Leben. Zu den Erstern gehört die Aufhebung einer, dem Leibzoll ähnlichen Bestimmung, wonach Juden in den Bergstädten ohne polizeiliche, gut zu bezahlende, Begleitung nicht umhergehen durften; ferner, die Aufhebung der Abgabe von 10 Lhlrn. bei jeder Feuersbrunst in Dresden, wofür hingegen eine Anzahl Feuerlöscher gestellt werden mußte. Zu den Letzten: gehört die ohne ausdrückliche Bestimmung zugegebene Militärpflichtigkeit und Aufnahme in die Kommunalnnd Bürgergarde. Die Früchte der ersten konstitutionellen Versammlung waren, wie man sieht, für die Rechtsverhältnisse der Juden in Sachsen sehr gering und unbedeutend, jedoch ließen die Verhandlungen in beiden Kammern dieser gedrückten Klasse für die Zukunft einigen Trost; wenigstens durften die Juden mehr zu erringen hoffen, als in dem aufgewühlten Hannover. (Schluß d. Art. Sachsen folgt.) Deutschland. Leipzig, 13. Aug. So eben liegen uns die Verhandlungen des Rheinischen Landtags in Bezug auf eine vollständige Juden-Emancipation vor, und obgleich der Geist der Feeisinnigkeit, der sie durchdringt, und die Aeitgemaßheit ihrer Erscheinung deren Mittheilung wünfchenswerth macht, so sche ich mich doch genöthigt, in Rücksicht auf deren bedeutenden Umfang die Mittheilung noch zu verschieben. Die Emancipation ist eine Frucht, die trotz aller angewandten künstlichen Mittel nur langsam reift, und eine kleine Verspätung kommt gewiß nicht zu spät. — ZAevlrtt, 12. Aug. Gestern Abend wurde in der hiesigen großen Synagoge ein feierlicher Gottesdienst zur Feier der 1000 Jahre bestehenden deutschen Nationalität gehalten. Obgleich für die Judenschaft nichts angeordnet war, so hatte sich doch die hiesige Gemeinde aus freien Stücken zu einer solchen Feier bereit gefunden. Nach dem Nachmittagsgottesdienste begann eine Vokalmusik mit dem Psalm 39; es folgte ein Gebet zum Eintritte des Sabbats und demnächst der 24. Vers des 118. Psalms („Dies ist der Tag, den der Herr gemacht, laßt uns freuen und fröhlich sein"). Hierauf hielt der zeitige Rabbiner Oettinger (ein Mann aus der alten Schule) eine kurze Rede, in welcher er hervorhob, welche Berechtigung und welche große Pflicht die Juden zur Begehung einer solchen Nationalfeier hatten. Friedrich Wilhelm III. habe die Juden in Preußen auf diese Stufe gehoben; sie blickten nun voll Vertrauen auf den jetzt regierenden Köncg, der beenden möge, was der königliche Vater begonnen, und der sich wohl überzeugen dürste, daß er seine Huld an keine Unwürdigen verschwende. Er machte darauf aufmerksam, wie Moses schon die Israeliten aufgefocdert habe, in den Krieg zu ziehen, wenn ihre Brüder es thaten, wie aber die israelitischen Preußen in den Freiheitskrieg mir Gott für König und Vaterland gezogen und sich so als Kinder des deutschen Vaterlandes bewahrt hätten. Hieran schloß sich ein Gebet für die ewige Seligkeit des Königs Friedrich Wilhelm III., für das Glück und eine lange und glückliche Regierung des jetzigen Königs, für das Wohl der Königin» Die ersten neun Verse des 21. Psalms („Herr, der König freuet sich in der Macht" rc.) wurden nach dem Schlüsse der Rede gesungen, dann das vorschriftsmäßige Gebet für den König und die Königin aus dem Gebttbuche gehalten und mit dem 150. Psalm geschlossen, worauf man zum Sabbatsabendgebet überging. —- In erhebender Weise'soll auch, wie wir vernehmen, diese Feier vom Rabb. Dr. Philippson in Magdeburg begangen worden sein. Das Zusammentreffen dieser Feier mit dem Trauertage Tischa be-Ab hat dort dem Redner Veranlassung zu einer geistreichen Predigt, die auch im Drucke erschienen ist, gegeben. Sonst ist uns aus keiner Gemeinde eine Kunde von dieser Feier zugekommen. — Hamburg, 7. Aug. (WB. vom 31. Juli — 6. August.) Der denkwürdige Beschluß, der am 15. Juli in Düsseldorf gefaßt wurde, giebt noch immer zu vielen Kommentaren, Analogien, Wünschen, Hoffnungen und Bemerkungen Veranlassung. Die Debatte selbst findet sich nun in extenso in allen rheinpr. Blättern; so in der Köln. Zeit, vom 3. Aug. — Da die speciellen Organe des Judenthums diese Verhandlungen gewiß ausführlich mittheilen werden, so habe ich den irn vorigen Wochenberichte an einander gereiheten Details nur noch Weniges hinzuzufügen. — Die jüd. Gemeinde zu Düren hat der dortigen Armenkommission 25 Thlr. zugesandt. Die Elberfelder Juden haben eine vom 15. (?) Juli datirte Adresse an den Landtag gerichtet. Eben so die Trierern (die 300 Stück vierpfündige Brode vertheilten) und sogar die Mitglieder einer nichtpreußischen Gemeinde: der Heidelberger. — Dagegen haben die Berliner Juden den passenden Zeitpunkt, dem Landtage noch durch eine besondere Adresse ihren Dank abzüstatten, versäumt; denn wenn auch, wie die D. A. Z. behauptete, eine mit zahlreichen Unterschriften versehene Adresse am 20. Juli von Berlin nach Düsseldorf abging, so konnte sie doch die Provinzialstände nicht mehr versammelt finden. Nunmehr haben, nach der D. A. Z. vom 1. Aug. die Berliner Juden beschlossen, eine Summe von 10,000 Thlr. zusammenzuschießen und die Zinsen (350 Tthlr.) jährlich an die Armen der Rheinprovinz ohne Unterschied der Konfession zu vercheilen. — Das Franks. Journal berichtet aus dem Herzogthume Nassau 34 *

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