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Der Orient · 1843-08-08 · Heft 32 (8.8.1843) · p. Seite 252

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 32 (8.8.1843)
Article
München
Date
1843-08-08
Page
Seite 252 (sequence 2)
Language
German
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252 einer bewegten Debatte sagt, als daß zw ei Advokaten eine Anklage auf lügenhaft mitgetheilte Thatumstände mit aller Ueberlegung vor das Forum der öffentlichen Meinung bringen. Ja, ohne nur eine weitere Rechtfertigung jener beiden in dieser Widerlegung schwer gekränkten Mitglieder eines als so ehrenwerth anerkannten Bürreau's wie das Landauer abzuwärten, möchte ich für die Wahrhaftigkeit ihrer Mittheitung einstehen. Im Uebrigen führten jene die betreffende Stelle wörtlich an und die Widerlegung giebt sie blos „ungefähr". Allein die heute mitgetheilten „ungefähren" Worte können noch viel weniger, als die neuliche wörtliche Aeußerung bei Gelegenheit eines Strafantrages gesprochen worden sein! Hat denn der Advokat des Beschuldigten wohl die Emancipation der Juden vom Gerichteverlangen können, oder hatte er nicht vielmehr einzig auf die Freisprechung eines beschuldigten Individuums angetragen? Und konnte dann bei Begründung eines Strafantrags der Staatsprokurator statt eines Beweises der Schuld, oder statt deren Qualisicirung wohl den Beweis führen, der etwa in eine gesetzgebende Versammlung von rechten Finsterlingen paßte, daß die Juden nicht emancipirt werden dürften? — Ich kann mich aus diesen Gründen nicht bei der gegebenen Erklärung beruhigen, und glaube immer noch nicht an die perverse Gesinnung des betreffenden Herrn Substituten in Landau, die aus der oben mitgetheilten Erwiderung noch vieL schlagender hervorginge, und halte sie, wie ich schon früher bemerkte, zu seiner Ehre viel lieber für den Cantus firmus, der regelmäßig neben den andern Anschuldigungsgründen mit abgesungen wird. Durch diese Erklärungsart verliert der Vorfall alle seine aufstachelnden Momente, was in einem Lheile unseres Königreichs (und wer wird die Pfalz eine Provinz nennen?), wo die Bekenner jedweder Religion bis jetzt so ruhig neben einander gelebt haben, gewiß wünschenswert!) sein muß. Auf dieselbe Angelegenheit bezieht sich auch eine Korrespondenz aus der Rheinpfalz vom 9. Juli, die in der Mannh. Abendz. vom 13. Juli enthalten ist und zu der die Redaktion der letzteren folgende Anmerkung macht: „Der offenbare Jrrthum in dem unser Korrespondent * aus der Pfalz (s. oben) in Bezug auf die Unterschrift der beiden Advokaten befangen war, entschuldigt sich gewiß durch den Eifer für die gute Sache, die er verfechte. Zur vollen Steuer der Wahrheit theilen wir diesen Artikel (s. unten) mit, der uns von einem Manne zukommt, der das vollste Vertrauen verdiente. Das Publikum mag sich nun selbst sein Urtheil bilden." Die Korrespondenz selbst lautet also: Bezüglich einer gegen die Juden und deren Emancipation gerichteten Aeußerung eines Mitgliedes der Staatsbehörde in L. (Pfalz) hat das Franks. Journal (vom 3. d. M.) einen Artikel enthalten, der bereits in demselben Blatte, so wie noch weitläusigec in dem Zweibrücker Wochenblatt eine berichtigende Erläuterung gefunden hat. Der Vorfall und der Zusammenhang der Sache war kurz folgender: Ein wohlhabender Jude war beschuldigt, in einem Wirthshause am Gebirge, das er öfter besuchte, ein Laibchen Brod entwendet zu haben. Der Verdacht war deshalb von den Wirthsleuten gerade auf ihn gefallen, weil schon mehrmals nach seiner Einkehr allda ein solches Laibchen vermißt worden war. Diesmal ward ihm auf der Stelle nachgeschickt und das Laibchen fast noch unversehrt, unter seinem Mantel vorgefunden. Seine Vertheidigung ging dahin, der Preis dieses Laibchens mit 4 kr. müsse ihm wohl schon bei seiner Zeche in Abzug gebracht worden sein, außerdem wolle er denselben nachbezahlen. — Der mit der Geltendmachung dieser Beschuldigung befaßte Beamte sprach sich in ein Paar Worten über das Niederträchtige einer solchen Entwendung, verübt von einem bemittelten Manne, zum Rachtheil einer etwas ärmlichen Dorfwirthschast aus, und knüpfte daran die allgemeine Betrachtung, wie es noch so häufig v or ko m me, daß selbst vermögende Juden sich von der Gewinnsucht h i n r e i ß e n lassen, um, auf welche Weise es auch sei, einen unbedeutenden Vortheil zu ziehen, und daß, so lange solche Erfahrungen sich wiederholten, wohl an eine Emancipation derselben nicht gedacht werden könne. — Diese, in einem flüchtigen, kurzen Vortrage hingeworfene Bemerkung ward allerdings von einem Lheile der im Saale Anwesenden (worunter auch mehre angesehene Iuden) mit M i s b i l l i g u n g vernommen, welche jedoch jenen Berichterstatter zu weit führte, als er die gedachte Aeußerung in einer Form dem großen Publikum wiedererzahlte, die nicht viel anders lautet als: „Alle Juden sind Spitzbuben". Denn die Oeffentlichkeit'gerichtlicher Verhandlungen macht es zu einem unverletzlichen Gesetze und fast zur Nothwendigkeit, selbst da, wo es gilt, Unerfreuliches zu besprechen, die Schicklichkeit der Form und die Mäßigung nicht zu vergessen, und Gerichte, an denen eine Redeweise, wie die angeblich stattgehabte, gewagt und geduldet werden sollten, würden in Kurzem die bei der Oeffentlichkeit unerläßliche und noch nie vermißte Achtung des Publikums verlieren. — Das Zahlenverhä'ltniß endlich zwischen den am fraglichen Tage gegen Christen und gegen Juden gefällten Strafurtheilen, das der Berichterstatter mit ins Spiel gezogen hat, kann natürlich nur Werth haben, wenn man auch das numerische Berhältniß der gesummten jüd. Population zur christlichen gleichzeitig ms Auge faßt: an seinem Tage aber war jedenfalls das Berhältniß für die Juden zufällig nicht ganz günstig, indem gleichzeitig zwei anderewegen versuchter Bestechung von Militärärzten verurtheilt wurden. An diese T h at s ach e n eine Bermuthung anzuknüpfen, müssen wir bekennen, daß es für uns den Anschein hat, als habe eine längere Zeit bestehende Erbitterung einmal eine Gelegenheit benutzt, sich Luft zu machen und nur zufällig jene Worte eines Beamten als Ausgangspunkt genommen. Obschon nämlich die Bewohner unserer Pfalz weder geneigt noch nach ihren

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