Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1843-07-18 · 29 (18.7.1843) · p. Spalte 457-458

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
1843
Issue
29 (18.7.1843)
Article
Kurze Anzeigen [Rezension]
Date
1843-07-18
Page
Spalte 457-458 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/8555529-9897774-9897883-2369942--2964-2369973
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

45t Die Erbfolge bei den alten Hebräern. 458 keineswegs dem Kinde seine, auch dem Körper so zuträglichen Spiele, seine unschuldigen Vergnügungen geraubt wissen; aber hat einmal der Unterricht begonnen, so muß er sofort auf ein bestimmtes bewußtes Ziel hingeleitet werden, und alle Wege, die man betritt, müssen an demselben Endpunkte zusammenstoßen. Dieses Systematische, dieses Methodische, welches einer reichen und labenden Geistesnahrung keinen Eintrag zu thun braucht, es ist der Vorzug unserer Zeit und läßt uns hoffen, daß unsere Nachkommen einst nicht mehr, wie es bei Vielen von uns der Fall war, nöthig haben werden, so Vieles — Überflüssiges,— zu lernen, um es nachher wieder vergessen und vielleicht zu spät, in einem fremden Gebiete sich orientiren zu müssen. Mit einem Worte, wir hoffen und erwarten, daß unsere Erben praktischer in das Weltgetriebe werden eingreifen können: nicht blos weil es ihnen, so Gott will, erlaubt und vergönnt sein wird, sondern auch weil sie dazu durch Um erdicht, Lehre, Beispiel und Umgang besser befähigt sein werden. Schmeichle ich aber dem nachwachsenden Geschlechte nicht vielleicht allzusehr? Ich glaube nicht. Mein Gewissen spricht mich zwar allerdings von dem Vorwurfe frei, ein lauüator t6mpori8 acti zu, sein; aber ich verberge mir andrerseits nicht, daß auch unsere Jugend, und gerade die unter steten Genüssen, leiblichen wie geistigen, ausgewachsene am Meisten und Bedenklichsten, an argen Gebrechen leidet. Dennoch ist, unter allen Zerstreuungen, Verirrungen und Gefahren, wie sie unsere Zeit darbietet, ein Festhalten am Rechten möglich, wenn nur der Keim des Guten früh und emsig genug gepflegt wird. Der Verfasser des Büchleins, welches uns auf diese Bemerkungen geleitet hat, ist ein zu anerkannter Freund, Lehrer und Bildner der Jugend, ein zu bewährter Anwalt des jüdischen Glaubens und ein zu ausdauernder Förderer der Sache der äußern .und innern Emancipation unserer religiösen Gemeinschaft , als daß wir es nicht für unnütz halten sollten, den Gang, den er bei seiner Arbeit eingeschlagen, beim Publikum erst rechtfertigen zu wollen. Statt dessen sprechen wir unsere Freude darüber aus, daß, wenn wir auch in H. Dr. Kley, dem gemüthvollen K a n z e l r e d n e r, nach fast fünflmdzwanzigjähriger treuer Erfüllung.seines Berufes, sein geistliches Amt, zum Leidwesen seiner ihm zu unaussprechlicher Dankbarkeit verpflichteten Gemeinde haben niederlegen sehen, der Pädagog und Schriftsteller, der auf einem ungleich weiteren Felde zu säen berufen ist, mit ungeschwächtem Eifer Gott und der Menschheit zu dienen und seine Glaubensgenossen durch Lehre und Beispiel zu erheben fortführt. (Beschluß folgt.) Die Erbfolge bei den alten Hebräern. Ein Beitrag zur jüdischen Alterchuwskunde, nach rabbinischen Quellen bearbeitet von L. Boderrheimer, Landrabbiner. (Fortsetzung.) Bis jetzt war die Rede vom Nachlasse des Mannes, und haben wir die darauf bezügliche Erbfolge nach den ersten, und demnach untrüglichsten Quellen, erörtert: welche Ansprüche aber eine Mutter auf das Vermögen eines verstorbenen Kindes habe, und welchen Personen wieder umgekehrt der Nachlaß der verstorbenen Mutter anheimfalle, dieses gehört zur zweiten Betrachtung. A. Die mütterliche Familie und Verwandtschaft wird in Bezug auf Erbschaften nicht Familie und Verwandtschaft genannt, das heißt: die Mutter erbt den Nachlaß ihres Sohnes und ihrer Tochter nichtt Daraus folgt ganz natürlich, daß Brüder, die nur von Mutterseite und nicht von Vatcrseite Brüder sind, sich nicht gegenseitig erben können, sondern das Vermögen eines Jeden fällt seiner väterlichen Familie anheim. Dieser Satz wird am Schluffe der ersten Mischna des Abschnittes Jesch Nochelin deutlich ausgesprochen, und wird derselbe Baba Batra F. 115 u aus einem Verse des vierten Buches Mosi's aus folgende Weise erläutert: Es heißt: jede Tochter, welche erbt von den Stämmen der Söhne Israels; erben, rann sie aus zwei Stämmen, wenn ihr Vater aus einem Stamme, ihre Mutter aber aus einem anderen Stamme ist, allein vererben kann sie auf diese Weise nicht auf zwei Stämme, weil nur der Vater sie erbt, die Mutter erbt aber nicht das Vermögen der Tochter. Obschon R. Iochanan im Namen seines nicht wirklichen Lehrers R. Jehuda ben R. Simeon, das Gegentheil behauptet und auch der Mutter Ansprüche auf Ine Nachlassenschaft des Kindes einräumt, so hat sich doch die Ansicht in der Praxis keine Geltung verschaffen können. Uebrigens muß über die Behauptung des Iochanan Tosefot 114 b nachgelesen werden, hauptsächlich Tam's Meinung. Maimonides schreibt diesemnach Hilchot Nachelot, Abschnitt 1. und Schulchan Aruch Choschen Mischpat 276; - nbp Dv nt nmi non nx nteni’ dnh iw nxn nnEwo!? xbx wnviw nnDtyo rpnp rwx dn.t p prw nt nN n? ptsnp pN dnh p Dnxn in t£o vqnd Ninw MN nrw m NN m p^nr 2NN .1ÖNÖ1 VOND MN Selbst wenn die väterliche Familie des Verstorbenen nie bekannt geworden / er war nämlich ein sogenannter Schetuki — s. Traktat Kiduschin F. 69 a — fällt dennoch sein Vermögen nicht als Erbschaft seiner mütterlichen Familie anheim, sondern seine Güter stehen für Jeden frei. sDiese

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.