Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 29 (18.7.1843)
- Article
- Waren: Das "Abendblatt" über die synagogalen Verbesserungen im Herzogthume Meklenburg-Schwerin
- Date
- 1843-07-18
- Page
- Seite 228 (sequence 2)
- Language
- German
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228 - bürgerliche Gleichstellung der mosaischen Glaubensbekmner mit den übrigen Landeseinwohnern, ihren lieben Brüdern und Landsleuten!" Hamburg, 7. Juli. (WB. v. 1—7. Juli.) Ob die eigentliche Emancipationsfcage schon in Düffeldocf berathen sei , können wir aus den erst dis in die Mitte des Juni reichenden gedruckten Verhandlungen nicht ersehen. Inzwischen hat bei der Debatte über den. Kommunalgesetzenmurf zweimal das Princip der Rechtsgleichheit den Sieg zu.Gunsten der Juden davongercagen. Das erstemal (in der 15. Plenarsitzung vom 10. Juni) handelte es sich um eine im Entwürfe enthaltene Beschränkung des Inhalts, daß nur Christen im Gemeinderathe sitzen und als Gemeinderathe fungicen dürsten. Der Referent schlug die Weglassung dieser Klausel und eine andere Fassung des Paragraphen (§. 48) vor. Die Diskussion wurde sehr lebhaft und besonders von Deputaten des zweiten (Ritter-) und dritten (Bürger-) Standes geführt. Die Gegner der Juden hoben besonders hervor : 1) daß man über das Princip erst bei Gelegenheit der Berathung über die Emancipationspetitionen entscheiden könne (?)>; 2) daß die Juden auf dem Lande noch sehr zurück waren und man ihnen, da das neue Kommunalgesetz für Stadt und Land gelten sollte, daher kein volles Recht einraumm könne (?); 3) daß der Staat ein christlicher (?) sei; 4) daß es sich oft in Kommunen um christliche Kirchen- und Schulangelegenheiten handle, über welche mitzusprechen den Juden nicht zustehe. Alle diese Einwürst wurden der Reihe nach bekämpft und beseitigt. Der Referent erörterte klar den Ursprung des sog.-Napoleonischen Wuchergesetzes und schildene die Ungerechtigkeit der Beibehaltung einer solchen den Juden schmachvollen Bestimmung, die in Frankreich selbst längst wieder zu Grabe getragen , worden sei. Andere erklärten 1) das historische Recht spreche für die Inden im Rheinlcmde: in Cleve, Goch, Bonn rc. seien jüdische Gemeinderathe in Funktion; 2) da man nur den Würdigen wählen werde, so habe 'Ä weder in der Stadt noch auf dem Lande Gefahr, wenn man einen Juden wähle; 3) in andern Staaten (auch in deutschen, z. B. Kurhessen, wofür aber fälschlich Hessen-Darmstadt steht) standen die Juden den Christen in allen Stücken gleich; 4j es gebe mehr christliche, als jüdische Wucherer; 5) ein christlicher Staat sei nur der, welcher Gerechtigkeit im vollsten Umfange gegen alle seine Angehörigen übe. — Ein Mitglied des Mittelstandes und eines aus dem Fürstenstande verfochten' besonders das Princip. So wurde denn mit 51 gegen 22 Stimmen, also mit mehr als zwei Drittheilen der Versammlung, folgende Fassung beschlossen: „Die Gemeinderalhe und Stellvertreter derselben werden durch die zur Ausübung des Gemeinderechts Befähigten aus ihrer Mitte gewählt. Dabei find die Juden von selbst mit eingeschlossen. — Das andere Mal schien sich der Streit wieder darüber erneuern zu wollen, ob Juden auch Gemeindevorsteher werden könnten. Der betreffend Paragraph kam am 13. Juni zur Beralhung. Man warf ein, der Gemeinderarh sei ein Kollegium, der Gemeindevorsteher aber übe allein große Gewalt; auf dem Lande stände es mit der Bildung der Juden schlecht u. dgl. Aber auch dieser Widerspruch wurde beseitigt, indem die Stimmen der Majorität behaupteten, über das Princip sei man ja schon bei Gelegenheit des §. 48 einig geworden; es sei überflüssig, ein zweites Mal darüber zu voriren, wenn die Zustimmung derselben Majorität von vorn herein in Aussicht stehe, aber auch inkonsequent, wenn man etwa wahne, man werde die Kraft des ersten Beschlusses durch den spätem wieder brechen können. Es sei kein Grund vorhanden, den Bürger und Bauer belehren zu wollen, aus welchem Kreise ec die tüchtigsten Vertreter feiner Interessen nehmen wolle, und man kranke und beschimpfe die Juden durch Ausnahmsbestimmungen. Es wurde demnach auch das Recht, Juden zu Gemeindevorstehern zu wählen) mit 63 gegen .12 Stimmen) anerkannt. — An demselben 13. Juni war noch eine Petition um Emamipation der Juden eingelaufen. — Zu diesen erfreulichen Nachrichten^ bildet der Zwiespalt, welcher in mehren größeren jüdischen Gemeinden wie ein unheimliches Gespenst herumwandelt, einen traurigen Kontrast. In Breslau dauert der Parteienkampf noch immer fort; in Posen widersetzt sich eine, wie es scheint, durch Bildung und Reichthum mächtige Minorität dem Wunsche des Rabbiners, sich in. Hrn. Sal. Pleßner einen orthodoxen Prediger zu substituiren (daß dieser kein Doktor ist und überhaupt dem in der Posener Korrespondenz der D. A. Zeitung von ihm entworfenen Bilde nicht ähnlich sieht, weiß, außer Herrn Prof. Bülau in Leipzig und einigen ihm gedankenlos nachbetenden Zeitungsredaktionen, Jedermann); in Berlin scheint durch Herrn Dr. Frankels Endbeschluß Alles'in slalu quo bleiben zu sollen; in Frankfurt a. M. endlich, wo die Gemeindevorsteherwahlen zu Gunsten der Aufgeklärten ausgefallen sein sollen, verstärkt sich, der Aachener Zeitung und dem Franks. Journal zufolge, die von Hrn. Dr. (Theod.) Creizenach jun. gestiftete jüdische Neusekte, welche vom Talmud und von der Beschneidung Nichts mehr hören und im deutschen Vaterlande den wahren Messias erkennen will. Mit dieser letzteren Capl&lio benevolentiae scheint es uns aber ein mißliches Ding zu sein; denn das deutsche Vaterland, wie wir es wenigstens verstehen, nämlich als ein einiges und freies, ist zur Zeit noch nicht vorhanden und hat für sein Erscheinen im nächsten Menschenolter nicht viel mehr Chancen für sich, als die Ankunft des Messias, Außerdem aber könnte zwar die Emancipation und zwar die aller Stände und aller Konfessionen, als eine Idee,