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Der Orient · 1843-06-20 · Heft 25 (20.6.1843) · p. Seite 196

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 25 (20.6.1843)
Article
Hamburg: Entgegnung
Date
1843-06-20
Page
Seite 196 (sequence 3)
Language
German
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- 196 Kämpfen sie es gethan, unter welchen Zugeständnissen, mit welchen Opfern, darüber schweigt Hr. Dr. Heß. Wir machen uns keine Illusion darüber, daß wir Hrn. Dr. Heß, überzeugen könnten, daß der Himmel, der jetzt rein ist, noch vor einer Viertelstunde-mit Wolken bedeckt gewesen sein kann; wir werden auch schwerlich seine Ueberzeugung andern können, wenn wir ihn auf ein historisches Beispiel verweisen, indem wir ihn an die Unfügsamkeit der jetzt sehr loyalen Bewohner der preuß. Provinz Sachsen zur Zeit ihrer gewaltsamen Losreißung von Friedrich August's I. Zepter erinnern, ein Widerwille, der jetzt der entschiedensten Vorliebe für das Preußenthum Platz gemacht HM — aber davon werden wir uns nicht abbringen lassen, zu behaupten, daß was in Stadt-.Lengsfetd gelungen sein mag, gewiß in jeder größeren, intelligenteren, mannhafteren Gemeinde, am Zuverlässigsten in Hämburg total mißlungen wäre. E. C. - Frankfurt a. Wt, Ende Mai. Die Franks. Didaskalia sprach sich ungünstig darüber aus, daß sich auf der Liste derer, die das Armenwesen in Mainz durch Geschenke unterstützen, kein jüdischer Name finde. Darauf erfolgte die Erklärung, daß, da die Juden ihr eigenes Armenwesen aus eigenen Mitteln bestreiten mußten, es zugleich natürlich und überdies auch bisher gebräuchlich gewesen sei, daß sie, zumal unaufgefordert, den Christen die Sorge für das christliche Armenwesen überlassen hatten. Uebrigens trugen auch die Juden einen ansehnlichen Theil zu dem letzteren bei, insofern der Succurs, den dasselbe aus der Stadtkasse empfangen, aus einer allen Einwohnern auferlegten Steuer fließt. Hamburg, 9. Juni. Wochenbericht vom 1—8 Juni. Zu der beim rheinpr. Landtage eingereichten Petition der Kölner Bürger, um völlige Emancipation der Juden, — deren Abfassung nicht, wie auch in einigen Zeitungen irrthümlich stand, von einem Advokaten Namens Kamp, sondern von einem reichen Rittergutsbesitzer und vormaligen Landstande, sowie Direktorialrath der Kölner Feuerversicherungssocieta't jenes Namens herrührt, — zu dieser Bittschrift sind neuerdings noch drei andere, aus Dü sselborf,.Aachen, Saarbrücken und Bonn hinzugekommen. Besonders erfreulich ist dabei, daß es nicht Juden, sondern Christen, christliche Bürger aus allen Ständen und von verschiedenem Lebensberufe sind, die hier um Gewährung gleichen Rechtes für die Juden der Rheinprovinz nachsuchen. 'Von Düsseldorf aus wird noch besonders auf die Ungerechtigkeit hingewiesen, welche gegen, die Juden durch die willkürliche Entziehung des ihnen früher zugestandenen und nie gemisbrauchten Rechtes, als Geschworne zu fungiren, geübt worden sei. Man wird dabei an die zur Zeit des franz. Kaiserreichs herrschende Rechtsgleichheit aller Konfessionen erinnert. Ueber dieses Verhältmß der rhein» Luden zu dem Geschwornemnstitute findet sich außerdem das Schlagendste und Genaueste in der „Immediateingabe" beigebracht, welche die Gebrüder Oppenheim zu Köln kurz nach der Thronbesteigung des jetzigen Königs nach Berlin sandten und die damals dem Staatsrathe überwiesen wurde.') — Unseres Bedünkens ist dies der einzig richtige Standpunkt für alle rheinpreußischen Petitionen gleichen Ja- Hals und Zweckes. Die Basis des Rechtes muß unerschütterlich sein und bleiben. Darum widerstrebt man in der Rheinprovinz der Einführung jeder fremden und überhaupt jeder neuen, wenn auch immerhin milderen Form, sobald sie nicht Oeffentlichkeit, Mündlichkeit und Jury in sich schließt. Aber selbst das Streben nach Erhaltung der Gewissensfreiheit muß Protestanten wie Katholiken im Rheinlande zu der Ueberzeugung führen, daß das, was man für sich selbst begehrt, Andern nicht vorenthalten werden dürfe. — Was aber die Rechtsfrage anbetrifft, so sprachen wir schon im vorigen Jahre unsere Ansicht aus, daß es Pflicht der rhein. Justizbehörde gewesen wäre, gegen das Reskript des Justizministeriums, welches (1842) die Zulassung der rhein. Juden zur Advokatur, Auskultatur u. s. w. untersagte, sofort zu protestiren. Denn ist erst ein Stein vom Gebäude des rhein. Rechtes losgelöst und hat man sich dies ruhig gefallen lassen, so wäre es nicht blos schwierig, sondern sogar moralisch inkonsequent, den weitern Umsturz verhindern zu wollen. Könnte doch die Regierung mit Recht, wenn auch nur als Vorwand für ihre Absicht, anführen, daß ja die rhein. Justizpflege nicht mehr ihre jungfräuliche Reinheit bewahrt, sondern schon eine Beeinträchtigung über sich habe ergehen lassen. — Doch, — um noch einen Punkt hervorzuheben, der mir, wenn ich nicht irre, sogar in der mir gerade nicht vorliegenden Immediateingabe übergangen worden zu sein scheint — die Idee des Geschwornengerichts selbst, also nicht bloß das Recht und die geschichtlichen Antecedentien, gebietet durchaus die Theilnahme aller Konfession en, also auch der Juden, an der Ausübung der Geschwornen- F u n k t i o n e n. Die Grundlage der ganzen Jury ist nämlich keine andere, als der Gedanke und die Absicht, daß der Angeklagte von Seinesgleichen gerichtet werde. Dieser Zweck wird aber nicht erreicht, so lange über einen jüdischen Angeklagten von lauter christlichen Geschwornen, so lange ein Protestant von lauter Katholiken und umgekehrt abgeurtheilt wird. Man wird mir zwar einwenden, dies sei eine zu weit getriebene Konsequenz und sogar aus dem Beharren bei derselben schließen wollen, daß mir die Religion höher stehe als das Nationalgefühl und die Vaterlandsliebe , welcher selbst die religiösen Ansichten sich unterordnen mußten. Aber so willig ich dies für meine Person einräumen würde, so ungehörig scheint es mir, den Gegnern im Principe nach- ') Der Orient hat diese, von einem berühmten Vertheidiger der Judenemancipation, der in Hamburg lebt, verfaßte Immediateingabe wiederholt im Lahre 1842 citirt.

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