Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 23 (6.6.1843)
- Article
- Berlin: Schreiben des Rabb. Dr. Frankel an den Minister Eichhorn
- Date
- 1843-06-06
- Page
- Seite 181 (sequence 2)
- Language
- German
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ihrer Würdigung über eine für mich und' eine große Gemeinde wichtige Frage.entschieden werden soll: und ich will dieser Aufforderung ganz Nachkommen. Es hat die israelitische Gemeinde zu Berlin mich zu ihrem Oberrabbiner erwählt und die Wahl liegt nun hiesigen Orts zur Bestätigung vor. Ich habe bisher in einfachen, Killen Verhältnissen gelebt und es hat der Herr mein Streben gesegnet. Ich habe für meine Gemeinde gewirkt und fand hierin den größten-Lohn; auch erfreue ich mich ihrer Liebe,' so wie der Zufriedenheit der hiesigen Behörden. Als daher der Stuf nach Berlin an mich erging, weigerte ich mich ernstlich ihm Folge zu leisten; denn die Aussicht auf einen großen Gehalt hat für mich wenig Reiz, da ich von jeher kein Verlangen nach Reichthum und Gütern in mir verspürte. Auch die ehrenvolle Stellung eines Oberrabbines der großen Berliner Gemeinde würde mich nicht zur Annahme haben bewegen können; denn wie . oft verbirgt sich hinter dem Flitterglanze der Ehre Unruhe und bittere an dem Innern nagende Sorgen, an denen es auch bei diesem Amte nicht fehlen würde! — Aber man hielt mir entgegen, daß vor den Forderungen der Gesammtheit die egoistische Rücksicht aus die eigene Ruhe zurücktreten müsse, und wenn bas Oberrabbinat zu Berlin mir keinen Vortheil bietet, so handle es sich um den Vortheil eines Ganzen, von dem ich ein Glied bin und gegen das mir nicht minder als gegen mein Privatwohl heilige Pflichten obliegen. Ich konnte die Gewichtigkeit dieser Gründe nicht in Abrede stellen, allein es dringt sich mir nun zur Erwägung auf, ob ich nach der Staatsverfaffung zum Wotzle des Ganzen werde beitragen können, ob: meine Ansichten. werden gut geheißen, ob nicht meine Gesinnung auf Misbilligung, meine Thatigkeit auf Hemmnisse stoßen werden. Die eigene Ueberzeugung ist des selbstständigen Mannes unveräußerliches Gut und die einzige Richtschnur seines Lebens: würde ich dieser nicht folgen können, dann wäre es um meine Levensruhe gethan, würde ich aus diesem Schiffbruche selbst das Bewußtsein für Großes meine Kraft geopfert zu haben, nicht retten: es wäre meine Stellung und die Aufgabe meines ganzen Seins verfehlt. Vor den Augen Ew. Excellenz trete ich daher frei mit meiner Ueberzeugung hin; ich halte dieses für eine heilige Obliegenheit, da in Ihren Händen die Bestätigung oder Nichtveffätigung der Wahl liegt. Mögen Ew. Excellenz die ganze Tendenz meines Strebens, mögen Sie meine unverhohlene Gesinnung erkennen und hiernach erwägen, in wiefern ich von Seiten des Staates als zu dieser Stelle tauglich befunden werden kann. Die Juden sind Bürger des Staates, in welchem sie Leben, und sind zugleich Anhänger einer Religion, die nicht Staatsreligion ist. Aber ihre Pflichten gegen den Glauben collidiren nicht mit denen gegen den Staat; und wenn sie auch in Meinungen und Ansichten über Gottesanbetung, Ln Lehren und Begriffen von der Gottheit von ihren Mitbürgern differiren, so darf dieses auf das Leben reinen Einfluß üben: sie wollen eins sein mit dem Staate, eins und einig mit den übrigen Landeseinwohnern. Darum darf keine neue Scheidewand aufgeführt, keine neue Absonderung ins Leben gerufen werden; der jüdische Glaube verlangt sie nicht, und würde die Staatsreligion ein solches Erforderniß aufstellen, dann müßte der Jude fein hartes Loos rief bedauern. Diese meine Ueberzeugung vermochte ich nicht mit einer in Aussicht stehenden Verordnung, daß die Juden politisch abgesonderte Korporationen bilden sotten, in Einklang zu bringen. Ich verehre die Weisheit Sr. Majestät des Königs Friedrich Wilhelm IV., aber da die Ueberzeugung die wahrhafte Norm des Lebens sein muß, erkläre ich offen, daß wenn dieses Vorhaben sich verwirkliche, ach diese Stelle nicht annehmen könnte: denn die Liebe zum neuen Baterlande würde nur schwach in mir wurzeln,-das Gefühl der Zurücksetzung würde den von jedem Beamten erheischten Eifer für das Wohl des Staates nicht in seiner Kraft in mir aufkommen laffen, und mein Loos wäre innere und äußere Unzufriedenheit. Doch man versicherte mich, daß der hochherzige König, da Er die Ueberzeugung gewonnen, daß Seme jüdischen Unterthanen sich mit dieser Absonderung nicht befreunden können, von der erfaßten Idee zurückgekommen sei. Ew. Excellenz vermögen zu erkennen, wie viel diese Versicherung, die sich doch nur auf Vermuthung gründen dürste, Gewißheit babe: meine offen ausgesprochene Ansicht zeigt mich für den Fall, daß die Versicherung täuschte, als nicht berufen zu dieser Stelle, und Ew. Excellenz werden der Wahl die Bestätigung verweigern. Ich gehe nun zu dem Zustande der Synagogen in Preußen über. Dieser ist 'so heillos, es erfährt die Synagoge* seit einer Reihe von Jahren eine Mißachtung in den preußischen Staaten, wie sonst selten; wie sie auf mich, der in einem Staate lebt, wo die jüdische Confession als Confession anerkannt ist und fast dieselben Rechte wie die herrschende Landeskirche genießt, den peinlichsten Eindruck machen muß. Ich wurde durch das hohe Königl. Sächsische Cultusministerium ins Land gerufen: diese hohe Behörde überwacht die Rcligions- und Unterrichtsangelegcnheiten der Juden; noch ist nicht dem Staate hieraus ein Nachtheil erwachsen, noch hat diese Dichtung vor dem Glaubensbekenntnisse Anderer, dem Christenthume keinen Eintrag gethan; und ich darf es mit Stolz sagen, daß diese Beaufsichtigung dem Staate wie zur Ehre auch nicht minder zum Vortheile gereicht, und noch hat sich keine. Veranlassung gefunden, daß das hohe Ministerium feine weise und väterliche Fürsorge aufgeben wollte. Die Nichtbeachtung hingegen, die die Synagoge in Preußen erfährt, die Erklärung „daß die jüdische Religion nur geduldet sei und ihre Bekenner keine kirchlichen Ofsicianten habe" (Reskript vom 11. März 1823) schmerzt tief, enthält die kränkendste Verletzung für alle Bekenner der jüdischen Lehre. In der zu erfolgenden Bestätigung wäre ein Zurückkommen von diesem Principe zu erblicken, doch wäre eine solche Wahrnehmung nur dann begründet, wenn die Bestätigung die Form einer Vocation hat oder offen auöspricht, daß derAngestellte als