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Der Orient · 1843-05-30 · Heft 22 (30.5.1843) · p. Seite 169

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 22 (30.5.1843)
Article
Altona: Dr. G Cohen's Entgegnung auf eines Judenfeindes Artikel ...
Date
1843-05-30
Page
Seite 169 (sequence 1)
Language
German
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Berichte, Das Abonnement für ein Zahr ist 5 Mir« Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. Studien und Kritiken für jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Dr. Julius Fürst. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Literaturblatt mitgerechnet, zwei'Bogen, und zwar an jedem Dienstag regelmäßig. 22. ’ Leipzigern 30. Mai 1843. Deutschland. Altona. Dr. G Cohen's Entgegnung auf eines Judenfeindes Artikel im Jtzeboer Wochenbl. Zeugnisse mehrerer berühmten Männer in Holland für die Verdienste der Juden im Civil- und Militarstande. Hamburg. Eine Predigt Dr. S a l o m o n's im Drucke erschienen. Leipzig. Der Dichter L. Schefer. Köln. Die Bürger petitioniren für die Judenem. Mannheim. Ein jüd. Docent an der Heidelb. Universität. Aus Württemberg. Lit. Bericht. Mannheim. Die Juden u. d. öffentl. Meinung. Aus dem W ü r t e mb e r g'schen. Schulwesen. B. Auerbach's Schrift: der gebildete Bürger. Leipzig. Hr. Me nze l, der Judenriecher. Das Hegelthnm. — Oesterreich. Proßnitz. Krasse Intoleranz der Christen. Prag. Hrn.M. I. Land au's Streben für die pol. Freiheit der böhm. Juden. Eger. Verb. Stellung derKreisrabb. — Lichtu. Schattenbilder aus d. jüd. Geschichte der Vergangenh. u. Gegenwart. Der Emancipationskampf im Friesenland. — LB. des Or. — Personalchronik u. Miscellen. Deutschland. Altona, 17. Mai. Sie erhalten beiliegend wiederum einen Artikel des Jtzehoer Wochenblatts (vom 12. Mai), welcher sich auf den öfter skizzieren Streit zwichen dem, ungenannten Holstein. Judenfeinde und dem unermüdlichen Dr. G. Cohen in Elmshorn bezieht.,*) Wahrhaft kurios ist es, daß sein Gegner den Professor Mayer in Baiern für einen orthodoxen Juden hielt. Antwort an den Emanciparionsfeind der Israeliten. „Sie haben sich in Nr. 16 d. Bl. gegen die Emanzipation der Juden erhoben, so daß ich, bedenkend des Weisen Ausspruch: „es giebt eine Zeit zum Schweigen und eine zum Reden", folgende Bemerkungen veröffentlichen muß, welche sich auf das im Allgemeinen gegen uns Vorgebrachte beziehen, die speciellen Einwendungen aber, von dem Verfahren der Friedrichstädter und Glückstädtec Gemeinden hergenommen, Mitgliedern derselben zur Widerlegung überlassend, da mir das hierauf Bezügliche unbekannt ist. Vor Allem muß ich mich, im Namen meiner Glaubensbrüder, bei Ihnen für das Geschenk bedanken, welches Sie uns mit dem Professor der Orientalischen Sprachen zu Regensburg, Mayer, zu machen die Güte hatten. Der Mann mag gern Orientalist sein; er ist aber sicher, nicht, was Sie zu Gunsten Ihrer Sache aus *) Der erste Artikel ist mir nicht zugekommen, und obgleich der Zusammenhang fehlt, .so nehme ich doch keinen Anstand hier dies abdrucken zu lassen, da jeder bedächtige Leser sich leicht heraussinden wird. R e d. ihm machen wollen, ein „echter Mosait", ein „israelitischer Professor", ein „strenggläubiger Israelit!" Wußten Sie dies wirklich nicht? Wußten Sie, dessen Geschäft es zu sein scheint, alle judenfeindliche Schriften zu studiren, es nicht, daß bis jetzt ein mosaischer Professor in Regensburg eine Unmöglichkeit ist? Ist Ihnen es wirklich noch nicht zu Ohren gekommen, daß ein Mosaist, welcher die ausgezeichnetsten Kenntnisse besitzt, heute keine Professur erhalten kann, und erst morgen, sobald er, wie ein Kleid, seine Religion vertauscht, sobald er also erst meineidig geworden, würdig gefunden wird, Professor, überhaupt Staatsbeamter zu heißen? Nur sehr wenige Lander Europas betrachten die Kenntnisse und nicht die Religion eines Mannes, und zu diesen wenigen Ländern gehört, wie Ihnen dies Ihre Literatur wohl gesagt haben wird, Baiern keineswegs! Da Sie aber doch der Unparteilichkeit halber einen Israeliten sprechen lassen wollen, so lesen Sie in dem Werke von Hirsch: „Israels Pflichten in der Zerstreuung" den tz. 609, wo dieser „strenggläubige Israelit" über Unterthanen- und Bürgerpflicht so redet: „Es ist für Israel religiöse, nicht minder als alle übrige heilige, von Gott geordnete Pflicht: in jedem Lande, wo es weile, nicht nur alle die Pflichten zu erfüllen, die des Landes Gesetze ausdrücklich fordern, sondern überhaupt mit Gesinnung, Wort und Mat Alles zu thun, was dem Lande nur zum Heile gereichen kann. Unter diese Pflichten zahlt Jeremias (29, 1.) zuerst die ordentliche bürgerliche Niederlassung, Hausesgründung, Hauseserhaltung; denn wenn gleich unmittelbar Jeder darin nur das eigene Heil zu begründen sucht, so hängt doch von der Art dieses Selbststrebens das Heil der Staaten ab. Denn nur im Verein vieler redlich strebenden Häuser liegt der Staaten Wohl. Daran schließt sich Gehorsam gegen das Landesgesetz und 22

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