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Der Orient · 1843-05-23 · Heft 21 (23.5.1843) · p. Seite 163

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 21 (23.5.1843)
Article
Aus dem Großherzogthume Baden: Umtriebe der Orthodoxen bei der Rabbinenwahl
Date
1843-05-23
Page
Seite 163 (sequence 3)
Language
German
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163 scheint also im Wesentlichen die richtige Darstellung des Sachverhältnisses zu geben. Nur wundert es uns, daß der Vers, desselben nicht auf die Beantwortung der sehr nahe liegenden Frage eingegangen ist, ob denn nicht, wenn der Karlsruher Rabbiner stets zugleich Oberlandrabbiner ist, ein aus den Repräsentanten aller jüdischen Gemeinden des Großherzogthums zusammengesetztes Wahlkomite seine Stimme bei dem Wahlakte geltend zu machen befugt sei? Dann würde sich auch offenbaren, ob die Majorität nicht blos in der Residenz, sondern im ganzen Lande, wirklich der Orthodoxie huldige. — Die geschäftige Fama hat den Verdacht der Autorschaft auf Herrn Wagner (Rabbiner?) zu Mannheim geworfen. Dieser hat es daher für nöthig gehalten, in das Hauptblatt der Mannh. Abendzeitung vom 2b. April folgende „Erklärung" einrücken zu (affen! „In Nr. 3 des Badischen Volksschulblattes findet sich ein Artikel „Aus Baden", die bevorstehende Rabbinerwahl zu Karlsruhe betreffend, der so viel Lokales enthält, daß der gesunde, schlichte Menschenverstand schwerlich darauf verfallen könnte, einem Fernstehenden die Autorschaft jenes Artikels zu vindiciren. Scharfsichtige hingegen wollen mich als den Vers, erkennen und haben ohne Zweifel mein persönliches Interesse bei dieser Angelegenheit auszumitteln und meiner Handlungsweise ein gewichtiges Motiv zu unterstellen gewußt. Es thut mir leid um den vergeblich aufgebotenen Scharfsinn dieser Leute. Denn zur Steuer der Wahrheit muß ich bekennen, daß ich weder an der Abfassung noch an der Veröffentlichung des erwähnten Artikels irgend einen Antheil habe. Mannheim, 23. April 1843. H. Wagner. Hamburg, 14. Mai. Wir haben schon, öfter des steigenden Interesses für die Kunst gedacht, welches sich bei den Juden offenbart. Mit näherer Beziehung auf Hamburg heben wir Folgendes hervor: Der Violinvirtuose Hauser aus Preßburg (Anfangs Mai in Hamburg anwesend) wird als tüchtiger Künstler gerühmt. Der Architekt Rosengarten aus Kassel hat durch Studien und Reisen, sowie durch den Bau der Kassler Synagoge einen Ruf gewonnen, und wird wcchl längere Zeit in Hamburg bleiben. — Aus Hamburg selbst ist Dlle. Bertha Levig gebürtig, die als Pianistin und Koncertgeberin jetzt in Wien Aufsehen erregt; noch mehr ist dies in Hamburg selbst mit einer jungen, daselbst geborenen, kürzlich zum ersten Male aufgetreten m Sängerin, Dlle. Beer, der Fall. Der in Hamburg ansäßige ausgezeichnete Kalligraph', Hr. M. D. Koch, hat für seine Vorschriften nicht blos den Dank und die Anerkennung eines jungen preuß. Prinzen, des künftigen Thronfolgers, und das Lob des preuß. Ministeriums der geistl. Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten erhalten, sondern auch jüngst von der Herzogin von Orleans im Namen des Grafen von Paris ein werthvolles Andenken empfangen. In Hamburg selbst ist er einer.der vielbeschaftigsten und renommirtesten Lehrer. Breslau, 1. Mai. Den schlesischen Provinzialstandrn war u... A. auch eine Petition des Schneidergewerks einer großen Stadt Schlesiens überreicht worden, welche auf die Beschränkung der Juden in der Betreibung des Schneiderhandwerks antrug. Wahrscheinlich ist damit keine andere Stadt als Breslau gemeint, da die daselbst wohnenden Schneider schon lange die Konkurrenz jüdischer Schneider und Kleiderhändler mit scheelen Augen ansehen. Die Petition ist nicht berücksichtigt worden, da sie einen Eingriff in die Gewerbefreiheit zu enthalten schien. — Auch dem posenschen Landtage lag eine die Juden betreffende Petition vor, welche aber gerade volle Gleichstellung mit den Juden der andern Provinzen rc. ansprach. Da sich aber die Berathungen schon ihrem Ende zuneigten, so ward, in Anbetracht der Wichtigkeit der in Rede stehenden Angelegenheit, die Verhandlung über das Petitum dem nächsten Landtage (1845) überwiesen. . Berlin, 10. Mai. Die preußische Eensur ist angewiesen worden, die Bezeichnung „jüdische Kirche" nicht mehr passi'ren zu lassen. — Im gewöhnlichen Leben ist diese Bezeichnung niemals in allgemeinen Gebrauch gekommen und dürste erst jetzt durch das Verbot in Anwendung gebracht werden. Eine solche Vokabelgesetzgebung ist kaum beachtenswerth, und grenzt den doch an kleinliche Silbenstecherei und Wortklauberei an. Auch öffnet sie vielleicht Manchem, der noch an deutsche Einheit glaubt, die Augen. Man blicke nur nach Würtemberg, wo der Oberrabbiner sogar amtlich den Titel Kirchenrach führt, den er doch nicht sich selbst, sondern den ihm die Regierung gegeben hat. — Wir würden gar nicht erstaunen, wenn es nächstens dem Könige von Baiern einfiele, zu verordnen, daß sich auch die Protestanten in seinem Lande nicht mehr als eine Kirche betrachten sollen, da es nur eine katholische, überhaupt nur eine d. h. katholische Kirche gebe. Das sind die Früchte der alleinseligmachenden Bestrebungen. Berlin, 12. Mai. Die hiesige Judenschaft hatte bekanntlich im vorigen Jahre, nachdem eine königt. Kabinetsordre, unter Zugrundelegung des außer Kraft gesetzten Generaljudenreglements von 1750, den Wahlmodus cmgeordnet hatte, den Oberrabbiner Dr. Frankel in Dresden zu ihrem Oberrabbmer erwählt, der Gewählte ist bis jetzt noch nicht zur Uebernahme seines Amtes erschienen, wird auch wohl, wie hier allgemein versichert wird, dem Rufe keine Folge geben, indem er zu den Staatsbehörden in ein Ressortverhältniß treten will, was ihm nach den einmal angenommenen Grundsätzen nicht zugestanden werden kann. Der Staat nimmt bis jetzt bekanntlich gar keinen Theil an den innern 21*

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