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Der Orient · 1843-05-16 · Heft 20 (16.5.1843) · p. Seite 157

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 20 (16.5.1843)
Article
Dresden: Prüfung an der israelitischen Gemeindeschule
Date
1843-05-16
Page
Seite 157 (sequence 3)
Language
German
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157 — um ein Bedeutendes erhöhen. Der während -er ganzen Prüfung im geistlichen Ornate anwesende Oberrabbiner, Hr. Dr. Frankel sprach am Ende derselben seine.ungeth eilte Zufriedenheit mit dem Lehrpersonale aus; und man konnte dem Schöpfer dieser trefflichen Anstalt, die Freude wohl ansehen, nun auch die Früchte zu blicken, so vieler Anstrengungen und Mühen. Wir glauben diesen Artikel nicht würdiger schließen und keinen schlagendern Beweis der Wahrhaftigkeit unseres Berichtes liefern zu können, nls mit einem Passus des „Berichts der dritten Deputation der ersten Kammer, über eine Vorstellung der israelitischen Gemeinde zu Dresden" welcher wörtlich lautet: „Wenden wir nun nach diesen allgemeinen Betrachtungen unsere Blicke auf die hiesige jüdische Gemeinde, so sehen wir seit ungefähr zehn Jahren, als ihr das erste ständische Fürwort zu Theil ward, ein unverkennbares Streben nach dem Bessern und Höhern. Ihr Kultus, der eine zeitgemäße Reform erhalten, zeichnet sich durch Ordnung aus und steht, so wie ihre allgemein gerühmte Schule unter der Leitung eines würdigen und geachteten Oberrabbiners." Möge dieses Institut noch lange blühen zum Segen und Heil dieser Gemeinde! Dresden- 4. Mai. Ueber die Petition des Vorstandes der hiesigen israelitischen Gemeinde kam es heute in der 11. Kammer zu einem Beschlüsse, durch welchen diese ihre früher» Beschlüsse zurücknimmt und den den Petenten weniger günstigen Beschlüssen der I. Kammer beltritt. Zum Verständnisse dieses Beschlusses diene folgende Rekapitulation des 'Ganges, den diese Angelegenheit genommen hat. Die Petition bezweckt die Verwendung der Ständeversammlung bei der Staatsregierung behufs der baldigen Vorlegung eines Gesetzentwurfs, durch welchen die über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden durch das Gesetz vom 16. Aug. 1838 getroffenen Bestimmungen in sieben Punkten abgeändert werden sollen. Die Petenten verlangen nämlich: 1) daß den hierländischen Juden die §. 65 der Städteordnung gedachten Rechte (a. das Stimmrecht bei der Wahl der Vertreter der Stadtgemeinde, d. die Wählbarkeit zu städtischen Aemtern, c. die sonst noch nach diesem Gesetze den Bürgern zukommende Lheilnahme an den gemeinsamen Stadtangelegenheiten) eingeräumt werden; 2) daß ihnen der Betrieb des zünftigen Klein- und Ausschnitthandels gestattet werde; 3) soll die Bestimmung aufgehoben werden, daß die Zahl der jüdischen Meister das Verhältniß der jüdischen Bevölkerung zur christlichen nicht übersteige, sowie 4) die Bestimmung, daß jüdische Meister nur Iudenknaben zu Lehrlingen annehmen dürfen, desgleichen 5) die Gesetzvorschrist, nach welcher jüdische Meister mit andern als selbstgefertigten Maaren den sogenannten Handwerkshand et nicht treiben dürfen. Sodann fordern die Petenten 6) daß den hierländischen Inden (von denen nach der bestehenden Gesetzgebung Einer nicht mehr als Ein Grundstück erwerben, ein erworbenes unter zehn Jahren, von der Erwerbung an gerechnet, nicht wieder veräußern darf), der unbeschränkte.Besitz von Grundeigenthum in Dresden und Leipzig gestattet, 7) das Recht der Immission in verhaftete .Grundstücke wenigstens in der Art bewilligt werde, daß sie zu deren Veräußerung nur erst binnen zwei Jahren verpflichtet sein sollen. Die Berathung des über diese Petition von der dritten Deputation erstatteten Gutachtens, das sich in Ansehung der Mehrheit dieser Punkte und gerade der wichtigsten für die Bevorwortung der Petition aussprach, rief in der 11. Kammer, die beinahe drei Sitzungen diesem Gegenstände widmete, eine sehr lebhafte Diskussion zwischen den Gegnern der Israeliten und ihren Verteidigern hervor. Die Erstern bildeten die Mehrheit, und die Kammer zeigte sich daher in ihren Beschlüssen den Wünschen der Petenten nicht durchgängig günstig. Gewährend sprach sie sich nur hinsichtlich des Punktes 1 aus, hinsichtlich des dritten Punktes nahm sie das Deputationsgutachten an: die Regierung zu ersuchen, hinsichtlich der Zahl jüdischen Meister das Verhältniß der christlichen Bevölkerung zur jüdischen im Allgemeinen zwar beizubehalten, aber an eine Repartition der Meisterzahl aus die einzelnen Innungen künftig sich nicht so schlechterdings zu binden. In Betreff des sechsten Punktes beschloß die Kammer, für eine Herabsetzung des zehnjährigen Besitzzwanges auf einen fünfjährigen, und dafür sich zu verwenden, daß den Israeliten, die schon Ein Grundstück besitzen, zu ihrer Erholung in der freien Luft noch der Besitz eines Gartengrundstücks in den Vorstädten gestattet werde. Die dritte Deputation der 1. Kammer, an welche in Folge dieser Beschlüsse diese Petition zur Begutachtung gelangte , sprach sich in der Mehrheit in ihrem Berichte für den Beitritt zu den Beschlüssen der 11. Kammer hinsichtlich aller Punkte aus, bis auf den dritten. Weil die Deputation in dem diesfallstgen Beschlüsse der 11. Kammer einestheils keinen wesentlichen Vortheil für die Israeliten erblickte, anderntheils der Meinung war, daß derselbe zu einer Benachtheiligung der christlichen Bevölkerung führen könne, so schlug sie vor, bei der Regierung folgende veränderte Fassung des §. 7. des Gesetzes vom 16. Aug. 1838 zu beantragen: „Was die zünftigen Gewerbe betrifft, so ist den Juden auch die Erlangung des Innungs- und Meisterrechts und solchenfalls das Halten von Gesellen und die Annahme von Lehrlingen erlaubt. Die Staatsregierung wird jedoch unter Berichtserfoderung von den betreffenden Stadträthen für jede Innung die Zahl der Mitglieder oder Meister bestimmen, bis zu welcher bei selbiger die Aufnahme von Juden erfolgen kann." Am Schluß ihres Berichts beschäftigt sich die Deputation noch mit einer Widerlegung des Inhalts einer Petition, die erst nach Abfassung des Berichts von 59 Aeltesten hiesiger Innungen bei der Kammer eingereicht' worden war und in welcher die Petenten bitten: „Die Kammer möge dein erbetenen Antrag an die Regierung wegen verschiedener Abänderungen des Gesetzes vom 16. Aug. 1838 als vorzeitig keine Folge geben, die Petition des israelitischen Gemeindevorstandes

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