Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1843
- Issue
- 17 (25.4.1843)
- Article
- Polemik und Apologetik [Rezension]
- Date
- 1843-04-25
- Page
- Spalte 267-268 (sequence 2)
- Language
- German
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267 Paroles d’un Croyant Israelite. Beiträge zum Rabbinenweftn. ' 268 sich die metaphysischen Ideen, auf denen das Dogma beruht, gleichsam verkörpern, damit sie Jedermann zugänglich werden. Wenn ein gewöhnlicher Jude das Schemaa recitirt, so erkennt er dadurch die Einheit und Einigkeit Gottes an, eines immateriellen und unsichtbaren Wesens, das er mehr als alles Andere lieben muß; wenn er den Sabbat feiert, so bezeichnet er dadurch Gott als den Schöpfer aller Wesen und als Leiter der Welt durch Vorsehung. Zweitens, was nach unserer Ansicht das Richtigste und Wichtigste ist, ist der Kultus der materielle und lebendige Beweis für die historischen Fakta, welche die Offenbarung unterstützen und rückt uns die Begebenheiten, welche'viertausend Jahre von uns trennen, so nahe, als wenn wir Augenzeugen derselben gewesen wären. Wenn wir auf den Kultus verzichten wollten, so würden wir nach und nach die Spuren verwischen, mittelst welcher wir zu den Quellen der Offenbarung hinaufsteigen können, und aus einer Religion, die im Besitze von Wahrheiten ist, die den verschiedensten Klaffender Gläubigen sühlbar sind, würden wir eine spekulative Philosophie machen, die blos einige Auserwä'hlte unter ihre Fahne vereinigen möchte. Drittens endlich macht der Kultus einen Bestandteil der göttlichen Offenbarung aus. Wer den göttlichen Ursprung des Kultus läugnet, macht die jüd. Religion zu einem Menschenwerke, zu einer Menschengeburt, die vergänglich wie ihr Urheber ist. — „Wird man uns den Einwurs machen, warum sollte der Kultus nicht so umgestaltet werden können, wie die gegenwärtige Lage der Israeliten in der Gesellschaft es vielleicht erfordert?" So antworten wir daraus folgender Maaßen: Eine Religion, die von Menschen gestiftet wurde, konnte auch einem Menschen die Macht zu binden und zu lösen einräumen, was aber nicht bei der jüd. Religion der Fall ist; von der Gottheit gelehrt, ist sie unveränderlich wie sie selbst. Die Aufgabe des Rabbinen beschränkt sich darauf, daß er den Israeliten in der Ausübung des Formellen leite, ihm Unterricht ertheile, wie er die religiösen und moralischen Gesetze anwenden soll, ihm Glauben, Tugend und Menschenliebe predige; er besitzt aber keineswegs eine göttliche Machte das heilige Gesetz zu verändern oder umzugestalten. Der Israelit hat nicht des Beistandes eines ihm ähnlichen Sterblichen nörhig, um'als Israelit geboren zu werden, zu leben und zu sterben; sein Gewissen, dessen einziger Leiter er selbst ist, seine materielle Stellung, das Bewußsein seiner Pflichten gegen die Gesellschaft, in deren Mitte er lebt, müssen ihm den Maaßstab angeben, nach welchem er seinen Kultus ausüben kann, es ist eine Rechnung, die das Geschöpf mit seinem Schöpfer abzumachen hat, der es in eine Gesellschaft versetzte, deren Vortheile zu genießen es eingeladen wird, und gegen die es die Verpflichtung hat, zu ihrer Wohlfahrt beizutragen, und die daher auch die Forderung macht, daß es den Pflichten, welche die sociale Stellung ihm auferlegt, Genüge leiste. . Während man also jedem Israeliten es überlassen muß, den Eingebungen seines Gewissens zu folgen und sich in der Privatausübung des Kultus nach seiner materiellen Stellung zu richten, giebt es allgemeine Verbesserungen anzubringen, die Allen nützlich wären, und auf welche ich, mit einem fest darauf bestehenden Willen, die Aufmerksamkeit der Rabbinen und der französischen Konsistorien richten möchte: es giebt nämlich rabbinische Verbote, von denen einige mit unseren socialen Verbindungen, andere mit den Bedürfnissen unserer Zeit unverträglich sind, Verbote, welche von ihnen aufgehoben werden können; indem der größte Theil dieser Verbote von der Tendenz herrührt, welche die Rabbinen hatten-, die Vorschriften des Kultus mit einer übertriebenen Strenge zu erfüllen und dessen Ausübung sie erschwert haben. Sie, welche in einer Absonderung lebten, berechneten nicht die Folgen, welche diese Verbote für die Israeliten haben könnten - wenn sie aus dieser Absonderung heraustreten und inmitten einer Gesellschaft leben würden, die mit ihnen viele Glaubenswahrheiten gemein hat. Es giebt nothwendige und unerläßliche Veränderungm, welche in der Liturgie vorgenommen werden müssen: man muß gewisse Gebete ausscheiden, welche, eingeschaltet zn einer Zeit, in der wir unter dem grausamen und blutigen Zepter des Fanatismus seufzten, mitder Epoche, die sie hervorgerufen, verschwinden müssen; man muß den läglichen Gotresdienst auf Gebete und das Glaubensbekenntniß reduciren. Der Gottesdienst an den Festtagen ist lang und lästig; man muß daher jene dunkeln Poesien entfernen, welche mehr kalten, dogmatischen Dissertationen, die dem größten Theil der Betenden unverständlich sind, als wahrhaften Gebetstücken gleichen, und sie durch Psalmen oder durch Stellen, aus der heiligen Schrift entnommen, und durch Predigten iw der Nationalsprache ersetzen. Die doppelten Festtage sind nicht im geoffenbarten Gesetze befohlen, sie sind blos aus der Unwissenheit entstanden, in der man in Bezug auf die Festsetzung der Festtage schwebte; da nun heute diese Ungewißheit nicht mehr stattsindet, wozu sie noch ferner beobachten? Ist es nicht die Pflicht der Rabbinen auf die Abschaffung derselben zu dringen, wenn sie die gegenwärtige Stellung der Israeliten kennen, wenn sie die Erfordernisse unserer Zeit begreifen, um dadurch sechs Arbeitstage im Jahre mehr zu verschaffen? Sie müssen Ordnung und Majestät in die Feier des Gottesdienstes, der der Willkühr Preis gegeben ist, bringen, damit er jene,, die ihm beiwohnen, zur Achtung und Sammlung stimme. (Beschluß folgt.- Beiträge zum Rabbmeuwefen. (Schluß.) Za Frage 4. Hier hat Hr. F. Recht, wenn er behauptet, daß die Auffassung des höchsten Wesens, und wir fügen hinzu, die