Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1843)
- Article
- Aus dem Badischen: Verein zur Rettung sittlich verwahrloster Kinder
- Date
- 1843-04-11
- Page
- Seite 117 (sequence 3)
- Language
- German
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— 117 - und der Administration, so wie durch seinen richtigen Takt im besonnenen Fortschreiten und durch ausdauernde Liebe für die Sache seiner Glaubensgenossen an Allem, was bisher auf diesem Gebiete bei uns Ersprießliches geschehen ist, den nächsten und wesentlichsten Antheil hat". Frankfurt a. d. K., 28. Marz. Die bedauerliche Judenbekehrungsgesellschaft in Preußen, über welche mit Recht die Redlichen im Vaterlande empört sind, da sie die Verführung zu ihrem Zwecke hat, ist bei uns endlich zu einem schmutzigen, nichtswürdigen Schacher, zu einem empörenden Seelenhandet, bei welchem die lasterhaftesten und zuchthauswürdigsten Mittel nicht verschmähet werden, herabgesunken. Die Emissäre der Gesellschaft, welche, sich auf einen Schutz von Oben berufend, die Sitten verderben und die Moral zum Gespötts machen, die zu ihrer Parole die Formel adoptirt: der Zweck heiligt die Mittel, aber zum Zweck selbst die Sünde erheben, ziehen wie kleine Ausschnitthändler von Messe zu Messe, und bieten die Ausgeburt ihres verderbten in Sünde versunkenen Herzens als Maare des Christenthums feil, und feilschen über das Mehr oder Weniger, welches ein Konvertit für den Eintausch des achtzehnhundertjährigen Gottes als Zugabe erhalten soll. Unsere Stadt wird in den Messen von diesem Ungeziefer vorzüglich heimgesucht, wahrend man z. B. in Leipzig trotz der Meßfreiheit diesen der Religion der Liebe unwürdigen Handelmicht duldet, und es ist kaum glaublich mit welcher Unverschämtheit dieser Handel hier getrieben wird. Einer der regelmäßigsten Meßbesucher hier ist der bekannte. Emissär G. Hartmann mit weitem Gewissen und von aller Schaam entblößter Seele, der sowohl durch Verführung jüdischer unmündiger Mädchen, so wie durch seine grenzenlose Unwissenheit berühmt ist. Zu jeder Messe kommt er her, schlägt seine Bude auf und laßt Anschlagzettel mit hebräischen Lettern drucken, um die Unerfahrenen anzulocken. Um Ihnen wenigstens von diesem leib- und seelenschmutzigen Sendling ein Pröbchen zur Ergötzung zu geben, theile ich Ihnen einen solchen Zettel mit, den sie entweder im Original, d. h. in dem den Juden nicht mehr verständlichen Kauderwelsch und in hebräischer Schrift abdrucken lassen mömögen, oder transskribirt. Hier ein Anschlagzettel*): Geliebte Brüder von Israel! Wie gewöhnlich sind wir auch diese Messe wieder zu dem bekannten Zwecke .hier, und wir werden uns recht sehr freuen, wenn wir von recht viel ernst Gesinnten unter Euch besucht werden, um uns gegenseitig über die wichtigsten Glaubenslehren, die in unseren Tagen so vielfach angefochten werden, in brüderlicher Liebe auszusprechen. Auch sind wir wieder mit einem wohlassortirtem Lager von heiligen Schriften *) Der typographischerr Schwierigkeit wegen gebe ich hier denselben umschrieben. Red. versehen, als Tpn, st w. An den beiden Sonnabenden wird wie gewöhnlich um 2^ Uhr Nachmittags gepredigt, wozu wir gleichfalls einladen. G. Hartmann, Tuchmacherstr. 83". Hannover, 28. Marz. Die Juden sind zur Leistung der Jnquilinensteuec (einer auch von den hiesigen christlichen Bürgern und Einwohnern zu zahlenden Abgabe) herangezogen worden. Das ist die erste rette Wirkung des neuen Judengesetzes. Von den zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verordnungen hört man noch Nichts. Bürger und Gemeindemitglieder haben die Juden deshalb auch noch nicht werden können; aber die den Christen obliegenden Leistungen mögen sie immerhin zahlen! Ich weiß nicht, wem die Schuld jener Zögerung beizumessen ist, es mag am Ende der Uebergang mit dem besten Witten nicht rascher zu bewirken sein, aber jedenfatts hatte man mit der Vermehrung der Lasten nicht eher anfangen sotten, als mit der Einführung der Erleichterungen, deren überhaupt nicht viele aus dem neuen Gesetz erwachsen. Zum Kriegsdienste, den die Stände als eine Ehrensache für die Juden reklamirten, als die Regierung sie davon ausschließen wollte, sind sie noch nicht herangezogen. Abgaben zahlen sie ohnehin schon genug: einmal die, welche alle Unterthanen zu leisten haben; ferner die, welche die Erhaltung ihres eignen Synagogen-, Schul- und Armenwesens erforderlich macht; zu dem christlichen Kicchenwesen haben sie außerdem auch nach der neuen Gesetzgebung noch so lange beizutragen (durch die jura stolae), bis die Regierung diese Verpflichtung einmal gegen Entschädigung aufheben wird, und von dem Schutzgelde, dieser ungerechtesten aller Lasten , befreit dieselbe Gesetzgebung sie. gleichfalls nicht, wahrend sie doch das Schutzverhältniß aufgehoben hat. Nun müssen sie auch noch die Gemeinlasten theilen, und sollen es schon, ehe sie nur einmal wirklich Gemeindeglieder sind. Wenn dagegen Armengelder vertheilt werden, so berücksichtigt man die jüdischen Armen nicht. Dies war der Fall, als kürzlich der König 1000 und der- Kronprinz 500 Thlr. aus Anlaß des Letztem Vermählung für die Armen aus setzten. Und aus eben diesem Anlasse hatten zwei jüdische Bankierhäuser dem christlichen Armen ko ltegium die ansehnliche Summe von 250 Thlrn. zur Vercheilung an die Armen der Stadt übergeben! Erst aus erhobene Beschwerde von Seiten der Judenaltesten sotten beruhigende Zusicherungen für die Folge in dieser- Beziehung erfolgt sein. Referent (kein Jude) halt es für ein Gebot der Pflicht, daran zu mahnen, daß das neue Gesetz die ausgesprochene Bestimmung hat, die Juden zu einem bessern und freiern Zustande hinüberzuführen, und daß man in'der möglichsten Förderung dieser Bestimmung ihnen einigen Ersatz -für die geringen reellen Vortheile des Gesetzes selbst zu bieten habe. — (D. A. Z.) Aus dem Hennebergischeu, 26. März. Es ist wenig bekannt und scheint selbst die Aufmerksamkeit der preußischen Regierung noch nicht auf sich gezogen zu haben, daß die Juden in der Grafschaft Henneberg sich in einer ungleich ungünstigem Rechtslage befinden, als die des ganzen übrigen Staats. Es ist dort noch die alte Partikulargesetzgebung beibebalten worden, und'in Folge davon dürfen die dortigen Juden keine Grundstücke erwerben, sich nicht als Handwerker etabliren, sich ohne emgeholte Erlaubniß nicht