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Der Orient · 1843-04-04 · 14 (4.4.1843) · p. Spalte 213-214

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Journal
Der Orient
Volume
1843
Issue
14 (4.4.1843)
Article
M. B. Friedenthal [Rezension]
Date
1843-04-04
Page
Spalte 213-214 (sequence 3)
Language
German
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213 Gebot und Verbot. Nachträgliche Bemerkungen zu I. Hoffmarm's Gutachten rc. 214 spiellosen Ausdauer und Energie, mit einer ungemeinen Belesenheit in jüdischen und außerjüdischen Schriften, hat er sich der Ausarbeitung seines si'ebenbändigen Iesod ha -Dat hingegeben, das man in der lebendigen' und im schönsten Farbenschmuck glanzenden hebräischen Sprache des Originals lesen muß, um die glühende Begeisterung des Vers, für das Judenthum zu begreifen. Aber weil der Verf. die Fragen des Tages unberührt gelassen, weil er nicht über Reformen polemisirte, für Abschaffung gewisser Gebetformeln «Broschüren schrieb, das leere Gezänk über Konfirmation, Chorgesang tu dgl. bei Seite gelassen, wurde er von der jüd. Journalistik gar nicht berücksichtigt, obgleich er schon als einer der thätigsten Mitglieder der Breslauer Gemeinde, der zur Gestaltung derselben so sehr viel beigettagen -), mehr als irgend Einer es verdient hat, daß ihm unsere Tagesbtätter die verdiente Achtung und Anerkennung zollten. Der andere Umstand, welcher der Würdigung seiner Werke hinderlich sein mußte, war die Abfassung in neuhebräischer Sprache, deren Verständniß, wie gesagt, bei uns geschwunden und am Allerwenigsten in einem jüdischen Organe eine Vertretung findet. Hr. Fr., der seit seiner ^frühesten Jugend die neuhebräische Sprache, sowohl in ihrer philosophischen (nJpnn p^) als poetischen Form meisterlich handhaben kann, obgleich er auch des deutschen. Wortes und Rede mächtig ist, wie seine Reden und Ansprachen bei öffentlichen Angelegenheibezeichneten Grundgedanken , die Universalität und das Allgemeinmeuschliche der sogenannten sincutischen Legislatur midizuweisen, was dem Verfasser nach dem Ermessen des Referenten auch vollkommen gelungen ist. Das hier Nr. 5 angezeigte Buch, ist, so viel mir bekannt, die erste namentliche Fortsetzung des Werkes und müßte eigentlich erst mit jenen zehn Bänden im Zusammenhänge beurtheilt werden, was Res. auch später, wenn diese Werke ihm ganz vorliegen, zu thun gedenkt. 2) Mit welcher Hingebung und Mühewaltung Hr. Fr. sich der organischen Gestaltung der Gemeinde unterzogen, mit welcher Umsicht er zum innern Ausbau der Gemeinde- Verfassung beigetragen, zeigen die vielen Statuten, denen er seine Mitarbeiterschaft während seines 10jährigen Vorsteherawtes (23 — 33) geschenkt, unter denen ich nur folgende mir bekannte erwähnen will: 1) Statuten für die israelitische Gemeinde zu Breslau. Breslau, 1826. 4. (S. 32). — 2) Statuten der Israel. Waisen-Verpflegungsanstalt zu Breslau. 2. verb. und verm. Ausl. Das. 1828. 4. (S. 30). — 3) Synagogen-Ordnung der Gesellschaft der Brüder zu Breslau. Das. 1829. 8. (S. 37). — 4) Statuten des zu Breslau im Jahre 1829 gestifteten Vereins zur Ausstattung hiesiger unbemittelter isr. Mädchen. Brest. 1830. 4. (S. 20). — 5) Statuten für die Verwaltung des Vereins für Beköstigung der hiesigen und fremden Israeliten an Sonnabend und Festtagen. Breslau, 1837. 4. — 6) Anhang zu den Statuten für die Gesellschaft der Brüder zu Breslau, gestiftet im Jahre 1780. Brest. 1827. 8. — 7) Statuten der isr. Kranken- Verpflegungs-Anstalt und Beerdigungsgesellschast zu Breslau. Das. 2. Aufl. 1835. 4. — 8) Statuten der Gesellschaft zur Unterstützung armer Leidtragender und zur Armenbekleidung. Brest. 1833. 8. ten beweisen 3 4->, hat es vorgezogen die neuhebräische Sprache zum Organe seiner Forschungen ' über das jüdische Atterthum zu wählen, weil er sie als das Band betrachtete,, welches die gelehrten Juden aller Länder verbindet. Es ist wirklich kaum glaublich, welche Wirkung hebräisch geschriebene Werke auf die entferntesten Glaubensgenossen üben, während, die in der Landessprache kaum über die. Grenzen des Vaterlandes hinaus dem Namen nach gekannt sind und wenn wir auch unsere Zustände, unsere Journale nicht anklagen mochten, da jede Zeit ihr Recht hat, so halten wir es doch für eine Pflicht, von Zeit zu Zeit aus dem gezogenen Kreis hinauszutreten und durch Besprechung oder Vorführung hebräischer Schriftwerke, oder solcher,, die mit dem Treiben des Tages nicht Zusammenhängen, den Gesichtspunkt zu erweitern. Im diesem Sinne gehe ich auch zur Besprechung der hier angezeigten Schriften, und zwar mit Nr. 1 beginnend. (Fortsetzung folgt.) Gebot und Verbot. Nachträgliche Bemerkungen zu I» Hoffmann's Gutachten im „Israeliten des 19. Jahrhunderts" Nr. 5, nebst Replik auf die Eukgegnungs desselben in. Rc. 6, auf die Bemerkung im Franks. Joucn. v.29.Nov. v. Z. (Schlich.) Hr. H. fügt am Schluffe hinzu: T°''»rtafte sind hierin dem Sabbat gleichund wären die Israeliten an den Hauptfeiertagen, nämlich am. Neujahrsfeste und Versöhnungstage vom Besuche der Schule zu befreien". Warum der Hr.Lcmdrabbiner diesedrei Tage ausschließlich für heiliger u. für H a u p t s e i e r t a g e hält, ist uns ein Räthsel; denn so viel uns aus der Bibel bekannt ist, ist der Sabbat hinsichtlich 3) Für die Stimmführung unseres Verf.'s bei Generalversammlungen, Jubelfeierlichkeiten oder sonst öffentlichen Angelegenheiten zeigen seine Reden und Ansprachen, die von Zeit zu Zeit erschienen, unter welchen ich nur folgende hervorhebe: 1) Rede und Berichterstattung, gehalten am I.Febr. 1829, zur Zeit der General-Versammlung der Mitglieder der Gesellschaft der Brüder, nebst einigen Auszügen aus einer früheren Rede, gehalten im Jan. 1827. Breslau, 1829. 8. — 1) Gebet und Rede zur Jubelfeier des Bruder-Bundes, den 27. Dec. 1829. Breslau 1829. 4. (20 S.). — 3) Dr. Henschel'sche Stiftung. An die Mitglieder des Vereins zur Bekleidung armer Israeliten in Breslau. Das. 1836. 4. — 4) Worte an die Mitglieder des Vereins zur Bekleidung armer Isr. Breslau 1838. 4. — 5) Dank-und Lobgesänge zu der am 18. Juni 1826 stattsindenden hundertjährigen Stiftungsjubelfeier der Krankenverpflegung- und Beerdigungsgesellschast der isr. Gemeinde zu Breslau. Das. 1826. 8. —. 6.) Vorrede zum Testament des Michael Salomon Freyhan. Bresl. 1827. 4. 14*

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