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Der Orient · 1843-03-28 · 13 (28.3.1843) · p. Spalte 193-194

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Journal
Der Orient
Volume
1843
Issue
13 (28.3.1843)
Article
Gebot und Verbot
Date
1843-03-28
Page
Spalte 193-194 (sequence 1)
Language
German
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Kteratnrblatt des Orients. Berichte, Studien und Kritiken für M-rfche Geschichte und Meratur. M 13. Leipzig, den 28. März 1843. Gebot und Verbot. Nachträgliche Bemerkungen zu I. Hoffmanns Gutachten rc. Von K—m. — Polemik und Apologetik. 1) OftYande au Dicu de TUnivers pai* Auguste Kahius. (Schluß.) 2) Paroles d’un Croyant Israelite. Par J. Anspach. Besprechen von I. — Politische Literatur. Die EmancipatkonsfragL auf der jüd. Kanzel. /,Die Prüfungen Israels". Predigt von Dr. S. Frankel. — Sit. Analekte. Alter der Juden in Worms. Von Hrn. Adler, Rabbiner in Oberdorf. — Literarische Ankündigungen. Gebot und Verbot. Nachträgliche Bemerkungen zu I. Hoffmann's Gutachten im „Israeliten des 19. Jahrhunderts" Nr. 5, nebst Replik auf die Entgegnung desselben in Nr. 6, auf die Bemerkung im Franks. Journ. v. 29. Nov. v. I. „Mein Volk! deine Leiter führen dich irre und krümmen deine Wege." Es zeigt fürwahr weder Muth noch Starke, wenn der provis. Landrabbiner die Angriffe seiner Amtsbrüder in vornehmer Empfindelei ignorirt, und es verzieht, den theologischen Kampf mit einem Laien zu beginnen. So ehrenvoll es auch für uns sein mag, unter die würdigen Kämpfer für Religion und Wahrheit gezählt zu werden, so hätten wir dennoch im Interesse der Streitfrage gewünscht, daß Hr. H. sich dem schwereren Kampfe mit einem Drv Frankel unterzogen hätte. Auf unsere geringen Kräfte vertrauend, nehmen wir den hingeworfenen Handschuh auf, in der Ueberzeugung, daß es uns nicht an Kommilitonen fehlen werde, die biefe. Streitfrage zu der ihrigen machen und uns kräftig unterstützen werden *). . Das in erwähnter Wochenschrift in extenso veröffentlichte Gutachten, enthält außer den bereits bekannten Misgriffen, noch mehrere auf Trug und Täuschung gegründete Resultate, so daß wir es für heilige Pflicht halten, solche vor das Forum der Oeffentlichkeit zu bringen. Herr H. sagt am Eingänge seines Gutachtens unter Nr. 2.' „Das Schreiben am Sonnabend unregelmäßiger hebräischer Schrift ist nach dem Talmud ein mosaisches Verbot, die Schrift in andern Sprachen aber *) Wir fanden bereits eine treffliche Stütze an dem gelehrten Talmudisten, Herrn Beer A d l c r. wird nur als ein rabbinisches Verbot gehalten". Wir ersuchen aber den provis. Herrn Landrabbincr die Mischna in Sabbat p. 103 a aufzuschlagen, um einzusehen, daß auch ein prov. Rabbiner irren kann. Dort heißt es: Wer zwei Buchstaben, mit der rechten oder mit der linken Hand, in jedweder Sprache schreibt, ist straffähig. Rasch: kommentirt ausdrücklich „in jedweder Sprache oder Schrift") ebenso Maim. H. Sab. e. 11 §. 10. Eine einzige abweichende Meinung, hinsichtlich des Schreibens in fremder Schrift, findet sich in den Scholien zu Maim. H. Mesusa o. 1 u. 7, nach der das Schreiben am Sabbat in fremder Schrift ein rabbinisches Verbot sei; welche Meinung aber, als die eines Einzelnen sich bei den Kasuisten keine Geltung verschaffen konnte und von Allen zurückgewiesen wurde (Magen Abraham c. 340. 510). R. Haji Gaon 'will sogar behaupten, Hyroglyphcnzeichen seien gleich den gewöhnlichen Schristzügen mosaisch verboten. Die Meinung des Scholasten ist übrigens, daß nur die fremdländische Schrift, der man sich im gewöhnlichen Leben nicht zu bedienen pflegt, und in der folglich die Regeln der Kaligraphie nicht beobachtet würde, als eine unleserliche Schrift rabbinisch verboten sei, was natürlich auf unsere vaterländische Schrift nicht angewendet werden kann. Wie würden aber Herr H. und andere rationalistische Wortführer einen schriftgläubigen Rabbmen verspottet und Civilisation und Fortschritt in Gefahr erklärt haben, wenn ein Solcher unsere vaterländische S ch r i ft für ausländische, barbarische Schriftzügc erklärt hätte! Und hier, wagt er es, weil es ihm hier dient, eine solche abgeschmackte, unvernünftige Distinktion seiner Behörde vorzutegcn! — Ist es vielleicht das, was Heine den „Jesuitismus der Liberalen" nennt? — Können und dürfen wir auch dieses nicht ungerügt lassen, so glauben wir jedoch leinen Jrrthum damit 13

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