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Der Orient · 1843-03-21 · 12 (21.3.1843) · p. Spalte 181-182

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Journal
Der Orient
Volume
1843
Issue
12 (21.3.1843)
Article
Polemik und Apologetik [Rezension]
Date
1843-03-21
Page
Spalte 181-182 (sequence 3)
Language
German
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181 Römische Gesetzgebung über die Juden. 182 die Verbrechen seiner Agenten trotzig verhüllen, dem Mord, den ein Ratti -Menton beging, Beifall geben gesehen! Dieser Minister, um so sträflicher, als er ein großer Geschichtschreiber ist, und vermöge dieses. Amtes, die Religionen und. die Dogmen der Nationen, die Thatsachen, Prinzipien und Ursachen, welche sie leiten,, kennen muß, wollte verheimlichen, daß das ganze schreckliche Drama vom Verschwinden eines Mönchen, blos eine höllische Erfindung der Loyolischen Schule war, um bequemer und unter dem Scheine der Rache, Menschen von einem andern Bekenntnisse als dem ihrigen, Israeliten, rein von jeder Schuld, unter den grausenhastesten Qualen morden zu können! Schmach über Dich, der Du die Untersuchung, welche die Wahrheit, Gerechtigkeit und Ehre geboten, Hintertrieben und zurückgehalten hast: eine Untersuchung, die Du der Ehc-e Frankreichs schuldig warst, das Du aber so unwürdig vertreten; der Menschheit, welche Dich aufforderte die schändlichen Verbrecher aufzusuchen und zu be? schämen; der Unschuld, die unter Folterqualen sterbend, mit dem letzten Seufzer die Worte aussprach: Untersuchet und ihr werdet es erfahren! Du warst die Untersuchung unsere m Jahrhundert schuldig, um das Beil des Lasters zu zerbrechen; kommenden Jahrhunderten, damit nicht mehr ein so schändliches, verbrecherisches Gewebe gesponnen werde, sich nicht mehr erneuere. So hättest Du, Geschichtschreiber und Minister handeln müssen, wenn Du ein wahrhafter Geschichtschreiber, ein gerechter Mann, ein Mann von Ehre, ein würdiger Minister gewesen wärest! Aber Du, Schuldiger, hast den Märtyrern, die auf eine niederträchtige Weise geopfert wurden, die mit bittenden Händen, mit dem Röcheln des Todes verlangten, daß über die finstern, höllischen Machinationen Licht verbreitet werde. Du hast der gemordeten Unschuld mit einem verächtlichen Lächeln geantwortet! Ewige Schmach über Dich, der Du durch dem unwürdiges Betragen edle und große Frankreich beschimpft hast; der Du andere Nationen glauben machtest, daß bei uns die Zufluchtsstätte des Lasters sei! Wenn je in der Zukunft ein Geschichtschreiber, ein Minister Namens Thiers wieder ausstehen sollte, so würdest Du, zum Unterschiede, T h i e r s - R a tt i - M e n t o n heißen!" In diesem begeisterten Kampfe für die Ehre und Unschuld Israels fährt er fort die edlen und hochherzigen Christen und Juden, die andern Redner in der Deputirtenkammer und die Mission Crenüeux's und Montefiorens in einer eben solchen kräftigen Sprache zu ehren und zu loben. Honneur a vous, rust er aus, deputes qui avez su comprendre la dignite de votre pa}rs .... Honneur a vous, quelques chretiens qui avez su dcfemlre i’innocence .... Honneur a vous, Cmnieux et Montefiore, qui etes accouru aux cris de detresse de Tinnocence massacree! — So spricht ein Jude in dem freien Frankreich, so spricht ein französischer Prediger zu seiner Gemeinde, und mit eben solcher Freimüthigkeit und Offenheit spricht derselbe in dem folgenden Theile über Nabbinenthum und über die Pflichten des französischen Konsistoriums. (Beschluß folgt.) Römische Gesetzgebung über die Juden. Von Gottfried Cohen. (Fortsetzung.) (L. 11. Iidem AA.) Judaeos quosdam feslrvilalis J) snae solcnnia ad poenae quoiulam recordationein inceiidere et sauctae crucis assimulalam speciem in conlemluni Clmslianae iidei sacrilega meide exwrere, proyinciariun Reclores yroliibeant, nere locis suis fidei noslrae signum iinmisceant, sed riius suos cilra couleniLum Chrislianae legis retineanl, amissuri sine dubio permissa haelemis, nisi ab illicilis temperayeriiiL (L. 13. Iidem AA.) Die sabbali ac reliquis sub tempore, quo Judaei cuilus sui rcvereuüam seryant, Die Rectoren der Provinzen dürfen es nicht dulden, daß die Juden zum Andenken an eine einst verhängte Strafe bei ihren Festlichkeiten Opfer anzünden, und dabei ruchloser Weise ein nachgemachtes Zeichen des Heilgen Kreuzes zur Schmach des christlichen Glaubens aufstellen, sondern haben dafür zu sorgen, daß die Juden ohne der christlichen Kirche zu nahe zu treten, ihre Gebrauche beibehalten, weil sie bei Nichtbeachtung dieses Verbots auch der ihnen bisher zugestandenen Rechte verlustig gehen fvecden. Geg. zu Konstantinopel am 29. Mai 403. Am Sabbat und an den übrigen Tagen, an welchen die Juden ihren Gottesdienst feiern, soll Keiner 1) Im Codex Theodosianus wird hier ausdrücklich das Purim fest *) bezeichnet, und man glaubte wohl, unter dem Namen des Haman Christus selbst angegriffen und beschimpft zu sehen. *) Ccmf. Orach Chajim, Hilchot Megilla, Abschn. 690, §♦ 17, Anm. (»TO). Red. 12* *

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