Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1843-02-28 · Heft 9 (28.2.1843) · p. Seite 65

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 9 (28.2.1843)
Article
Das hannöver'sche Judengesetz
Date
1843-02-28
Page
Seite 65 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2360092-2360256-2360266-2368539--3025-2368589
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Vierter Jahrgang Berichte, Studien und Kritiken für Das Abonnement für ein Jahr ist 5 Lhlr. Manabonnirtbei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr.? Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Br. Julius Fürst. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Literaturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Dienstag regelmäßig. 0. Leipzig, den 28. Februar 1843» Hauptartikel. Das Hannöver'sche Juderrgesetz. — Niederland. Amsterdam. Holl. Bibelübers. Verdienste d. R. Herzveld. Palästina - Spenden.— De u t s chlan d. Berlin. 1) Klage über Preiserhöhung des koschern Fleisches. 2) Borchardt. 3) Generalversammlung des Culturvereins. Hamburg. 1) Schriften gegen Bruno Bauer. 2) Tod des Armenarztes Dr. Heine. 3) Kleinlicher Triumph der Missionare. Mainz. Emaneipations-Literätm. Franks, a. M. Jbn Esras Sefat Jeter. Hannover. Erklärung des Vorstandes über die Verdienste des Dr.. Adler. Altona. Leipzig. Eingegangene Nachrichten. — Italien. R o m. Humanität der Regierung gegen die Juden. — Licht- und Schattenbilder aus der jüdischen Geschichte derVergangenheit und Gegenwart. ' Urkunden des Mittelalters. — Personalchronik und Miscellen. — LB. des Or. — Nebst einer Beilage. Das hannoversche Judengesetz. (Schluß.) ' Wir wollen jetzt die Hauptmomente des uns. vorliegenden hannoverschen Judengesetzes herausheben. 1) Das Schutzverhättniß der Juden wird aufgehoben. Die daraus folgenden Leistungen bleiben einstweilen bestehen (§* 5). 2) Die Juden sollen der Gemeinde ihres Wohnorts nach den für die Christen bestehenden Bestimmungen und unter Uebernahwe der den Christen obliegenden Leistungen angehoren (§? 8). 3) Die Juden sind von der Ausübung politischer Rechte sowohl m Beziehung aus den Staat als die Gemeinde ausgeschlossen (§. 6). 4) Die Juden sind von Staats- und Gemeindeämtern ausgeschlossen (§. 7). 5) Die Juden können kein Grundeigenthum erwerben «. 50).; 6) Die Juden dürfen zünftige und unzünftige Gewerbe, gleich den Christen, treiben, sind auch in Zünfte , nach den für Christen bestehenden Erfordernissen, aufzunehmen (§.51). Die übrigen Bestimmungen des Gesetzes sind theils Aus^ führungen der obigen 6 Sätze, theils Normen über den beschränkten Schacher, die Synagogen, das Armenwesen, die jüdischen Ehescheidungen und an sich zu unbedeutend, um darüber zu referirem Der Ausschluß von allen politischen Rechten, vonStaats- und Gemeindeämtern, allen öffentlichen Funktionen, z. B. der Advokatur und Arzneipraxis, vom Erwerbe des Grundeigenthums, wirft die Juden wieder in das Mittelalter zurück, zumal sie Bürgerrechte in den meisten Gemeinden nur dann erwerben, wenn sie ein in der Markung der Gemeinde liegendes Haus oder sonstiges Grundstück als Eigenthum besitzen. Die Zünfte und Gilden in fast allen Städten besitzen ihre Privilegien und Rechte, welche sie für schweres Geld von dem Landesherrn erkauften, aus den frühen Jahrhunderten, und darnach kann nur ein Christ, kein Jude, in die Gilde ausgenommen werden. So gebietet es die Ehre des Handwerkswie es wörtlich in den Gildebriefen geschrieben flehte Die Aufnahme in Zünfte kann darum nicht zu einer Wahrheit, werden, wenn auch sonst diese Judencharte zur Wahrheit werden soll. Die Stellung der Juden in den Ländern, welche das Königreich bilden, ist verschieden von der Stellung der Juden in Waiern, Würtemberg, Baden, Sachsen, Oldenburg, Meklenburg, u. f. w., denn unsere Juden wurden mit der Errichtung des Königreichs Westfahlen vollständig emancipirt, und haben sieben Jahre lang alle Rechte der Christen genossen, sowohl die politischen als bürgerlichen z sie sind Grundbesitzer geworden und haben Staatswie Gemeindeämter bekleidet. Dieß emancipirte Leben ward ihnen schon zur Gewohnheit und sie wurden mit dem christlichen Leben so verschmolzen, daß trotz der Restauration, wenn auch nicht formell doch materiell dieß emancipirte Leben nicht rückwohl aber vorwärts gegangen ist. Kultur, Bildung, Sitte, Denkweise, und wiederum Handel, Verkehr, Gewerbe, Kunst, Wissenschaft find seit 1815 bei den Juden' ungemein vorgeschritten. So hat 9

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.