Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1843
- Issue
- 6 (7.2.1843)
- Article
- Das rabbinische Judenthum
- Date
- 1843-02-07
- Page
- Spalte 85-86 (sequence 3)
- Language
- German
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85 86 Literarische Nachrichten und Miscellen. Gewißheit gesagt werden, daß sie eine siegende Wahrheit sei. Die Einseitigkeit und die Verschrobenheit können gewisse Redensarten einfühcen, die dann die Gewohnheit zur stehenden Formel macht, und ihnen als Wahrheit Geltung verschafft. Aber wenn Gegner sich erheben, in Zweifel ziehen, und zu bekämpfen streben, diese aber als Siegerin aus dem Kampfe gehet, dann erst ist der Beweis gegeben, daß auch die Vernunft sie als Wahrheit anerkennt. Darum wird von unsrer Gesetzgebung ein von allen Richtern ausgesprochenes „Schuldig" verworfen (Maimonides H. SanhedrinAbschn. 9, §. 1), weil da kein einziger anderer Meinung war, nicht mit Gewißheit gesagt werden kann, das Urtheil sei der Wahrheit gemäß (siehe auch Chofchen Mischpat ^tbschn. 18. §. 1.). Darum ist jede Forschung erlaubt, und muß erlaubt sein, und so lange ein Mann mit seinen wissenschaftlichen Untersuchungen, mögen sie auf welchen Gegenstand immer gerichtet sein, in den Schranken der Forschung bleibt, und seine Schlüffe, im Falle sie gegen einen angenommenen Grundsatz aussielen, das Gepräge wissenschaftlicher Probleme tragen, ist er immer noch als rechtgläubiger Jude zu betrachten, und bleibt auch fähig jedes religiöse Amt zu verwalten. — Ob es auch klug und räthtich sei, d. h. nicht im Betreff des persönlichen Nutzens, sondern im Interesse der Gemeinden, die in diesen zu bestreitenden Wahrheiten ihre Seligkeit fanden, solche, und auch die Unberufenen und Präoccupirten zu Richtern darüber machen, dieses zu untersuchen ist hier der Ort nicht. — Aber sobald seine Worte, mündlich oder schriftlich, sich entschieden aussprechen: Er glaube diesen oder jenen wesentlichen Grundsatz nicht, glaube nicht an Tradition, und nicht, daß der Talmud die Tradition enthalte, dann erkennt ihn das rabbinische Iudenthum nicht mehr als gläubigen Juden an, und es verstehet sich von selbst, daß er kein religiöses Amt mehr in Israel verwalten kann. Nicht' nur, weil es unvernünftig wäre, zu vermachen, daß ein Mann, der entschieden die Grundsätze seiner Glau^enspartei läugnet, dennoch die Vorschriften dieses Glaubens beobachten und seine Gemeinde im Sinne dieses Glaubens leiten werde, sondern weil überhaupt das rabbinische Iudenthum einen solchen Mann als Min, Apikoros oder Kofer anerkennt (wie aus dem oben angeführten Maimonides zu ersehen ist) und jede von einem solchen ausgeübte religiöse Handlung ist ungültig, wenn man auch sicher weiß, sie sei nach allen Vorschriften des Rituals vollzogen worden. (Siehe Maimonides H. Schechita Abschn. 4. §. 14.) (Fortsetzung, folgt.) Literarische Nachrichten und Miseellen. Nachtrag zu dem Worte }n^>. Wenn auch der Ursprung und die Bedeutung dieses Wortes deutlich genug im Literaturblatte 49. Col. 780—781 vorigen Zahrg. angegeben, dann die dort gegebene.Erklärung von Hrn. Dr. Sachs LB. 52. Col. 830—832 durch zwei Stellen aus NNdr pD und vom Unterzeichneten durch eine Stelle aus dem Buche Kusari belegt wurde, so dürste wohl dennoch folgende Stelle aus Archiv olti's Arug. ha-Bösem angeführt zu werden verdienen, indem sie ausdrücklich beweist, daß die Bezeichnung jnb allgemein recipirt war. — S. 100 d sagt Archivolti: (ilPn iTlliT ’OO) d’Jsj.on'i? nv?snn nnos nni'n1 2?, W'O (pann» ‘pin nw by) cnn by D’D’s-iDntf "i!?/ to&'snoi mn traari w, in^rin eot»s tyi, vnan dhdd cnaan n1? rmto pdt') ,nb„ vvoin "nm op^ min P'dr 2) |r\b/f i2DD -hin vi'D byi "rmtojiaina 'i:>V narci "rwoiö n n'p^. — Die melodieangebenden Lieder, welche hier angeführt werden, sind spanisch, und zwar gehört das letztere zu einer Dichtungsgattung der Troubadours, welche pastoreta, Schäferlied, oder wenn eine Kuhhirtin redend eingeführt .wird, yaqneyra, Kuhhirten! red heißt, und Archivolti (st. 1611) ist daher mit Recht über eine solche Profanatron der heiligsten Gebete entrüstet. — Machten und machen es aber unsere Chasanim etwa besser? A. Ink. Literar-historische Notiz über Moschiov. In einem mediemischen Sammelwerke vom Jahre 2597, welches Israel Spach in Straßbucg Herausgabe), und worin mehre Abhandlungen über -Weiberkrankheiten und Hebammenbücher aus dem Alterthum, und unter diesen auch ein Werk des Moschion unter dem Titel: de passionibus mulierum enthalten sind, haben wir in der Vorrede zu dem letztern Werke folgende Worte: „Ego vero Moschion, qui jam Judaeorum quaedam quomodocunque transtulissem, veritate ralionis potius, quam instructa oratione yel diligentius polita usus, sicuti in Ophthalmicis, Chirurgimentis, Philaetis, Theorematicis legisti, piacuit et quod Gynaecion in latinam yertei'em sermonem“, gesunden. Die Erwähnung, daß dieser Moschion, wie er sich nennt, wehre Schriften von jüdischen Aerzten ins Lateinische übersetzt hat, veranlaßte bei uns einige Nachforschungen über ihn selbst, deren Resultat wir hier mittheilen. Conrad Gesner a) hält unsren Moschion für einen Juden, indem er sagt: Moschi.onem. potius, quam Mischionem nominanduin puto; nam et Moschus yiri nomen esfc et exstant Mo- 1) En toda la tramontana oder vielleicht das letzte N mit einer tilde. - 2) EL vaquero de inorena. 1) Gynaeciorum sive de mulierum morbis Libri Graecorum, Arabum, Latinorum. Curavit Israel Spachius. Argentina.e 1597. fol. 2) 1. c. ,pag. 25, 6*