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Der Orient · 1843-01-31 · 5 (31.1.1843) · p. Spalte 65-66

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Journal
Der Orient
Volume
1843
Issue
5 (31.1.1843)
Article
Das rabbinische Judenthum
Date
1843-01-31
Page
Spalte 65-66 (sequence 1)
Language
German
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des Orients. Berichte, Studien und Kritiken für jüdische Geschichte und Literatur. M 5» Leipzig, den 31. Januar 1843» Das rcrbbiniscke Judenthum. Ein abverlangtes, aber ungedrucktes Votum an das isr. Obervorfteher - Collegium ftit Breslau, von Rabl'. Liesch Fasset. — Schulbücher. 1) Praktisches Elementarbuch zur Erlernung der hebr. Sprache von S. M. (Zhrenberg, angezeigt v. Fürst. 2) Hebr. u. chald. Schulwörterbuch v. Dr. Fürst in Leipzig, angez. v. Isidor Kampf in Halle.' — Beitrage zum R a d b i n e n w e se n. Religionsvrüfuna der Atabbinats - Candidaten im Großherzogthume Baden , mitgetheilt vom Bezirksrabbiner Fürst in Heidelberg. Schluß. — Literarische Ankündigungen. Das rabbittische Judenthum. Ein abverlangtes, aber ungedrucktes Votum an das israel. Obervovsteher-Collegium zu Breslau. '.'Breslau. November. Das hiesige Obervorsteher- Collegium hat aus uns unbekannten Gründen das Gutachten des Hrn. Rab. Fasset aus der herausgegebenen Sammlung ausgeschlossen'). Dasselbe verdient aber um so eher veröffentlicht zu werden, als es den spcciellen Fall allgemeinem Streitpunkten unsrer Zeit nachsetzt.' Wir senden Ihnen daher eine wortgetreue Abschrift, in der Hoffnung, daß diese Art *) Der Titel der Sammlung ist: „Rabbinische Gutachten über die Verträglichkeit der freien Forschung' mit dem Rabbineramte (Breslau, 1842. 8. Druck von Leopold Freund)", und schon in diesem Titel, der wirklich so vortrefflich gewählt ist, daß eine Antwort im entgegengesetzten Sinne nur ein Unsinn oder eine nicht hingehörige sein müßte, scheint mir die Berechtigung zu liegen, manche Gutachten auszuschließen. Uebrigens. sagt das Ober-Vorsteher-Collegium am Schluffe in einer Bemerkung Folgendes: „Bei Beendigung des Druckes kommen uns noch mehrere Gutachten zu, deren Veröffentlichung wir jedoch, wegen Kürze der Zeit, einer spatern Sammlung überlassen müssen," so daß eine Beschwerde wirklich unzulässig ist. Was die Sammlung selbst betrifft, so enthält sie 10 Gutachten, nämlich von F r i e d l ä n d e r in Brilon, Chor in in Arad, Hold heim in Schwerin, W e ch s l e r in Oldenburg, K o h n in Hohenems , H e r xh ei met in Wernburg, E i nh orn in Hoppstädten, H eß in Lengsfeld, Gutmann in Redwitz und Wassermann in Mühringen, und eine Beurtheilung derselben wird im Orient erfolgen, sobald von Seiten des Ministeriums, wo die Gutachten jetzt vorliegen, die Parteiische entschieden sein wird. R e d. der Veröffentlichung dem Vers, nicht unpassend Vorkommen, den Lesern des Orients aber willkommen sein werde. Wohllöbliches isr. Obervorsteher-Collegium . zu Breslau. „So ehrend für mich das Vertrauen sein muß, welches Sie mir in der überaus geehrten Zuschrift vom 11. Juli d. I. zu schenken geruhen, indem Sie mich auffordern, in einem bis in die tiefsten Wurzeln des Herzens eines jeden wahrhaften Juden greifenden Streite, Ihrer hochachtbaren und ehrwürdigen Gemeinde meine Ansicht und Ueberzeugung auszusprechen, so unlieb ist es mir, hier meine Stimme zu erheben, und über eine so vielbedeutende und weitgreifende Sache zu urtheilen, wobei ich den einen, oder vielleicht gar beide Theile zugleich zu verletzen gezwungen sein dürfte.. Hier stehet ein Mann, dessen persönlicher Freund zu sein ich mir zur Ehre rechne, deffcn hochstrebendem Geiste ich, die Bewunderung nicht versagen kann - dort ehrwürdige Männer, Verfechter des traditionellen Judenthums, deren Handlungen und Worte, in sofern sie Produkte ihrer innern Ueberzeugung, und nicht Heuchelei, nicht Anschließung an die stärkere Parthei, und überhaupt von keinem menschlich-irdischem Interesse hervorgerufen sind, bei Allen, selbst bei denen, die ihren Principien nicht huldigen, Achtung verdienen, und zwischen diese soll ich treten, und durch meine Aeußerung es mit Einem gewiß, und vielleicht, wie gesagt, mit Beiden verderben. Aber ich hege zu viel Hochachtung gegen die Wohllöbl. Repräsentanten einer so geehrten Gemeinde, um Ihre ehrenvollen Wünsche unerfüllt zu lassen z und da ich nun zu reden mich gezwungen^ fühle, werde ich frei und offen sprechen, und die Resultate meiner, durch vieljähriges Nachdenken gewonnenen innern Ueberzeugung ohne Scheu niederschreiben, denn wo es sich um Recht und Wahrheit handelt, darf kein Ansehen der Person gelten". 5

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