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Der Orient · 1843-01-24 · Heft 4 (24.1.1843) · p. Seite 27

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 4 (24.1.1843)
Article
Die israelitische Freischule in Hamburg
Date
1843-01-24
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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27 uw/ saßen wir mit dem Ellbogen gestützt, plauderten wir ein Wort mit unserm Nachbar, es gab augenblicklich L oder 3 X (Zeichen des unsittlichen Betragens, die auf der Censur erwähnt wurden). Ich will hier eine gute Disciplin nicht tadeln, sie würde in der Stunde weniger schwierig zu halten sein, wenn der Lehrer die Aufmerksamkeit des Schülers zu fesseln wüßte, aber jeder dieser kleinsten und bei einem Knaben so natürlichen und unwillkührlichen Regungen sollte nicht so hart gestraft werden. Bei dem besten Willen und heißestem Verlangen nach einem Buche, konnten sie nicht ganz vermieden werden, in Stunden, die uns so theilnahmlos und geistig unthätig ließen — so bekamen wir selten Bücher, die Bibliothek schien für uns nicht vorhanden, obgleich das ihr Hauptgrund war. Von den übrigen Gegenständen will ich nur noch den Schreibunterricht erwähnen; rs herrschte hierbei ein Mißbrauch, der wohl Beachtung verdiente. Es werden sehr oft moralische Sätze zu Vorschriften gewählt, ich halte dies für schädlich. Der Knabe tendirt nach Vollendung der Seite und gewöhnt sich, jene moralischen Sätze mit einer Gleichgültigkeit und Oberflächlichkeit zu denken, die nimmer heilsam sein kann. — Es ist wohl bester, eine interessante Wahrheit oder Erfahrung aus einem wissenschaftlichen Gebiete zu wählen, wir dürfen bei der Erziehung nichts unbeachtet lassen. Noch Einiges über das Strafeswesen. Es giebt keinen traurigeren Anblick, als ein Kind, einen Knaben durchpcitschen sehen, und ich weiß, die zarteste Ohrfeige eines Lehrers that uns im Herzen weher, als zehn bittre Peitschenhiebe. Nun ist freilich nicht immer bei verwilderten und wilden Knaben ohne Strafe durchzukommen, aber ich glaube, daß das Ehrgefühl der Knaben durch solche Peitschenhiebe, bei Empfängern und Zuschauern, gar sehr abgestumpft wird/ und Ehrenstrafen wohl besser für Beide wirken würden. Möchte man doch endlich erkennen, daß Furcht vor Strafe den Menschen nimmer bessern kann! Ist diese Furcht Besserung des Gemüths? Darauf soll sie doch allein nur hinwirken. Darf man die Freiheit äusserer Willensbestimmung, sobald wir nur Bewußtsein haben, durch die Peitsche bestrafen^ Ist es unserer göttlichen Natur der wir uns rühmen - angemessen, daß man die Peitsche zu unserer Erzieherin macht? Man kann nicht früh genug ein richtiges Frelheits- und Ehrgefühl in uns erwecken, die beste Stütze aller Moralität, aus der wir Achtung für uns und für Andere gewinnen. Mag das Leben Sklaven machen, manchen steifen Nacken beugen, aber für Freiheit und Ehre müssen wir erzogen werden, welchem Beruf wir auch bestimmt sein mögen. Jedes härtere Vergehen eines Schülers sollte unter Vorsitz des Lehrers von den Schülern gerichtet werden, nie, oder doch nur in den allcrschlimmstcn Fällen, auf die Peitsche erkannt — Ehrengerichte und Ehrenstrafen schon unter den Schülern. Aber die abscheulichen Karzer, von uns sehr paffend einem Sarge verglichen, eine wahre Tortur (4 Bretter eben geräumig genug, einen Menschen zu fassen) sollten abgeschafft werden. Sie können nur die hämische Erfindung eines Lehrers sein, der nicht weiß, daß die Jugend keine Jugend bleibt, Männer werden und die Erben einer Welt! —- —- (Beschluß folgt.) Deutschland. Posen, im Januar. (Monatsbericht). Vor einigen Wochen hat unsere Gemeinde einen harten Schlag in dem Tode eines wackern Biedermannes erlitten. Gras Putwitz war einer jener wenigen Edlen, die die Toleranz und wahre Menschenliebe, nicht wie das heuchlerische Geschlecht, das jetzt alles einzunehmen, und den aristokratischen Volksverft'nsterern eben so wie den populären Erleuchteten zu genügen strebt, im Munde führen, sondern im Herzen fühlen, und er hatte darum unter den ihm nahestehenden Personen sich gar manche bittere Feindschaft zugezogen. War ja selbst durch seine freisinnige Gesinnung derselbe in manchen Kreisen nicht gern gesehen. — Doch der biedere Ehrenmann kümmerte sich wenig um die Ehrenbezeugungen jener engherzigen Junkerschaft, und verfolgte unbekümmert seine wohlwollenden Bestrebungen. So, entbehrte er selbst gar vieles, und verwandte seinen großen Reichthum zu guten Zwecken, ohne Unterschied des Glaubens. Natürlich, daß so auch die Juden nicht leer ausgingen und auch sie gar manche Gabe erfreute. So hat er vor einigen Jahren ein jüdisches Waisenhaus in unserer Gemeinde fast allein gestiftet und es mit 6000 Thlr. dotirt, und viele jüdische Familien haben sich durch seine Spenden erhalten. Sein Hintritt hat darum hier eine große Trauer hervorgerufen; aber auch ein schönes Denkmal wurde ihm gesetzt, edler denn Erz., in der Seele vieler Tausende, und es wird dereinst, ein besseres Aeugniß von ihm geben, als eine Inschrift mit goldenen Buchstaben. Seiner Leiche folgte die hiesige. Gemeinde und an ihrer Spitze der ‘ Vorstand; der Herr Oberrabbinec ließ eine Todtenfeier dem Hingeschiedenen halten und das Kaddisch sagen das ganze Jahr. „Wie schon ist es, .wenn Brüder friedlich mit einander wohnen". In unfern politischen Angelegenheiten ist Windstille. Seit dem die Regierung im vorigen Jahre Gutachten eingcholt hat, und Wahrheit und wahre Berichte über den Zustand vernommen, verlautet nichts; an eine gänzliche Zurücknahme des proponirten Gesetzes möchte ich darum doch nicht glauben. Die Negierung scheint, wie beim Ehegesetz, vielmehr erst ausschreien zu lassen, und hinterher zu thun, was ihr beliebt. — Dagegen spricht man von einigen Veränderungen im Schulwesen, daß nämlich der Unterricht im Hebräischen mit zum Elementarunterricht in jüdischen Schulen zugezogen und unter Aufsicht der Regierung gestellt werden soll. Die Regierung hat nämlich die Ueberzeugung gewonnen, daß trotz aller Strenge nach wie vor die jüdische Jugend bei unwissenden Lehrern unterrichtet und dadurch von jeder fortschreitenden Bildung abgehalten wird. Auch beginnt sie selbst solchen Unterricht als Religionsunterricht zu betrachten, der eine Beaufsichtigung erfordert, — In Wreszen soll, wie man hört- Or. Gebhard das Recht zu rituel- 4*

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