Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1843
- Issue
- 1 (3.1.1843)
- Article
- Immanuel
- Date
- 1843-01-03
- Page
- Spalte 9-10 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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10 9 Dogmat. Literatur, / ns.bvsw min (oder) Xs the Oral Law etc. v. Benisch. hat 2^). Desselben Schilderling von der Stellung'der-Juden in Rom (um 1160) zeigt uns auch, daß diese am Sitze des Oberhauptes der christlichen Kirche grade nicht die schlimmste war. — Nahe dem Ziele unserer Jeitschau unterbrechen wir uns einen Augenblick. (Fortsetzung folgt.) Dogmatische Literatur. HD by'ZW min Is the Gral Law of Divine origin and thcrefore binding ujum the Jews? — By oue of thcniseives. London^ 1842. Der Zwiespalt, welcher durch die heterogenen Ansichten über die Nothwendigkeit einer göttlichen Tradition und über die normgebende Autorität des Talmuds zwischen der alten und neuen Londoner Synagoge entstanden ist, veranlaßte den Verfasser dieses Schnftchens, wie er selbst sagt, über den Gegenstand der Controverse zu rcstekticen und ihn einer genauem Untersuchung zu unterwerfen. Er verspricht zwar nichts Neues, will aber die verschiedenen Gründe und Gegengründe, mit denen dieser Streit geführt wurde, zusammenfassen und so ein zusammenhängendes logisches Ganze liefern — a connected and logical whole. — Da nun die Frage, deren Beantwortung sich der Verf. zur Aufgabe-gestellt har, den - Mittelpunkt aller theologischey Streitigkeiten, welche in Deutschland innerhalb eines kurzen Zeitraums so lebhaft geführt wurden, bildet, und Viele, um einen Beweis ihrer Bildung und ihres Fortschrittes mit dem Zeitgeiste zu geben, sie vornehm und stolz, ohne weitere Begründung, verneinen: so glaube ich einigen Lesern dieses Blattes, dessen Tendenz nicht so destruktiv wie manches andere ist, keinen uninteressanten Dienst zu erweisen, und andere vielleicht zu eigner Thätigkeit und Reflexion aufzumuntern, wenn ich die Lösung dieser wichtigen Frage, wie sie vom Vers, des angezeigten Schristchens gegeben wird, im Auszuge hier miltheile. Ich enthalte mich jeder Kritik über das Einzelne und Ganze der Brochüreund will blos das Amt eines Referenten übernehmen. — Die Einwürfe, welche von den Gegnern des Talmuds gegen den göttlichen Charakter der Tradition nun DE) hy'ZNü und die normgebende Alltoritat des Talmuds gemacht werden, reducirt der Verf. auf folgende 4, die n dann einzeln widerlegt. 1) Ist kein Grund vorhanden, eine mündliche Lehre außer der heiligen Schrift anzunehmen, da letztere vollkommen in sich selbst ist und keiner weitern Erläuterung bedarf mo'-on mrp nun (Ps. 19, 8.); ja wenn Mangel an Präcision und Deutlichkeit dem Codex eines menschlichen Redakteurs zum Nachtheil gereicht, um wie viel großer und auffallender würde ein solcher Fehler bei einem Codex sein, der aus der Quelle der göttlichen Weisheit geflossen ist. — 2)*) Wenn man auch die nothwmdige Existenz einer mündlichen Lehre und Ergänzung zugeben wollte, so könnten sie nicht im Talmud enthalten sein, weil, in Beziehung auf die innere Evidenz, ein Buch, das voll von Absurditäten, kindischer Leichtgläubigkeit, direkten Widersprüchen und der größten Ignoranz ln Exegese und Grammatik ist, keinen historischen Glauben verdient, und aus der reinen und lautern Quelle der göttlichen Wahrheit und Weisheit nicht hervorgegangcn sein kann; und in Bezug auf die äußere Evidenz können die Talmudisten für' den göttlichen Charakter ihrer vorgetragenen Lehren kein anderes Zeugniß, als ihre eigne Aussage Vorbringen, was natürlich Mißtrauen und Unglauben erregt. — 3) Verbietet die Schrift ausdrücklich (Deut. 4, 2. 12. 32.) jede Zugabe eines Gesetzes, das nicht in ihr enthalten ist. — 4) Kann der Talmudselbst wenn sein Einfluß auf das Judenthum wohlthätrg sein sollte, schon deswegen keine Autorität haben, weil es ihm vorzüglich anzurechnen ist, daß Juden und Judenthum in den Augen Andersgläubiger herabgewürdigt wurden, und er allein es war, der den gegen die Juden gehegten Vorurtheilen Nahrung gab. — Den ersten Einwurs sucht nun der Verf. durch ein Argument u priori zu widerlegen. Als die im Pentateuch' enthaltenen Gesetze dem israelitischen Volke gegeben wurdenstand es auf einer bestimmten Bildungsstufe, hatte einen bestimmten. Jdeenkreis, eine bestimmte Sprache, ein bestimmtes Landbestimmte Umgebungen und noch andere mehr oder weniger bestimmte Nebenumstande. Wenn die Gesetze ihren Zweck erreichen sollten, so mußten sie für alle diese Verhältnisse passend und tauglich sein. Und doch müssen und sollten (Deut. 31, 16—30) diese Verhältnisse sich.einst anders gestalten, und doch sollen diese. Gesetze unabänderlich und ewig für alle kommende Zeiten bleiben? Kann irgend ein Gesetz auf Vollkommenheit Anspruch machen, das einerseits auf bestimmte und vorhandene Umstände sich bezieht und anderseits für. immer und ewig seine Geltung behalten will? Muß nicht, um diesen Widerspruch zu lösen, vielmehr angenommen werden , daß außer den geschriebenen Gesetzen, noch mündliche Erklärungen und Supplemente da waren, die aus einem und demselben Willen hervorgingen? — Dann sucht der Verf. die Unzulänglichkeit des Pentateuch allein faktisch zu beweisen, indem er an mehren Schriftstetten (Exod. 12, 2. 31. 14, 14. 29. 30. 21, 24. dazu 18, 19. — 21, 29. 30. Lev. 31, 12. 7, 0 Nach strenger logischer Ordnung sollte der zweite Einwi-rf nach dem Dritten folgen.. Der Referent. - 26) Nach Zunzens sinnreicher Emendariorr Seite 41. No. 28.