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Der Orient · 1841-12-11 · Heft 50 (11.12.1841) · p. Seite 312

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 50 (11.12.1841)
Article
Halberstadt: Erinnerungen aus der Vergangenheit dieser Gemeinde ...
Date
1841-12-11
Page
Seite 312 (sequence 3)
Language
German
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312 ungehindertes Fortschreiten gewöhnt, schmerzte es ihn tief, nicht sogleich seine Saaten gedeihen zu sehen rind im Gefühle seines edetn Strebens dennoch oft angefeindet, von Einzelnen mit Undank belohnt, beschloß er, sich in ländliche Abgeschiedenheit zurückzuziehen. Doch fand er keine Ruhe, Lebensfreuden hatten keinen Reiz mehr für ihn. Der Kummer über den vermeinten Untergang seiner Schöpfungen, die Ermattung nach langen Anstrengungen, der herbe Verlust seiner geliebten Gattin nach schweren Leiden, bewirkten eine Erschöpfung seiner Kräfte. Dazu trat noch i. Jahre 1818 ein Nervenschlag, der seinen Körper und seine Geistesthätigkeit schwächte. Das durch eine zweite Ehe wieder begründete Familienglück erhielt ihn nur für die Seinigen, konnte ihn aber me völlig erheitern und erkraftigen. Sein schöpferischer Geist war von ihm gewichen und die Erinnerungen vormaliger Größe machten ihm das Leben zur Bürde. Doch verließ ihn seine Mildthätigkeit nicht, und es blitzten bisweilen noch großartige Züge hervor, die bei seinen altern Freunden ein betrübendes Andenken erneuten. Starke Gemüthsbewegungen umwölkten den Abend feines Lebens und beschleunigten das Ende seiner irdischen Laufbahn. — Das sind die zwei Männer unserer Halberstädter Gemeinde, oder vielmehr der Mann, denn Vater und Sohn sind eine unzertrennbare Einheit, die ich als Spiegel meiner Gemeinde aufführen möchte. Er gehörte unserer Gemeinde zunächst an, obgleich seine Reform-Bestrebungen vom Anfang an das Weichbild seiner Vaterstadt überschritten, ja selbst über die Grenzen des deutschen Vaterlandes hinausgewandert sind. Die Reformbewegungen in den Synagogen Frankreichs und Englands sind nur die schwachen Echo's seiner in der Heimath begonnenen Lhaten, die Kämpfe, welche in den fernsten Gegenden noch über diesen Gegenstand gekämpft werden, sind nur die Fortsetzungen und Zuckungen jenes Kampfes, welchen er begonnen. Aber betrübend ist es für den Menschenfreunds zu sehendaß gerade seine Vaterstadt ihren Landsmann verleugnet, daß gerade sie, wie ein ausgebrannter Krater in thätigkeitsloser Grabesruhe dahin träumt, ohne auch nur im Entferntesten um das Ringen der Gegenwart sich zu kümmern. Stuttgart. (Fortsetzung.) Ueber den Besuch der Kranken außerhalb des Rabbinatssitzes wird aus dem besonderen Erlaß der Oberkrrchenbehörde vom heutigen verwiesen. 2) So wie der Kranken hat sich der gewissenhafte Geistliche auch anderer Leidenden anzunehmen, und ihnen (versteht sich ohne Zudringlichkeit) mit seinem Rath und mit seinem Beistand, mit seinem Trost und mit seiner Hilfe beizustehen. Eine besondere Fürsorge hat der Rabbine auf die Nothleidenden in seiner Gemeinde zu richten. Arbeitsfähige Arme ermahne er zum Fleiß und zur Thatigkeit, Schwachen, Alten und Gebrechlichen suche er die nöthige Unterstützung zu verschaffen, und so viel als möglich ihr Elend zu lindern. Trauernden und Schwermüthigen spreche er Trost ein, und juche sie dem Leben und seinen Freuden wieder zuzuführen. Allen Unglücklichen und Verlegenen stehe er mit seinem Rathe bei, und suche das Unglück, wo es ihm begegne, zu vermindern und das Glück seiner Anvertrauten auf jede Weife zu befördern. Dabei sei sein Umgang mit den Leidenden darauf gerichtet, sie Geduld zu lehren, sie auf die Hinfälligkeit und Vergänglichkeit der irdischen Güter aufmerksam zu machen, und sie zu bewegen, sich der unvergänglichen und dauerhaften zu versichern. 3) Der in der Gemeinde herrschende Aberglaube verdient ebenfalls besondere Aufmerksamkeit des Geistlichen. Er begegne dem Aberglauben am besten durch anschauliche Beispiele seiner Nichtigkeit und durch Benützung solcher Gelegenheiten, wo der Betrug oder die Täuschung aufs Unverkennbarste vor Augen gelegt werden kann. Noch sicherer wird jedoch dem Aberglauben entgegengewirkt, wenn der Jugend in der Schule gründliche Kenntniß der Religion und der Natur beigebracht werden, wodurch seine Quelle, Unwissenheit, verstopft wird. 4) Ebenso, wie dem Aberglauben, wird der Rabbine auch dem Unglauben entgegen zu arbeiten suchen. Um den im Unglauben Befangenen die Wahrheiten der Religion annehmbar zu machen, sind nicht nur gründliche Studien der Religions-Philosophie und der Wahrheiten der positiven Religion, sondern auch tiefe Einsichten in die Natur des Menschen erforderlich. Verbindet der Rabbine mit diesen Kenntnissen einen tugendhaften Lebenswandel, und bemüht er sich, durch Lehre und Beispiel zu zeigen, daß nur bei einem wahrhaft gottessürchtigm Leben auch ein glückliches Leben möglich ist, so werden auch in dieser Hinsicht seine Bemühungen nicht ohne Erfolg bleiben. 5) Bei der Vorbereitung zu Eidesleistungen hat der Rabbine hauptsächlich auf bie Überzeugung hinzuwirken, daß nicht nur wirklich falsche Eide, sondern auch solche Eide, die vermieden werden können, den Vorschriften der israelitischen Religion zuwider und daher sündlich sind. Denen aber, welche auf Verlangen der Obrigkeit in Rechtssachen schwören, bringe er an der Spanb der vorgeschriebenen Belehrung (Verordnung vom 25. Octbc. 1832. §. 3.) richtige Begriffe von der Natur und Heiligkeit des Eides bei, und mache sie aufmerksam auf die Folgen, die nach den Lehren der israelitischen Religion ein leichtsinnig oder falsch und betrüglich geschworener Eid, ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses derer, für oder gegen welche der Eid geleistet wird, für die Ruhe ihres Gewissens, für die Zufriedenheit ihres Lebens und für die Hoffnung ihrer Zukunft haben muffe. 6) Kommen Ehezwistigkeiten zur Kenntniß der Rabbinen, so suche er sie beizulegen, bevor der Bruch unheilbar wird. Zu diesem Ende forsche er nach den Ursachen der Uneinigkeit, und ermahne die Ehegatten zur Geduld, zur Nachgiebigkeit und zur Verträglichkeit. Bei dem ersten Sühne-Versuch, welche der Rabbine in Gemeinschaft mit dem ersten Orts-Vorsteher vorzunehmen hat, (Gesetz vom 25. April 1828. tz. 40.) muß sein Bemühen hauptsächlich daraufhingerichtet sein, durch zweckmäßige Vorstellungen, Belehrungen und Ermahnungen Frieden zu stiften, die gegenseitig erbitterten Gemüther zu besänftigen, und durch Gründe der Religion und der Vernunft sie zur Fortsetzung ihrer Ehe und zur Erfüllung ihrer Pflichten zu bewegen. Bleiben diese Vorstellungen fruchtlos und ist noch Hoffnung auf eine Wiedervereinigung vorhanden, so tragt zuweilen eine kurze Bedenkzeit, welche den uneinigen Eheleuten gegeben wird, mehr zur Aussöhnung bei, als die nachdrücklichsten Ermahnungen und Vorstellungen. Vermag das gemeinschaftliche Unteramt eine Wiedervereinigung nicht zu Stande zu bringen, so ist die ganze Sache mit Gewissenhaftigkeit und Unpartheilichkeit zu untersuchen, beide Theile sind umständlich zu vernehmen, und das Protokoll, nachdem solches von beiden Theilen unterschrieben ist, dem zuständigen Bezirksgericht zur weitern Verhandlung vorzulegen. Da übrigens, um der Pflicht der Seelsorge nach ihrem ganzen Umfange zu genügen, das Vertrauen der Gemeinde unentbehrlich ist, so wird der Rabbine hauptsächlich bemüht sein, sich dieses zu erwerben. Es wird ihm dieses gelingen, wenn er zwischen sich und

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