Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 49 (4.12.1841)
- Article
- Stuttgart: Organisation des dortigen Synagogenwesens ...
- Date
- 1841-12-04
- Page
- Seite 307 (sequence 5)
- Language
- German
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307 die Feierlichkeit der Handlung stören könnte. Nach vollzogener Trauung ist der be'zirksamrliche Erlaubnißschem nebst einem Trauungs-Schein dem zuständigen Pfartamte zur Vervollständigung der Familrenregister zuzustellen. Ueber die Trauungen ist auch von dem Rabbinen «in eigenes Register zu führen, in welches Vor- und Zunamen des getrauten Paares, Tag und Jahr der Trauung einZutragen ist. tz. 11. Seelsorge. Außer diesen bestimmten Fallen giebr es noch viele Zustände, Umstände und Verhältnisse, welche die Aufmerksamkeit und Thatigkeit des Rabbirttir in Anspruch nehmen: 1) Kranke zu besuchen und sich ihrer anzunehmen, ist eine Verpflichtung, welche die Religion jedem Israeliten und um so mehr dem Geistlichen auferlegt. Auch unberufen besuche der Ravbine jeden Kranken seiner Gemeinde als Freund, der au seinen Leiden innigen Antheil nimmt; fehlt es dem Kranken an ärztlicher Hilfe oder cm der nörhigen Pflege, so suche ec sie ihm zu verschaffen. Die Unterhaltung mit demselben sei auf Trost, Erheiterung, Ermunterung, Erweckung der Geduld und des Vertrauens auf Gott, auf Einkehr in sein Inneres, auf Erkenntniß seines religiös-sittlichen Zustandes und auf Besserung feines Lebens gerichtet. Findet ec den Kranken gefährlich, so suche er ihn mit Vorsicht zum üblichen Sünden bekenn tniß (Til) zu bringen, und durch Zuspruch den letzten Kampf ihm zu erleichtern, und durch Belebung und Stärkung der Hoffnung auf ein ewiges Leben ihm die Schrecknisse des Todes und des Grabes zu benehmen. Genest der Kranke, so ermahne er ihn zum Danke gegen Gott, zur Erfüllung feiner Gelübden, zur Schonung seiner Kräfte zur gewissenhaften Anwendung derselben. Fortsetzung folgt.) Ungarn. Aus SrebenöÜVgett erhalten wir die auffallende Nachricht, daß ein christliches Mädchen protestantischer Confession öffentlich zum jüdischen Glauben übergetreten ist. Sie machte vorher den Geistlichen ihres Glaubens mit ihrem Entschlüsse bekannt, welcher ihr, nach fruchtlosen Vorstellungen, das nöthige Zeugniß unterschrieben von noch drei andern Geistlichen, aushandigte. . Die Convertitin heißt Sary Nagy und nahm jetzt den Namen Rebekka an. Sie heirathete einen jüdischen Handwerker, der sie aber nicht zum Uebertritte veranlaßt haben soll, sondern man erzählt, daß sie schon von frühester Kindheit Neigung dazu in sich gefühlt hatte. Merkwürdig war auch ihre Hochzeitfeier nach jüdischem Ritus, wozu sich viele Grundherrn christlicher Religion einfanden, die mit großer Toleranz das Brautpaar reichlich beschenkten. Der bei der Trauung anwesende Pastor sprach zu ihr beim Abschied einige Worte, worin ec den Wunsch ausdrückte, daß sie in ihrer neuen Religion den Seelenfrieden finden möchte, den sie gesucht. (Allg. Zeit.) Licht- und Schattenbilder aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart. Des neue «Hamburger Gebetbuch des israelitische» Tempels. (Fortsetzung) Tiefe Unwissenheit und Unkenntniß des Judentums verrath jeder Bonn oder Interdict überhaupt, da dem Judenrhume eine sogenannte Kirchenzucht, Bann und Jnterdict ganz fremd ist; Niedrigkeit und Haß zeigt schon die Berläumdung, ohne irgend einen Beweis zu führen, und jeder wahre Israelit kann daher der Entgegnung der ehrenwerthen Direction des israelitischen Tempels nur beipflichten, die sie ihrer Gemeinde in kurzen Worten aber mit edlem Frcimuthe gegen die Anmaßurig und Schlechtigkeit verkündete. Diese Entgegnung, welche im Tempel nach der Predigt von der Kanzel verlesen und dann durch Anschlag bekannt gemacht wurde lautete: „Da es Hr. Isaak Vernays für gut gefunden hat, in hiesigen Synagogen unser Gebetbuch als die Grundsätze der israelitischen Religion verletzend zu bezeichnen: so sieht sich die Direktion des neuen Tewpelvereins, nach genommener Rücksprache mit ihren Predigern, veranlaßt, sowohl den Mitgliedern unsers Instituts , als allen, welche nnserm Gottesdienste beiwohnen, zu erklären; I. Herr Isaak Vernays entbehrt, unserm Vereine gegenüber aller Befugniß zu einer solchen öffentlichen Verurteilung; sie ist sonach als eine unziemliche Anmaßung zurückzuweisen. II. In dem, über das Gebetbuch ausgesprochenen Urttseile, offenbart sich ein böswilliges, absichtliches Nichtbeachten des Inhaltes desselben; in den Anklagen aber die tiefste Unkunde in aller theologisch-liturgischen Wissenschaft. III. Die Mitglieder des Tempelvereins kann demnach ein derartiger Schritt, in welchem sie nur die Aeußerung ohnmächtiger Parteilichkeit erblicken, nicht berühren, und nur in so fern betrüben, als in die Gemeinde aus so muthwillige Weise