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Der Orient · 1841-12-04 · Heft 49 (4.12.1841) · p. Seite 304

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 49 (4.12.1841)
Article
Stuttgart: Organisation des dortigen Synagogenwesens ...
Date
1841-12-04
Page
Seite 304 (sequence 2)
Language
German
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304 aller willkürlichen Abänderungen der Liturgie zu enthalten , und sich strenge nach der eingeführten Synagogen- Ordnung zu richten. Diejenigen Gebete, welche der Rabbine vorzutragen hat, soll er mit Anstand, Würde und Andacht verrichten, um in den Anwesenden gleiche religiöse Empfindungen zu wecken. Ist er zugleich Vorsänger, so hat er sich in dem ritualmäßigen Bortrag der Thora nach Vocaleu und Accenten zu üben, um auch diesen Theil des öffentlichen Gottesdienstes mit Anstand und Würde vortragen zu können- und durch denselben die allgemeine Andacht und die Erbauung zu befördern. Nicht weniger ist es in letzterem Falle seine Pflicht, die eingeführten Choral-Melodieen sich eigen zu machen, um Gebete und Lieder nach demselben vortragen zu können. Auch die willige Aufnahme und Vervollkommnung des deutschen Gesanges in der Synagoge soll der Rabbine sich angelegen seyn lassen. Zu diesem Ende die Lieder des Gesangbuchs bei jeder passenden Gelegenheit erklären, ihren religiösen Nutzen zeigen, und besonders die erwachsene Jugend zur Theilnahme am Gesänge ermuntern. Ueberhaupt hat der Rabbine für die Ruhe, den Anstand und die Würde bei dem öffentlichen Gottesdienst möglichst zu sorgen, und dieses wird er am sichersten erzielen, wenn er selbst weder Gleichgültigkeit noch Geringschätzung, weder Langeweile noch Ueberdruß, weder Widerwillen noch Unzufriedenheit merken laßt, sondern mit der, dem heiligen Orte und der heiligen Sache gebührenden Achtung und Ehrfurcht am ganzen Gottesdienste Theil nimmt, und alle seine Pflichten bei der Leitung desselben, mit Gefühl und Anstand, ohne Uebertreibung und Affectation, erfüllt. §. 3. Religiöse Vorträge. Eines der wichtigsten Geschäfte des Rabbinen sind die religiösen Borträge, die er an jedem Sabbate und Festtage in deutscher Sprache zu halten hat, und durch welche er hauptsächlich auf die religiös-sittliche Bildung seiner Gemeinden wirken soll. Der Zweck dieser Vorträge kann kein anderer sein, als Belehrung und Erbauung, und es muß die Absicht des Lehrers der Religion sein, durch dieselbe das ganze Leben in allen seinen Beziehungen durch das Licht des Glaubens zu erleuchten und zu erheitern, Alles Wollen und Thun des Menschen nach dem göttlichen Worte zu regeln und für Alles, was ihm im Leben begegnet, ihn durch die göttlichen Verheißungen stärken und trösten. Gründliche Kenntniß der väterlichen Religion nach allen ihren Theilen, ungeheuchelte Gottesfurcht, und wahrhafte Gottesverehrung, Vertrauen und Gehorsam, Gerechtigkeit und Menschenliebe, Treue und Redlichkeit sott durch die Predigt befördert, dagegen Unglaube und Aberglaube, Kleinmuth und Verzweiflung, Unsittlichkeit und Lasterhaftigkeit durch dieselbe bekämpft und verhindert werden. Auf den Grund der heiligen Schrift hat daher der Rabbine seine Zuhörer über Gott uud seine Führungen des Menschen-Geschlechts, über die Bestimmung des Menschen, seine Pflichten und seine Hoffnungen, zu belehren, und die religiösen Wahrheiten und Lehren so darzustellen, daß dadurch heilige Gesinnungen und Vorsatze entstehen, die ins Leben übergehen, es vergöttlichen und sittlichen. Keine Wahrheit der Religion und keine Pflicht des Lebens ist von der Kanzel auszuschließen, und selbst die religiösen Ceremonien und Gebräuche sind bei Gelegenheit zum Gegenstand der Vortrage zu machen, um das gehörige Licht über sie zu verbreiten, und der Gleichgültigkeit sowohl als der Werk- Heiligkeit entgegen zu arbeiten. Von besonderer Wichtigkeit für den Lehrer des göttlichen Wortes ist genaue Kenntniß des religiösen Zustandes seiner Glaubensgenossen im Allgemeinen und seiner Gemeinden insbesondere. Denn erst alsdann ist ec im Stande, seine Vorträge den Bedürfnissen und Verhältnissen der Gegenwart anzupassen, sie nach der Bildungsstufe und der Fassungskraft seiner Zuhörer einzmichten, vor herrschenden Fehlern und Lastern (versteht sich ohne alle Persönlichkeit und ohne Anspielung auf Personen und Thatsachen, die zum Aergerniß gereichen) zu warnen, und religiös-sittliche Jrrthümer mit Klugheit und Nachdruck zu bekämpfen und zu berichtigen. Aber nicht nur in Beziehung auf den Inhalt, sondern auch hinsichtlich der Darstellung muß sich die Predigt nach der geistigen Bildungsstufe und der Fassungskraft der Zuhörer richten. Die Ordnung, welche in der ganzen Rede herrscht, muß daher einfach und leicht behältlich sein, die einzelnen Theile in logischer Ordnung auf einander folgen, und die einzelnen Satze jedes Theils so, daß sie unter sich Zusammenhängen und folgerecht auseinander sich entwickeln. Hinsichtlich der Sprache befleiße sich der Prediger der Richtigkeit und Reinheit, der Einfachheit und Wärme, und vor allen Dingen einer nervigen Kürze. Die Aussprache sey richtig, deutlich und ausdrucksvoll, die körperlichen Bewegungen natürlich, dem Gegenstand und der heiligen Statte angemessen. Zur Erreichung des ganzen Zweckes der religiösen Rede ist eigene Begeisterung ein sicheres Mittel. Wo diese im Verein mit Ueberlegung und Besonnenheit vorhanden, wo der Redner von Dem, was er der Gemeinde zur Beachtung und Beherzigung vorlegt, durchdrungen ist, da ordnen sich die Theile und fügen sich die Gedanken von selbst, da findet sich für jeden Gedanken das rechte Wort, die Darstellung wird lebendig und gemüchvoll, und der Vortrag verfehlt seinen Eindruck nicht. Im klebrigen werden die Rabbinen an die bereits ertheilte Vorschrift erinnert, daß nämlich jede Predigt vollständig niederzuschreiben, und so weit nicht hohes Alter eine Ausnahme begründet, aus dem Gedächtnisse abzulegen ist. Die Concepte der Predigten sind sorgfältig aufzubewahren. §.4. Cat ecbisationen. Eine nicht minder wichtige Obliegenheit als die Predigt sind für den Rabbinen die Catechisationen in der Synagoge, durch welche der

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