Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1841-10-02 · Heft 40 (2.10.1841) · p. Seite 263

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 40 (2.10.1841)
Article
Jerusalem: Bericht
Date
1841-10-02
Page
Seite 263 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2360092-2360147-2360188-2366460--2072-2366482
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

263 ackev sich befindet, werde ich Dir nächstens eine Zeichnung fertigen. 4) Von dem eine halbe Stunde vom hier, auf dem Wege nach Sichern gelegenen Grabmahl des pv-jtfn pyDLtf. c) Drei Stück in Deutschland unbekanntes Sesamkraut nebst einem Gläschen daraus gepreßten Ocl, Sirosoh genannt, so wie mehrere Stückchen aus diesem Oele in verschiedenartigster Form gefertigte Seife, die ist, und daher zu Reinigung des Kochgeschirrs allgemein gebraucht wird. 6) Etwas Salz aus der Gegend des ehemaligen Sodom (mono n'w). 6) Zwei Rohre rtfp, mit welcher in Palästina bei gänzlicher Ermangelung der Federn geschrieben wird. Dieses in Europa unbekannte Gewächs besteht häufig aus 25 Gliedern, wird über 3 Mannhoch und bildet ganze Waldungen. f) Einige ausgezeichnete Muscheln. g) Zwei in sonderbarer Form gefertigte Gläser aus der Fabrik zu Hebron; ferner mehrere gläserne Fingerringe. h) Baumwollen-Arbeitcn aus der Umgegend von Sichem. j) Ein zu Jerusalem aus weißer Steinmaffe gefertigtes Salzfaßchen. Vor einiger Zeit grub man in dem Vorhofe der Synagoge der Aschkenasim, da fand man in einer tiefen Grube am Fundament des Baues mehre kleine Krügelchen von der Länge eines Fingers. Mehrere Gelehrte und Archäologen behaupten, daß jene Krügelchen als Asche-Behälter der nOHN’il ms gebraucht wurden, was um so wahrscheinlicher, da erwiesen ist, daß jener Bau, namentlich das Fundament desselben, schon zur Zeit des zweiten Tempels gestanden hat. Die Heiligkeit des Sabbat wird in Jerusalem selbst von dem unwissenden Pöbel streng beobachtet, was auch um so leichter hier geschehen kann, da Jerusalem von einer Mauer umgränzt; und man dürste behaupten, daß nicht Einer am Sabbat die Stadt verläßt, da das Spazierengehen amFeiertage gleichsam verpönt ist, sich Jeder vielmehr in seinem Hause mit gottesdienstlichen oder' wissenschaftlichen Dingen beschäftiget. Ferner kann in Bezug des Feuermachens umsoweniger eine Entweihung des Sabbat statt finden, da man in Palästina weder Kamine noch Qefen hat, und das Warmhatten der Speisen für den Sabbat und nach rabbinischcn Vorschriften geschieht. Bei den Bewohnern Libanons, den Drusen, herrscht große Reinlichkeit. Dieselben sind vorzugsweise für die Juden sehr freundschaftlich gesinnt. Als ein fernerer Beleg der fürchterlichen falschen Verdächtigungen unserer unglücklichen Glaubensbrüder im Orient mögen Dir folgende Ereignisse dienen. In Zafet ertappten mehrere Personen einige Männer, die eben beschäftigt waren, einen Leichnam in eine Grube, — welche sich in einem Hofraum eines Juden befand — zu werfen, in der augenscheinlichen Absicht, jenen Juden eines Mordes zu zeihen. Die Thäter wurden gerichtlich eingezogen. Ferner: Zu Bairut kam ein Bauer in das Haus eines Juden um Holz zu verkaufen. Als er sich darin befand, sing er an fürchterlich zu schreien und um Hilfe zu rufen, als wollte ihm der Jude ermorden. Da stürzten mehre Personen ins Haus, insultirten 'den Juden auf eine jämmerliche Weise und brachten ihn herrsch vors Gericht, woselbst er leider gefoltert wurde. Er bctheuerte natürlich immer seine Unschuld. Der Richter, der den Juden gleich anfangs für schuldlos hielt, die Sache vielmehr als eine boshafte Verdächtigung ansah, befahl nun, man solle auch den Klüger auf die Folter spannen. Da gestand nun der Bauer unverzüglich, daß er gelogen, und berichtete ganz umständlich, wie ihm diese und jene Personen, so und so viel Geld gegeben, wenn er, wie Thatsache, thun wolle. Möge der himmlische Vater das arme Häuflein unserer orientalischen Glaubensbrüder beschützen vor jeder Schmach und Bedrückung; und er lasse strahlen ihre Unschuld hell wie die Sonne auf den Gipfeln des Libanon, und rein wie der Schnee am Morgen, auf daß Recht und Liebe erblühe auf den Gebieten unser Ahnen und Segen bringe in die Urstätten des Lichtes und der Wahrheit. Auf! Auf! Zeuch an deinen Glanz, Zion! Zeuch an deine Prachtgewande, Jerusalem heilige'Stadt! Entschüttele dich des Staubes, stch auf, gefangen Volk Jerusalems! Denn so spricht der Ewige: umsonst seid ihr verkauft worden, und nicht für Geld sollt ihr erlöst werden (Jes. c.52). Joseph Schwarz. Deutschland. OBeeslaU, 19. Sept. Für die Kränkung, welche die hiesigen jüdischen Kaufleute neuerdings durch die Intoleranz der breslauer Kaufmannschaft erfahren, ist ihnen in der unbeschränktesten Betheiligung der Juden an allen übrigen Empfangsfeierlichkeiten und bald nach Ankunft II. MM. durch einen besondern Act der Allerhöchsten Huld die schönste Genugthuung geworden. Der Humanität unfers Magistrats und dem gesunden Sinn unserer Gesammtbürgerschast, welche alljährlich Juden zu Stadtverordneten und Bezlrksvorsiehern wählt, und, ehe höhern Orts die Bestätigung versagt ward, auch zu Schiedsrichtern in großer Anzahl erwählte, war auch beim Empfange II. MM. eine Unterscheidung zwischen christlichen und jüdischen Bürgern fern geblieben. Nicht blos fungirten die jüdischen Stadtverordneten und Bezirksvorsteher in ihren amtlichen Dekorationen gleich den christlichen, und bildeten, christliche und jüdische Bürger vereint, nur nach den Bezirken gesondert, das Spalier; nicht nur befanden sich sämmtliche jüdische Handwerker Gunter ihnen ein Tischler mit 40 Gesellen) im Aufzuge der Gewerke, und war eine nicht geringe Zahl jüdischer Mädchen unter den zur Begrüßung II. MM. gewählten Jungfrauen, sondern es ward auch die hiesige jüdische Gemeinde in ihrer doppelten Geltung als städtische Corporation und als Religionsgenossenschaft, vom Magistrate den übrigen Corporationen und Eonfessionen völlig gleichgestellt, indem sowohl das Ober-Vorstehercollegium als die beiden Rabbiner der Gemeinde ofsiciell eingeladen wurden, ,,sich den städtischen Behörden zum Empfange II. MM. anzuschließen", und die beiden Rabbiner im Zuge unmittelbar auf die christliche Geistlichkeit folgten. Und wie der Magistrat und die Bürgerschaft Breslaus, so hat auch die schlesische Ritterschaft keinen Unterschied zwischen Christen und Juden gemacht. Bei dem von derselben veranstalteten glänzenden Balle waren die jüdischen Rittergutsbesitzer nicht anders als die höchsten Adelsfamilien betheiligt: sie erschienen in der ihnen' zustehenden Stände-Uniform und führten die ihnen am nächsten verwandten Damen (Frauen, Töchter und Schwestern) ein. So waren denn die Juden bis in die höchsten Sphären der bürgerlichen Gesellschaft hinauf vollständig in die Gesammtheit ausgenommen -und für die engherzige zünftige Unduldsamkeit der Kaufmannschaft bereits hinlänglich entschädigt, als ihnen den Becher der Freude bis zum Ueberströmm füllte. Die jüdischen Ge^ meinden der Provinz Schlesien, über 60 an der Zahl, mit mehr als 50,000 Seelen, hatten nämlich in dankbarer Erinnerung an die Segnungen, welche ihnen aus dem Uebergange Schlesiens unter den preußischen Scepter entsprossen, sich gedrungen gefühlt, ihrem Landesvater zur Sämlarftier jenes Ueberganges dm Ausdruck ihres besondern Dankes darzubringen. Sie bevollmächtigten nach den drei Regierungsbezirken der Provinz und zugleich nach der oben erwähnten doppelten

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.