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Der Orient · 1841-09-25 · Heft 39 (25.9.1841) · p. Seite 260

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 39 (25.9.1841)
Article
Die Juden im Kirchenstaat und in Toscana
Date
1841-09-25
Page
Seite 260 (sequence 4)
Language
German
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260 und Streitigsten fehlt es dabei nicht, wenn es sich um Ausbesserung und Verschönerung der Wohnungen handelt. Die nöthigen Ausbesserungen sind durch das Jus Gazaga berücksichtigt und können keine'Modisi'caLron des Zinses herbeiführen; ja dieß geht so weit, daß,' wenn ein Haus einstürzt und der Eigenthümer es wieder aufbauen läßt, der alte Miethsmann das Recht har, das neue Haus zu den früheren Bedingungen zu beziehen. Ueber Entschädigung für Erweiterungen oder nicht unumgänglich nöthige Ausbesserungen entscheidet freundliches Uebereinkommen oder das Gericht. Vor böswilligen Belästigungen und Beschädigungen sind die Juden durch besondere Verordnungen und durch ihre Präsidentur geschützt. Eigentlich soll der Senator, als oberste städtische Behörde, dafür Sorge tragen, und auf das Verhältnis; zu ihm in seiner Eigenschaft als Haupt des Volkes (wovon die päpstliche Regierung, seit sie im fünfzehnten Jahrhundert wieder zu Kräften gekommen, ihm nicht viel gelassen) bezieht sich die alte Sitte der Huldigung, welche die Gemeinde jedes Jahr lzu Anfang des Carnevals im Palast der Conservatoren auf dem Capitol zu leisten genöthigt ist. Das Schimpfliche, welches diese Ceremonie ehemals an sich trug, ist glücklicherweise abgeschafft worden; jetzt ist sie nichts als eine sehr uninteressante, wenige Minuten währende Formalität, zu welcher neugierige Fremde im beginnenden Fastnachtstaumel schaarenweise Hinzuströmen pflegen, um höchst unbefriedigt wieder nach Hause zu gehen. Das Ganze beschränkt sich gegenwärtig auf die Ueberreichung einerunbedeutenden Summe Geldes und der in ganz Italien üblichen Preisteppiche (palii), welche bti den verschiedenen, während des Carnevals stattsindenden Pferderennen als Prämie vertheilt werden, und von denen einer von Gold-, der andere von Silberstoff ist, zwei von Sammt und vier von Brocat. Als die Lehnsrechte und Gefalle unter Pius VH. im Kirchenstaat abgeschafft wurden, wollte auch die jüdische Corporation dieser Verpflichtung sich entziehen, indem sie behauptete, dieselbe gehöre in das Gebiet der Baronalgerechtigkeit des Senates. Von einer zur Untersuchung der Ansprüche einberusenen Commission ward indeß die Sache ablehnend entschieden. Die Zahl der in den ältern Provinzen des Kirchenstaats befindlichen Israeliten beläuft sich auf ungefähr 6700. Von diesen kommen auf die Stadt Rom 4500, auf Ankona 1800, während die übrigen 4OO auf Bologna, Perugia, Spoleto, Terni rc. sich vertheilen, wo kein Ghetto eingerichtet ist. Das vormalige Herzogthum Urbino zählt gegen 1100, nämlich Sinigallia, der Schauplatz der besuchtesten Messen Italiens, 500, Pesaro, 400; Urbino selbst, welches jezt auf keinen bedeutenden Verkehr mehr Anspruch machen kann, obgleich neue, vortreffliche Straßen ihm von seiner thronenden Höhe aus die Verbindung mit Toskana erleichtern, nur 150; der Rest in dem abgelegenen Gebirgsstadtchen Gubbio. Die ferraresische Provinz hat etwa 2250 aufzuweisen, von welchen 1800 auf die alte Hauptstadt der Este, 300 auf Lugo, 150 auf Cento kommen. Der Nachkomme der Este, der Herzog von Modena, hegt gegen dieses Volk weniger gnädige Gesinnungen als seine Vorgänger. Die jüdische Gesammtbevölkerung übersteigt also 10,000 Seelen auf ungefähr zwei Millionen 800,000 Einwohner im ganzen Staate. Beinahe alle widmen sich dem Handel und Gewerbe, und in Rom selbst ziehen sie immerfort als Hausirer durch die Straßen, wahrend die Weiber, wie ich bereits erwähnte, zum Ausbessern der Kleidungsstücke, worin sie beinabe allerwarts eine große Gewandheit haben (u. A. m Constantinopel, wo sie sich fast ausschließlich damit und dem Trödel beschäftigen) in die Häuser gehen. Die Zahl der Reichen ist nicht groß, die der Armen unverhaltnißmäßig. Sie haben ihre Rabbiner, Schulen und Stiftungen, wie Gesellschaften zu wohlthätigen Zwecken; es fehlt aber viel daran, daß alles so wohl geordnet und eingerichtet wäre, wie in Livorno. Bürgerliche Rechte genießen sie nirgends und sind folglich von Aemtern, welche sie auch seyn mögen, ausgeschlossen, wie sie denn überhaupt blos geduldet sind und ursprünglich zum römischen Volke in einem Vasallenverhällniß stehen. Eben so wenig könnensie inländische Universitäten besuchen, um z. B. den medizinischen Doktorgrad zu erlangen, da auf den hohen Schulen des Kirchenstaats überhaupt das katholische Glaubensbekenntniß zur Promotion erforderlich ist. In diesen und andern Dingen haben die Päpste ihre Grundsätze immer offen ausgesprochen, und Clemens XIV. erklärte im Jahre 1770, eben in Bezug auf die Verhältnisse der Israeliten, in Sachen wo der Glaube in Betracht komme, könne der Papst auf die Sitte anderer Nationen keine Rücksicht nehmen. Sonst sind, namentlich in unfern Tagen, die Juden im Handel und Wandel ungehinderte Personalchronik und Miscrllen. Ausfüllung einer bibliographischen Lücke. In dem Itinerary of Benjamin of Tudela by Asher (Berlin, Asher) sinder sich im 2. Bande ein Berzeichniß der geographischen Lireratur der Juden, mit einer reichhaltigen Abhandlung von Zunz, und es werden darin 160 Werke aufgeführt, von denen in Graße'S Literaturgeschichte nicht ein einziges vorkommt. Englisch-jüdische Journalistik. Ein englischer Gelehrter, Morris Raphall versuchte vor einigen Jahren eine englisch-jüdische Zeitschrift zu begründen, welche den Titel führte: „The Hebrew Review, and magazine of rabbinical literature“ (8. Preis jeden Jahrganges 21 Sch.) Aber aus Mangel an Theilnahme konnten nur drei Jahrgänge erscheinen, und die englischen Juden stehen jetzt in so fern den deutschen und französischen nach, als sie gar-kem Organ haben, wo die Angelegenheiten dieser Glaubenspartei besprochen werden. 4- * * Neue Erscheinung en in Brüssel. Von dem Redakteur der Revue Orientale, Dr. E. Carmoly in Brüssel, sind so eben folgende Schriften erschienen und durch E. Muquardt daselbst zu beziehen: „Io uidu Monde, de Pe~ tachia de Rafcisbonne, iraduit en frangais et aecompague de texte et de notes historiques, in 8. 5 Fr. Dieses Buch an sich ist eben so werthvoll, wie die Reisebeschreibung des Benjamin v. Tudela, welche Asher in Berlin herausgegeben. 2) Relation d’Eldad le Danite? voyageur da 9e siecle traduite en frangais. suivie du texte etc. in 8vo. 3 Fr. 3) Mille et u n Contes, recits chalde'ens, in 18. 2 Fr. 50 C. Eine neue Gattung von 1001 Nacht aus morgenländischen Mährchen zusammengestellt. 4) ÄLemoire sur un medaillon en I’honneur de Louisle-Debonnaire presente ä l'academie de Bruxelles. I Fr. 50 C. A° P. Z. Verlag von C. L. Frritzsche. Druck von I. H. N a ö r h

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