Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1841)
- Article
- Mannheim: Bittschreiben an die gewissenlose zweite Kammer um Gleichstellung
- Date
- 1841-09-25
- Page
- Seite 257 (sequence 3)
- Language
- German
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- Odesa 2× ep/1000834
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257 gen unterrichtet sein; auch bei Ihnen sind, soviel ich weiß, die verschiedenen Sammlungen nicht unergiebig geblieben zum Verweise, Laß auch der Sachse den Vertheidkger des Rechts in Baden ehren zu müssen glaubt, weil er für das gemeinsame Recht gekämpft hat, weil sein Name einen deutschen Klang hat. — Einer unserer Mitbürger aber, Rippert mit Namen, hat ihm neulich ganz allein ein schönes Denkmal gesetzt, indem er ein von ihm erbautes neues Schiff „Carl v. Rotteck" getauft hat; der Water Rhein wird dies Denkmal von einem deutschen Volksstamme zum andern tragen und bei ihnen das Andenken seines edlen Sohnes bewahren helfen. Möge es dem „Rotteck" nur nicht'gehen, wie dem „Johann Huß" auf dem Bodensee, wo er zwar nicht verbrannt werden, aber, auf Befehl der Negierungen von UferstaaLen, mit seinem Namen nicht den eines Schiffs zieren durste. Gott befohlen! Herzlichen Gruß Ihnen und allen biedern Sachsen aus' dem ehrlichen Badnerlande. Rußland. St. Petersburg, 28. Aug. Man zählt jetzt in der Odessa'schen Bevölkerung an 9060 Juden, theits russische ttnterthanen, theils tolerirte Fremde. Jüngst haben sich viele gebildete Juden aus England und Oesterreich nach Odessa übergesiedelt , und mit ihrer Cultur auch ihren industriösen Geist und den Trieb der möglichsten Culturverbreitung ihrer dortigen Brüder hingebracht. Odessa zahlt jetzt seine ausgezeichneteren Kaufleute, Künstler und Handwerker unter ihnen. Auf den Betrieb der beregten aus England und Oesterreich übergesiedelten Hebräer besitzt Odessa jetzt eine trefflich organist'rte jüdische Schule, nach deren Muster auch Kischenew, Bessarabiens Hauptstadt, eine besitzt. In der Odessa'schen wird die jüdische Jugend beider Geschlechter erzogen. Bis zum Aufbau einer großen Synagoge haben sie sich ein kleines Bethaus im ausländischen Geschmacke aufgeführt, in dem man sie in ihren religiösen Versammlungen, statt des früher gewohnten Tobens und Lärrnens, musterhafte Ordnung, Stille und Andacht, wie sie in den besseren österreichischen Synagogen als Norm gilt, vorherrschen sieht. Eine gefällige Geistesumformung der Odessa'schen Juden kann auch auf ihre übrigen Glaubensbrüder in Rußland, wo sie eine Volksmenge von 1,200,000 Individuen zählen, wohlthätig einwirken. (Lpz. Z.) Licht- und Schattenbilder aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart. Die Juden im Kirchenstaat und in Toscana. (Fortsetzung.) Dabei bildete aber die jüdische Nation eine von der christlichen völlig getrennte Gemeinschaft mit besondern Gesetzen, die sie ursprünglich selbst aufgestellt oder mitgebracht hatte, welche aber in spärern Zeiten (namentlich in den Jahren 1667 1694 und 1769), auf Veranlassung der Gemeinde selbst, von der gwßherzoglichen Regierung in manchen Dingen modisizirt wurden. Die Maffari, deren schon Erwähnung geschah, wurden von den versammelten Familienvätern gewählt. Ihnen steht die öconomische Verwaltung des Kultus, wie aller sonstigen öffentlichen Angelegenheiten zu. Anfangs erstreckte ihre Gerichtsbarkeit sich über Civil- und Krimmalfälle, mit Ausnahme solcher, welche infamirende oder Todesstrafe nach sich ziehen konnten, oder wenn Individuen andern Glaubens betheiligt waren. Unter der Regierung des Großherzogs Peter Leopold ,(1765—1790) wurde ihnen indeß diese beschränkte Kriminaljustiz genommen, und nur die bürgerliche und kommerzielle gelassen, wobei die Appellation an ..den Auditeur des Gouverneurs der Provinz (der in Livorno restdirt) stattfand. Ueber Lüderliche Individuen konnte durch die Maffari die Straft des Exils verhängt werden. Heirathen, letzte Willensverfügungen und andere Familienverhältnisse und Vorkömmniffe wurden ganz nach den hebräischen Gesetzen behandelt. Starb einer von ihnen ohne rechtmäßige Erben, so siel sein Nachlaß der Korporation zu. Die bedeutendste ihnen auferlegte Beschränkung bestand dann, daß die Namen jüdischer Handelsleute und Grundbesitzer nicht in das Register des bürgerlichen Magistrats eingetragen werden konnten, daß sie von jeder städtischen Magistratur und jeder Befugniß bei Ernennungen und Repräsentation ausgeschlossen waren, wie ihnen auch der Zutritt zu solchen Gesellschaften verwehrt blieb, welche in den italienischen Städten der höhere Bürgerstand unter dem Namen der 8tsn26 civiche hat, wie der Adel seine Casinos. Die erstere Beschränkung hob indeß der Großherzog Peter Leopold auf; die zweite wurde von der französischen Regierung abgeschafft, zur Zeit, als Toscana, nach dem Aufhören des ephemeren Königreichs Hetrurien, einige Jahre lang eine Provinz des Napoleonischen Kaiserreichs mit dein leeren Titel eines Großherzogthums und einem gleich wenig bedeutenden Hofe bilden mußte. Wahrend in einigen Ländern, z. B. in Frankreich, die Zulassung der Juden noch zu den Regalien gezahlt wurde, ihnen erst um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts Handelsfreiheit verliehen ward, und noch im Jahre 1784 Ludwig XVI. Verordnungen gegen sie erließ, welche den Geist der Legislation des sechzehnten Jahrhunderts athmeten, mußte die Wohlthat der Ferdinandischen Gesetzgebung und die rühmliche Beständigkeit, womit sie in allem Wesentlichen und mit den sonstigen Staatsverhaltnissen Verträglichen von der Toscanischen Regierung «aufrecht gehalten ward, desto dankbarer anerkannt werden. Ferdinand 1. selbst, wenn er auch sonst das Uebergreifen der kirchlichen Gewalt in weltliche Angelegenheiten häufig mehr denn billig nachsah und durch diese Nachgiebigkeit den Grund zu manchen Mißverhältnissen legte, die bis.auf den heutigen Tag nicht dauernd ausgeglichen worden sind, so Vieles auch Peter Leopold. dagegen versuchte und zum Theil