Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1841)
- Article
- Mannheim: Bittschreiben an die gewissenlose zweite Kammer um Gleichstellung
- Date
- 1841-09-25
- Page
- Seite 256 (sequence 2)
- Language
- German
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256 — Staat seinen Wischen Angehörigen vernünftiger Weise alle die Rechte zusammen gestatten, welche sie einzeln in den übrigen genießen, so wäre die Gleichstellung von selbst fertig; denn es giebt kein staatsbürgerliches Recht, welches ihnen nicht irgendwo eingeraumt wäre.' Zn Würtemberg können sie Anstellungen erhalten, in Hessen, Preußen, Weimar und Würtemberg gewisse oder alle Gemeindeämter bekleiden, in Kurheffen zu Abgeordneten gewählt werden, in Baiern Grundeigenthum erwerben, in Preußen Patronatrechte ansüben. Aber auch umgekehrt wieder können sie in Preußen nicht Advocaten, in Baiern nicht Bierbrauer, in Sachsen nicht Buchhändler uc., in Baden nicht Gemeinderathe werden, in Hannover, Holstein und Hamburg keine zünftigen Handwerke treiben, noch Liegenschaften erwerben, in Baiern und Frankfurt nur bis zu einer gewissen Anzahl heirathen, in Würtemberg je nur Ein Sohn Kaufmann werden. Alle diese und andere Beschränkungen werden in den verschiedenen Ländern'mit Eifer vertheidigt. Bei dem immerwährenden Kampfe unserer 2. Kammer gegen alle Vorrechte befremdet es die Bittsteller, daß jene das auf der Religion Beruhende mit derselben Hartnäckigkeit vertheidigt, die sie den durch Geburt oder andere Verhältnisse. Bevorrechteten vorgeworfen hat, und somit gegen das christliche: „Was du nicht willst, daß dir die Leute thun sollen, das thue ihnen auch nicht,^ gefehlt hat. Außer diesen allgemein menschlichen und deutschen Verhältnissen spricht für unsere Juden auch unsere Gesetzgebung, die ihnen nur die Wählbarkeit zum Landtagsabgeordneten entzieht,'für welche §. 37 unsrer Verfassung die christliche Religion zur Bedingung macht. Allein zu dieser Beschränkung fügte, entgegen der Verfassung, wie dem 16. Art. der deutschen Bundesacte, welcher den Bekennern des jüdischen Glaubens die bis zur Aufstellung übereinstimmender Bestimmungen für das ganze Bundesgebiet ihnen von den einzelnen Bundesstaaten eingeräumten Rechte gewährleistet, die 1331 erlassene Gemeindegesetzgebung neue Beeinträchtigungen der Israeliten in Bezug auf ihre Stellung im Gemeindeverbande hinzu.- Den ihnen gemachten Vorwurf der Absonderung warfen sie daher mit Fug und Recht auf diese Gesetzgebung zurück, die zugleich die Wahlfreiheit aller Bürger verletzte , wenn em Christ einem für tüchtig erkannten Juden seine Stimme bei Gemeindewahlen geben wolle. Die badenschen Stande könnten sich nicht mehr auf Art. 13 der Bundes- und Art. 56 der Schlußacte berufen, wenn man sie selbst der Verletzung des 16. Art. der Gestern zeihen könne; gerade in Bezug auf Schwache habe man es aber nöthig, jede Verkümmerung von Rechten zu vermeiden, des gefährlichen Beispiels halber, welches dadurch gegeben werde. Unsere israelitischen Mitbürger wollen nun keineswegs das, was man die volle Emancipation nennt, beanspruchen; nur die Rechte in ihrer gemeindlichen Stellung sind es, die sie zurückfordern. — Ich weiß es wohl: in dem Falle, daß Sie geneigt sein sollten, diesen Brief, worauf er allerdings berechnet ist, in Ihren Blättern zu veröffentlichen, werde ich Ihnen bei einem guten Theile Ihrer Leser keinen großen Dank verdienen helfen; denn es ist mir wohl bekannt, wie auch bei Ihnen die neueste ständische Judengesetzgebung keineswegs einer sogenannten Emancipationsacte gleichkommt; wie zahlreiche Bittschriften den letzten Landtagen in Sachsen aus verschiedenen Theilen des Landes - namentlich aus Dresden und den Umgebungen des Erzgebirges gegen, aber, so viel ich weiß, keine von christlichen Staatsbürgern für irgend welche Gleichstellung der jüdischen Landeseinrvohner zükamen , welch' „ein schöner Einklang" sich demnach bei dem Volke, seinen Vertretern und den Landesbehörden in der Aufrechterhattung der alten Zustände in dieser Hinsicht kundgab. Sind Sie indessen anders meiner Ueberzeugung, so werden Sie auch den Muth in sich fühlen, sie offen vor der Welt zu bekennen und einmal gegen den Strom zu schwimmen. Eine Ueberzeugung gegen eingewurzelte Vorurtheile sieg. Haft zu machen, ist zwar gewöhnlich ein schwierig Ding; aber wenn auch nur wenige Leser die obige Entwickelung einen Eindruck auf sich machen ließen, so wäre ich befriedigt; denn über Einen, der sich bekehrt, ist ja Freude vor zehn Gerechten. Uebrigens würde ich mich in -er Znhaltsmittheilung der Bittschrift unsrer Juden weit kürzer gefaßt haben, wenn sie sich gleich.anderen, im unbestimmten Gebiete der allgemeinen Menschenrechte und der Glaubensfreiheit, oder in ganz besonderen örtlichen Verhältnissen herumdrehte; gerade im Gegentheile stellt sie sich auf die Grundlage des gemeinsamen deutschen Staatsbürgerrechts und entwickelt daraus treffende Wahrheiten, deren Folgen nicht minder für den Deutschen überhaupt, als für die besondere Wohlfahrt des Luden von Belang sind. Oie Bittschrift ward von unserem neuen Abgeordneten zur 2. Kammer, Herrn Baffermann, unmittelbar nach seinem Eintritte in dieselbe eingereicht. Dieser unser Wassermann ist nicht etwa ein Wassermann. Ist er auch kein Gelehrter, sondern ein ehrlicher Bürgersmann, so sind wir doch mir ihm zufrieden; denn er hat das Herz auf dem rechten Flecke. Haben Sie seine Rede bei der letzten Verhandlung über die Urlaubsverweigerung gegen die Abgg. Peter und Aschbach gelesen? Da hat er den Ministern eben so offen seine Ueberzeugung von der Wahrheit gesagt, wie der Kammer, daß es mit ihren Verwahrungen und papiernen Schanzen nichts sei, und darin stimmt er wieder mit den Ministern überein. Sie in Sachsen finden seine Rede vielleicht etwas zu derb; aber einmal müssen Sie sich das aus der eigentümlichen Ausdrucksweise unserer Landsleute erklären, die ihre Meinung offen, kurz und scharf herauszusagen lieben, ohne die einzelnen Worte auf die Goldwage zu legen; andern Lheils war es gut, daß unsere Minister einmal mit ihrer eigenen Münze bezahlt wurden; denn sie hatten sich in den letzten Jahren in den Kammerverhandlungen einen Ton angewöhnt, daß man sich wundern mußte, wie die Abgeordneten ihn so ruhig ohne Widerspruch hinnehmen konnten; erst in der diesjährigen Sitzung ist es bei Letzter« etwas anders geworden. So wenig wir hier zu Lande uns in alle die „schönen Eigenthümlichkeiten" Ihrer Ständeversammlung finden können, so freuten wir uns doch immer in dieser Hinsicht über die Würde und den Anstand, den man im Dresdner Landhause auch auf den Regierungsbänken den Ständen gegenüber beobachtet, wie über den Eifer, womit diese alle Versuche zum Gegentheile zurückwiesen. Aus diesem Grunde machte z. B. während ihres letzten Landtags die herzhafte Entgegnung des ehrenwerthen Eisenstuck und von Watzdorf gegen die Aeußerung des Kriegsministers, die Regierung werde jeden Versuch irgend welchen Widerstandes gegen sie mit Gewalt zu „zermalmen" wissen, bei uns einen freudigen Eindruck. Ich bin von meinen Juden ganz abgekommen und kehre auch nur noch mit Einem Worte zu ihnen zurück. Unser sel. Rotteck war bekanntlich auch ein Gegner ihrer Ansprüche. Nun! .auch die Sonne hat Flecken, und Rotteck's Name wird dem Vaterlandsfreunde immer wenigstens ein schöner Stern bleiben, so erhaben sich auch junge Allesbesserwisser, wie ganz neuerdings Herr Karl Gutzkow, mit ihrer.Weisheit über ihn denken. Ueber den Gang, den die Unterzeichnungen für sein Denkmal bei uns gehabt haben, werden Sie durch die Zeitun-