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Der Orient · 1841-09-18 · 38 (18.9.1841) · p. Spalte 587-588

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Journal
Der Orient
Volume
1841
Issue
38 (18.9.1841)
Article
Ueber die Stellung des Kaufmans während des Mittelalters [Rezension]
Date
1841-09-18
Page
Spalte 587-588 (sequence 2)
Language
German
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587 Lit. Übersichten: Klöden: der Handel des Mittelalters im nordöstl. Deutschland. 588 liefert auch vorliegende Monographie einen schonen Beitrag, für den wir Hrn. Klöden herzlich danken. Wir glauben unfern Lesern keinen geringen Dienst zu erweisen, wenn wir ihnen den §.6 dieses Programms ausziehen, welches vorzüglich das kaufmännische Verhältnis; der Juden im nordöstlichen Deutschland berücksichtigt, zumal das Programm als Gelegenheitsschrist wohl in wenig Hände kommen dürste. Dieser Paragraph lautet: „Wir können diesen Gegenstand nicht verlassen, ohne noch der Juden und ihres Verhältnisses zum Handelsstande zu gedenken, da sie aus denselben sehr stark influirt haben, so oft man, auch im nordöstlichen Deutschlands bemüht war, diesen Einfluß zu schwächen oder gar zu brechen. Bekanntlich ruht über die Art wie, und über die Zeit, wann die Juden sich über den Nordosten Europas verbreiteten, dunkle Nacht. Früh ist es jedenfalls geschehen, ja es scheint ihnen leichter geworden zu sein, im heidnischen Slavenlande Aufnahme zu finden, als unter den Christen, denn im ersteren stand ihnen kein fanatischer Religionshaß entgegen. Wahrscheinlich find sie schon wahrend der ersten Jahrhunderte der christlichen Zeitrechnung in Polen eingedrungen, und haben dort als Fremdlinge ein erträgliches Loos gesunden, das selbst durch den Uebertcitt der Polen zum Christenthume wesentlich keine Aenderung erfahren zu haben scheint. Vorzugsweise aus Polen mögen sie in die mit den Polen nahe zusammenhängenden Wendenländer vorgedrungen sein, nach Schlesien, der Lausitz/ der Mark Brandenburg, Pommern und Mecklenburg, und bei der Aehnlichkeit der Wenden und Polen in Sprache, Sitte, Denkungsart und Einrichtungen laßt sich erwarten, daß ihre Stellung in diesen Ländern von der in Polen nicht wesentlich verschieden gewesen ist, bis diese Gegenden dem Schwerte der eindringenden Deutschen erlagen, und christliche Denkungsweise, aber auch christliche Versolgungssucht hierher verpflanzt wurden. In Deutschland war die Lage der Juden seit Karl dem Großen eine sehr wechselvolle gewesen. Bald verfolgt, bald geschützt und begünstigt, wurden die widersprechendsten Verordnungen gegen sie erlassen, die ihren Zustand zu einem fast rechtlosen machten. Es lag dies in der eigenthümlichen Ansicht des Zeitalters, welches den Juden kein Recht zugestand, unter Christen zu leben, und ihre Duldung nicht auf die Grundsätze der Humanität basirte, sondern auf ganz andere Gründe zurücksührte. Horen wir, was das Berliner Stadtbuch darüber sagt, und worin sich zugleich die damals allgemein geltende Meinung ausspricht. „Die Juden glauben allein an den lebendigen Gott, den allmächtigen Schöpfer des Himmel- und Erdreichs, und alles dessen, das darin ist. Sie halten das alte Gesetz, und sind des neuen Gesetzes Widersacher, das ist, der ganzen Christenheit, weil sie Christum den wahren Gott zu dem unschuldigen Tode für die Menschheit brachten. Damm ist es wunderlich, daß man gestattet, den Juden bei den Christen zu bleiben. Nun lehren die heiligen Lehrer der Christenheit, daß man die Juden bei den Christenleuten leben läßt um vier Ursachen willen: die erste, weil wir'das Gesetz von ihnen haben, in welchem wir Zeugniß haben von Christo; die andere, um der alten Väter willen, von denen Christus den Anfang seiner Menschheit nahm, nämlich von dem Geschlechte Jeffe her; die dritte, um der Juden Bekehrung willen, weit sie alle noch vor dem strengen Gerichte Gottes bekehret werden sollen; die vierte, um des Gedächtnisses Jesu Christi; denn so oft wir die Juden sehen, so oft sollen wir auch das Gedächtnis; seiner theuren Marter im Herzen tragen." Wenn die ersten beiden Grundsätze eine Art von dankbarer Anerkennung aussprachen, so richtete sich diese doch mehr gegen die Vorfahren, als gegen die Juden der Gegenwart. Der dritte Grundsatz verpflichtete zu Bekehrungsmaaßregeln, die, da Ueberzeugung selten zu geben war, oft nur zu gewaltsam in Ausführung gebracht wurden. Der letzte Grundsatz aber wurde in der Regel nicht ohne Haß und Erbitterung gegen die Nachkommen derer angewandt, die Christum getödtet hatten. Eine freundliche Gestaltung ihrer Verhältnisse konnte aus diesen Grundsätzen nicht hervorgehen; eine unfreundliche, hielt man dafür, konnte sogar zu ihrer Bekehrung beitragen. Eine wunderliche Ansicht hatte sich geltend gemacht, welche, weil sie allgemein als richtig angenommen wurde, auf ihre Stellung im Mittelalter von dem entschiedensten Einfluß war. Josephus, der bekannte Geschichtschreiber des jüdischen Krieges, hatte nach diesem Glauben den Titus von der Gicht geheilt, und sein Vater, der Kaiser Vespasian habe daraus allen Juden den Königsfrieden gewirket, und sie somit in seinen unmittelbaren Schutz genommen. Es kann scheinen, als wenn dieser Umstand, ec mag wahr sein oder nicht, ein höchst gleichgültiger, wenigstens unverbindlicher gewesen sein müßte. Darin würde man aber das Mittelalter falsch beurtheilen. Nach damaliger Ansicht waren die römischen Kaiser des Mittelalters die unmittelbaren Nachfolger der römischen Kaiser des Alterthums; ebendarum wurde der Kaiser in Rom gekrönt, eben darum aber hatten die Begnadigungen und Privilegien der alten römischen Kaiser nach dem Glauben des Mittelalters verbindende und gesetzliche Kraft, selbst solche, an welche manblos glaubte. So nahm denn selbst der Sachsenspiegel diese Sage als wahre Geschichte aus, und leitete daraus den Kömgsfrieden der Juden her.1 2 Die Kaiser aber leiteten schon sehr früh daraus das Recht ab, daß ihnen jeder Jude unmittelbar und unbedingt unterworfen sei, weshalb sie als des Königs Kammerknechte betrachtet wurden, ein Titel, der damals eine andere Bedeutung als jetzt hatte,, denn das Wort Knecht enthielt in jener Zeit so wenig etwas Entehrendes, als noch jetzt das englische Knight. Durch diese eigenthümliche Stellung wurden sie, wie die Kaufleute, unmittelbar aus dem Rechtsverbande der übrigen Einwohner eines Landes herausgehoben und unter den Kaiser gestellt, so daß auch sie auf Kaisercecht angewiesen waren. Die besonderen Privilegien, mit welchen die Kaiser das sächsische und andere Recht des deutschen Volks begnadigten und erweiterten, und welche natürlich auch dem Kaiserrechte nicht fehlten, fanden dagegen aus die Juden keine Zuwendung, weil sie weder als Sachsen, noch als Baiem, Franken oder Schwaben betrachtet wurden.- 1) Sachsenspiegel, Bd. IN. Art. 7. 2) -21. a. O. in der Gosse.

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