Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 36 (4.9.1841)
- Article
- Palästina: Uebersicht der Küstenstädte Palästina's
- Date
- 1841-09-04
- Page
- Seite 242 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2360092-2360147-2360184-2366266--1997-2366291- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Beirut 1× ep/1047833
OCR text
— 242 — die Länge zwischen dem Hafen non Gaza bis zu dem Hafen von Skanderun, aber die Lage am mittelländischen Meere, die Leichtigkeit des Verkehres mit Europa, machen diese fast gradlinigte Westgrenze Palästinas zu der bedeutendsten Lage der Welt und auch zur Kolonisation am geeignetsten. Zur leichtern Uebersicht der Westgrenze Palästinas am mittelländischen Meere möge hier die Entfernung von Gaza bis Skanderun nochmals im Einzelnen zusammengestellt werden. Von Gaza nach Jaffa 9 deutsche Meilen, von Jaffa nach Akka 14, von Akka nach Zor 4J-, von Zor nach Zldon 3J, von Zidon nach Beirut 3, von Beirut nach Tarablos 9, von Tarablos nach Lada kia 17-z-, von Ladakia nach Antakia 12- und von da nach Skanderun 8 Meilen. Deutschland. r Dresden,!8. Mg. Die Mittheilung in Nr. 230 d. Leipz. A. Z. über die von Dr. Salomon in der Synagoge zu Dresden gehaltene Predigt enthielt einige Jrrthümer, welche der Berichtigung bedürfen. 1) Ist Dr. Salomon nicht Rabbiner, sondern vielmehr Prediger an dem, zu dein dasigen Rabbiner in Oppositions-Verhältnisse stehenden neuen isr. Tempel in Hamburg. Dennoch aber trugen der hiesige Oberrabbiner und der Gcmeindevorstand kein Bedenken, den Dr« S. zur Haltung einer Predigt aufzufordern; ein Verfahren, das anderen jüdischen Gemeinden ö£$ Beispiel vorleuchterr möchte, alle schismatischen Trennungen möglichst zu beseitigen und gemeinsam einem besonnenen und gemäßigten Fortschritte'in Israel zu huldigen. — 2) Fand die Predigt nicht Nachmittags, sondern Vormittags beim Haupcgottesdienste statt. — 3) Scheint jener Berichterstatter die Predigt des Dr. S. insofern nicht von dem richtigen Standpunkte aufgefaßt zu haben, als aus dessen Mittheilung hervorzugehen scheint, der Redner habe eine weitere Emancipation der Juden mit ferneren gottesdienstlichen Reformen gewissermaßen in Verbindung bringen wollen, so daß erster«, von letzteren abhängig zu machen sei. Dies lag aber durchaus nicht im Sinne des würdigen Salomon, wie jeder aufmerksame Zuhörer eingestehen wird. S. besprach die Verhältnisse der hiesigen isr. Gemeinde nur dermaßen, daß sie, trotz mancher Beschränkungen, gegen die Regierung nicht undankbar sein möge, ferner eines Strebens zum Besseren sich befleißigen solle, in Anerkennung manches Guten, welches sie in Cultus und Schule besitze, das andern Gemeinden noch mangle; alle sonstigen Wünsche würden dann ebenfalls in Erfüllung gehen. Hiermit, sollte blos ein religiöser Trost ausgesprochen, keineswegs aber etwa eine staatsrechtliche Frage „ob und in wieweit die Emauckpatien von religiösen Reformen abhängig zu machen fd" beantwortet werden , wie man aus jener Mittheilung schließen könnte. Das Streben und . die Thätigkett der Männer in Israel, welche einigen Einfluß auf ihre Glaubensgenossen haben, muß allerdings dahin gerichtet fein, anerkannte Mißbräuche in der Religionsübung abzuschaffen und solche Verbesserungen einzuführen oder vorzubereiten, wodurch wahre Gottesfurcht und Sittlichkeit beim Volke verbreitet wird, keinesfalls aber um dadurch äußere Vortheile zu erringen. Abgesehen von der unreinern Tendenz, welche jene gottseligen Bestrebungen hierdurch erlangten, würden sie auch nur leere Täuschungen sein. Diejenigen, welche den starrorthodoxen Juden die bürgerlichen Rechte verweigern, würden nicht ermangeln den wahren, innern Grund solcher gehässigen Verweigerung „Furcht vor C o n ku r r e nten auch gegen die rein-rationalsten Israeliten in Anwendung zu bringen! — Die Predig des Dr. Salomon verbreitete sich übrigens über das Thema, daß es Beruf des Israeliten sei, als Priester Gottes im Lichte, in der Liebe und in der Freiheit (d. h. Herrschaft über Leidenschaften) zu wandeln und zeichnete sich durch einen Reichthum an Bildern und Gegensätzen, sowie durch Klarheit der Darstellung auf sehr vorthdlhafte Weise aus. Ohne den besondern konfessionellen Standpunkt zu verlassen, zeigte er mit meisterhafter Beredtsamkeit wie das echre Jsraelitenthum im edlen Menschenthume aufgehen müsse. Nachschrift. Obiger Artikel war für die Leip. Allg. Zeit, bestimmt, ward aber von' der Red. derselben aus dem Grunde nicht ausgenommen, „weil er zu geringfügige Gegenstände erörtere." — Inwiefern die Red. durch eine so motivirte Zurückweisung ihr wahres politisches Glaubensbekenntnis über jüdische Angelegenheiten, namentlich über eine aufrichtig gemeinte Emancipation, zu erkennen gegeben hat, überläßt man der Beurtheilung unpartheiischer Leser. — Hanno-vev, 19. Aug. Das dritte Aktenstück der jetzigen allgemeinen Ständeversammlung, welcher allgemeiner Aussage nach gestern von Sr. Majestät dem Könige aufgehoben wurde (der Grund hiervon ist noch nicht bekannt, enthält unter Andern folgendes Königl. (?) Schreiben vom 2ten Juni 1841, den Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse der Juden betreffend: „Ernst August rc. da die bestehenden Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Juden den Verhältnissen und Bedürfnissen der Juden nicht entsprechen, so haben Wir einen Gesetzentwurf über diesen Gegenstand ausarbeiten lassen, und theilen denselben nebst seinen Gründen der getreuen allgemeintetnen Sländeversammlung zur ordnungsmäßigen Berathung mit. — In dem §. 5 des Entwurfs ist ausgesprochen, daß das Schutzverhältniß der Juden zum Landesherrn aufgehoben werde, und die daraus folgenden Leistungen an unsere Kassen wegfallen. Da unsere Generalkasse den hieraus sich ergebenden Ausfall, welcher, nach dem wirklich zur Kasse gekommenen Durchschnittsertrage, der letzten fünf Jahre berechnet, 4144 Thlr. 19 Gr. betragt, nicht tragen kann, so sind wir hierbei von der Voraussetzung ausgegangen , daß die getreuen Stande den Ersatz jenes Ausfalles auf die Landeß-Kasse übernehmen werden. — Indem wir hierauf antragen, sehen Wir einer Erklärung der getreuen Stände hierüber, und über den Gesetz- Entwurf entgegen. Ernst August. Freih. v. Schele." Nachdem nun der wesentliche Inhalt des Gesetz-Entwurfs über die Rechtsverhältnisse der Juden dargethan worden, kam man zu folgenden Resultaten: Eine Gesetzgebung über die Verhältnisse der Juden ist hier nothwendig. Fragt sich nun, in welcher Weise die Gesetzgebung vorschreiten solle, so wird von den Juden nicht selten eine völlige Gleichstellung mit den Christen begehrt, wie sie auch in einigen Theilen des Königreiches in Folge der Gesetzgebung der Fremdherrschaft eine Zeitlang bestanden hat. Diese erscheint aber unstatthaft. Denn vorerst soll die Gesetzgebung nach richtigen Grundsätzen nicht plötzliche Veränderungen Hervorrufen, sondern der natürlichen Entwickelung der Zustande allmälig folgen. Ferner wird eine solche Gleichstellung durch den sittlichen Zustand eines großen Theiles derselben und durch ihre völlige Verschiedenheit von den christlichen Landeseinwohnern widerrathen. Diese Verschiedenheit liegt keineswegs blos in der Gottesverebrung, wie von einseitigem Standpunkte aus, damit die Beschränkung als religiöse Unduldsamkeit erscheine, j oft behauptet wird , sondern sie liegt-zugleich in der Sinnesart, | Handlungsweise, Sitte und in der durch diese Eigenthümlichkciten gesicherten Abgeschlossenheit des Volksstammes. — Eine