Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 32 (7.8.1841)
- Article
- London: Ausstellung einer Urkunde an Montefiore ...
- Date
- 1841-08-07
- Page
- Seite 218 (sequence 2)
- Language
- German
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— 218 — Amt, zu dem, Ende, daß Unsre Wappen-eamten und alle andern bei Gelegenheit volle Notiz und Kermtm'ß davon nehmen, und solches zu thun Ist dies Euere Vollmacht. Gegeben an Unserm Hofe zu St. Jame's, am vierundzwanzigsten Lage des Juni 1841 im fünften Jahre Unsrer Negierung. Auf Befehl Ihrer Majestät. N o r m a n b y. Ich bescheinige hiermit, daß Voranstchendes getreulich ausgezogen ist, M den Akten des Wappenamtes zu London, und von mir nachgesehen. Urkunde dessen setze ich meine Unterschrift, heute den zweiten Tag des Juli 1841. Albert W. Woods, Portcullis. Deutschland. Dresden, 27.Juli. Ein Wort der Wahrheit*) über den Aufsatz in Nr. 30 des Orients <L d. Dresden den 7. Juli. In Nr. 30 des Orients ist ein den Sächs. Vaterlandsblattern entnommener Aufsatz „über einige Verhältnisse der isrv Gemeinde zu Dresden," angeblich von mehreren Mitgliedern gedachter Gemeinde unterzeichnet, enthalten. Wahrlich ein Aufsatz, der, wenn er sich nicht in die Spalten des vielgelesenen Orients verirrt hätte und dadurch im Auslande zur Vermuthnng Raum geben könnte, als herrschten wirklich bei der isr. Gemeinde zu Dresden arge Mißbräuche und Partheiungen,- gar keine Widerlegung bedürfte. Man wird sich deßhalb hier darauf beschränken den Thatbestand und die trüben Quellen, woraus jene Diatriben flössen, kurz und treu darzustellen, ohne in die vorgebrachten Unwahrheiten, Verdrehungen und Persönlichkeiten, welche jenen Aufsatz füllen, naher einzugehen. Durch eme, in den Synagogen längere Zeit affigirt gewesene und sogar in öffentlichen Blättern (namentlich in Jost's Annalen Jahcg. 1839. Nr. 15. 16 und 17) abgedruckte Verordnung des hohen Ministern des Cultus und öffentlichen Unterrichts v. 29. Januar 1839 (Nr. 15, 16 u. 17) (also nicht blos „angeb lich" auf hohen Befehl), welche sehr sachgemäße Anordnungen über Organisation der hkes. isr. Gemeinde enthalt, ward unter andern bestimmt, daß „zur Bestreitung der durch den Synagogenbau und die übrigen Bedürfnisse des isr. Cultus und Unterrichts erforderlichen Aufwandes", nächst der durch Sorgfalt des der maligen Vorstandes der Gemeinde von 6 Pf. aus 3 Pf. per Pfund herabgesetzten Fleischsteuer, eine Klassensteuer von den Gemeindemitgliedern entrichtet werde, wobei die Normalsätze von jährlich 20, 15, 10 und 5 Thlr. bestehen, übrigens aber, Personen, welche zwar nicht arm, jedoch eine zahlreiche Familie mit Anstrengung zu ernähren Haben, von dieser Steuer befreit sein sollen, ohne dadurch an ihren etwanigen Rechten als stimmfähige Gemeindeglieder irgend *) Mit tarn so mehr Vergnügen nehme ich die Widerlegung des Artikels in Nr. 30 auf, als sie von einem Manne kommt, der Wahrhaftigkeit und Unparteilichkeit mit der genauesten Kmntniß der Zustände verbindet. Den beregten Artikel in dm Vaterlandsblätten habe ich auch nur deshalb einen Platz im Oriente gegönnt, um so schneller aus guter Quelle widerlegen zu können. Ich wurde selbst zweimal vor Kurzem von ähnlichen Correspondenzen über Dresden heimgesucht, und ich glaubte, daß durch meine Nichtaufnahme die Sache auf sich beruhen bleiben werde; da aber die wahrscheinlichen Correspondenten andere Wege der Veröffentlichung suchten, so hielt rch es für geratener, das was einmal nicht zu verhindern ist, nun auch öffentlich widerlegen zu lassen. Red. geschmälert zu sein. — Ob nun wohl der Gemeindevorstand bereits im Jahre 1839 zur Ausschreibung jener Steuer berech-. tigt gewesen wäre, so unterblieb es dennoch, da die vermehrten Baukosten der Synagoge *) durch außerordentliche Schenkungen und Beiträge mehren wohlgesinnter Gemeindeglieder bestritten wurden. Auch die, soweit die Würde des Gottesdienstes es gestattete, mit möglichster Sparsamkeit gemachten laufenden Ausgaben im ersten Rechnungsjahre, wurden durch die Munifizienz einiger Gemeindeglieder bei Veräußerung der gottesdienstlichen Ehrenbezeugungen und durch freiwillige Beiträge soweit gedeckt, daß man die Klassensteuer noch auszusetzen im Stande war. — Der Gemeindevorstand legte jedoch, m Gemäßheit der angezogenen h. Verordnung, die Gemeinde- und Cultusrechmungen sowie den Gemeindehaushaltplan für das nächste Rechnungsjahr am 25. März d. I. dem von der Gemeinde selbst gewählten, aus 9 der gewichtigsten und einsichtsvollsten Gemeindeglieder bestehenden Gemeindeausschuffe zur Prüfung und Entscheidung vor. Der Gemeindeausschluß erkannte nach reiflicher Erwägung in mehreren Sitzungen, daß, um den Gottesdienst mit Würde fortbestehen zu lassen, und die durch h. Verordnung v. 20. Febr. 1837 bestätigte isr. Gemeindeschule (welche auch die trefflichste christliche Anstalt in Dresden nicht überflüssig macht, wenn wahrhafte Gottesfurcht in die Adern der Kinder fließen und nicht Halbheit — leider der Fluch unserer Generation — sie beseelen soll) mit fähigen Lehrern ferner besetzt zu erhalten,**) nicht aber um irgend ein durch den Synagogenbau oder sonstige überflüssige Ausgaben verursachtes Deficit zu decken, die Erhebung der Klaffensteuer von den Gemeindegliedern jetzt unerläßlich sei. — In andern Gemeinden, wo direkte Steuern längst eingeführt sind, würde man dies ganz in der Ordnung finden, allein in Dresden bestand eine solche Steuer noch nie, da benutzen dies einige Individuen, die längst mit Ingrimm und Neid das schöne Emporblühen der hiesigen Cultus- und Schulemrichtung mit ansehen, die es nicht verschmerzen können, daß Oberrabbiner, Gemeindevorstand und alle wackeren Gemeindeglieder, vom schönsten Geiste der Eintracht beseelt, die fast unüberwindlichen Schwierigkeiten, welche sich der Vollendung des Baues, der Entwerfung und Festhalrunq der neuen Cultusordnung entgegenthürmten, glücklich besiegten, — jene Individuen ergreifen jetzt gierig die Gelegenheit der Steuerausschreibung, (welche indessen — wie schon gesagt — nicht vom Vorstande allein ausgmg, sondern im Einverstandniß und unter Mitwirkung des Gemeindeausschusses erfolgte), um alles Edle und Schöne, dessen sich unsere Gemeinde erfreuet und wodurch sie sowohl nach innen — bei der hohen Staatsbehörde — als nach außen hoch dastehet, zu be- *) Anmerk. d. Einsend. Der Synagogenbau hat nicht 32,000 Thlr. sondern mit Inbegriff der 5000 Thlr. für den Bauplatz und aller Nebenauögaben, nicht mehr als 30,200 Thlr. gekostet. — „Uebertriebener Luxus" ist nicht angewendet worden, und die durch Ausführung des Baues nach dem Plane des Hrn. Prof. Semper erwachsenen erhöhten Kosten durch die bedeutenden Schenkungen mehrerer Gemeindeglieder mehr als gedeckt. —Die contrahirten Gemeindeschulden übersteigen die Summe nicht, welche.im I. 1837 zu diesem Behuse gleich vorder von der Gemeinde verwilligt wurde. **) Anm. d. Eins. Wir verweisen, hinsichtlich der näheren Verhältnisse der hiesigen Gemeindeschule auf einen früheren Aufsatz in Nr. 1 — 3 des Orients. — Man wird daraus die musterhafte Lehrweise, welche darin adoptirt ist, und die Fortschritte der Schüler näher ersehen.