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Der Orient · 1841-07-03 · Heft 27 (3.7.1841) · p. Seite 200

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 27 (3.7.1841)
Article
Hannover: Die Judenfrage das. ...
Date
1841-07-03
Page
Seite 200 (sequence 3)
Language
German
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200 Ministerium des Innern kann in besonder,, einzelnen Fällen Ausnahmen gestatten. Solche Juden dürfen auch nur dann als Lehrer, Handlungsgchülfen, Dienstboten rc.. zugclaffcn werden, wenn sie eine Bescheinigung der Obrigkeit ihrer Heimat beibringen, daß sie dort jederzeit wieder ausgenommen werden sollen, und wenn inländische Juden, welche in solche Verhältnisse einzutreten wünschen und dazu eignen, nicht vorhanden sind. Davon ausgenommen sind (vorbehältlich etwa nöthigcr näherer Vorschriften) solche jüdische Handwerksgesellen, die mit einem gehörigen Wanderbuche versehen sind und bei Meistern ihres Handwerks Arbeit suchen. Inländische Juden dürfen eine ausländische Jüdin heirathen; hat dieselbe aber schon Kinder, welche noch das Wohnrecht der Mutter theilen, und wird nicht etwa eine Bescheinigung der Obrigkeit ihrer Heimath beigebracht, daß sie dort jederzeit wieder ausgenommen werden sollen, so kann die ausländische Jüdin nicht anders als nach vorgangiger und ausnahmsweise zu ertheilender Erlaubniß des Ministeriums ausgenommen werden." Die Kammern werden diesen Entwurf bcrathen und in ihren Beschließungen vermuthlich sehr voneinander abweichen. Die erste Kammer z. B. wird aller Wahrscheinlichkeit nach die im Entwürfe ausgesprochene Erwerbsunfähigkeit der Juden in Betreff des Grundeigenthums bestätigen, da sie (die erste Kammer) die eigentliche Repräsentantin des großen Grundbesitzes , die Rivalitätdes den Juden eignen Speculationsgeistes fürchten dürste, wiewol die Juden die Kenntniß und Fähigkeit der lcmdwirthschaftlichen Verwaltung erst mit der Zeit erwerben müßten. Dagegen wird die. zweite Kammer darauf dringen, daß den Juden der Erwerb von Grundeigenthum freigegeben werde, damit nicht die ganze Kraft jenes Speculationsgeistes sich des Handels und der Gewerbe bemächtige. Aehnliche Motive wie diese, dann aber auch die lieberalere Gesinnung der zweiten Kammer, werden auch bei dm übrigen Bestimmungen die Ansichten beider Kammern von einander entfernen." Das ist der trübselige Stand der Judenfrage in Hannov e r, nirgends gewahrt man eine Erhebung über schmutzige, ge-' meine Gesinnungen, nirgends einen freien der Neuzeit würdigen Blick. Man schämt sich nicht emzugestehen, einen Gewinn, und wenn auch einen Unrechten , nicht'aufgeben zu wollen, man ist feige genug zu sagen, daß man die Ueberfliegelung von Seiten der Juden fürchte! Der alte flammende Glaubenshaß hat sich auch bei den Nachkommen Hermann's in einen feigen Schacher rrmgewandett. Licht- und Schattenbilder aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart. Jüdische Zustände in Italien. (Fortsetzung.) Die Zeit der Restauration, die alles früher bestandene wieder hervorsuchte und das Regiment der neuen Zeit warf bekanntlich diese Gesetzgebung wieder über den Haufen und begann, den Israeliten die Gelegenheit zu entziehen, sich zu Staatsbürgern und Gemeinden emporzuschwmgen. Es ist nicht zu leugnen, daß nach Publikation des österreichischen Civilgesetzbuches und der Gerichtsordnung die Israeliten dieses Staates Verhältnissen und Bedingungen untergeordnet erschienen, die manches Niederhaltende und Erniedrigende im Gefolge hatten und nicht eben geschickt waren, die moralische Kraft des Volkes zu fördern. Sie dursten sich fortan ohne Erlaubniß der Obrigkeit nicht mehr verheirathen; man sähe sie für verdächtige Zeugen am, sobald sie zu Gunsten eines Juden gegen einen Christen aussagten; man erklärte sie für unfähig, als Zeugen bei dem Testamente eines Christen aufzutreten, man schloß sie von jeder Repräsentation aus und ließ sie weder auf allgemeinen noch auf Provinzial-Versammlungen zu. Die Israeliten wehrten sich zwar gegen dieses Zurückdrängew, und vorzüglich die Gemeinde zu Mantua versuchte dagegen Vorstellungen zu machen. Als eine Ordonnanz 1817 ihnen sogar den Handel mit Getreide entzog, schickte man eine Deputation nach Wien , welche um die Aufrechthaltung des pro-, visocischen Status quo ehrfurchtsvoll nachsuchte. Eine allerhöchste Resolution von 1825 schien sie auch sicher stellen zu wollen gegen alle frühern sie beeinträchtigenden Interdikte, allein diese Hoffnung ward durch die Zukunft nicht eben genährt und aufrecht erhalten. Ein Dekret von 1830 erklärte die Israeliten für unfähig, die Pharmacie auszuüben, und obgleich man eine neue Deputation nach Wien sandte, .erzielte man doch nichts, als die Erhaltung der einmal erworbenen Gerechtsame und Privilegien. Man ließ die Sache im Schweben, stellte in Aussicht, ohne jedoch weiteres Terrain zu verstärken./ Als der 'jetzige liebenswürdige Kaiser Ferdinand in Italien gewesen war, sich krönen zu lassen, richteten alle israelitischen Gemeinden des Königsreich die ehrfurchtsvolle Büre an ihn, in alle früher den Israeliten gewährten (Zivilrechte wieder eingesetzt zu werden, wenigstens das Recht zu erhalten, da wo namentlich unbeweglicher Besitz in ihren Händen ist, an der Gemeindeverwaltung mit Theil nehmen zu können, ohne daß jedoch bis zur Stunde sich die Verhältnisse anders gestaltet hätten, als wie sie waren. Nur die natürliche Güte und die Gerechtigkeitsliebe des Herrschers ist also zur Stunde noch der Bürge ihrer Freiheit. Sehen wir jedoch auf den moralischen Zustand der Israeliten dieses Königreichs und vergleichen wir denselben mit dem der andern italienischen Staaten, welche an unserm Blicke vorübergingen, so begegnen wir vielem Erfreulichen und bemerken eine Regsamkeit, einen Aufschwung, ein Streben und Ringen, daß uns an unsre deutsche Zustände selbst zu erinnern vermag. Neben der Herrschaft Oesterreichs, die hier wohlthatig einwirkt, ist es im Allgemeinen deutscher Geist und deutsche Wissenschaft, welche hier thätig sind, und wir werden dadurch wieder ausgesöhnt und getröstet, der Mängel willen, die wir in dem socialen Leben der Gemeinden des Königreichs finden. Die israelitische Gesammrbevölkerung des Reichs, die sich auf 10,000 Menschen beläuft und zu Mantua, Verona, Padua und Venedig die vorzüglichsten Gemeinden bildet, gewährt uns ein erfreuliches Bild. (Fortsetzung folgt.) Verlag von C. L. Fritzsche. Druck von I. H 9t frg e i.

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