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Der Orient · 1841-05-29 · Heft 22 (29.5.1841) · p. Seite 174

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 22 (29.5.1841)
Article
Der Cultur-Verein in Berlin und seine Statuten
Date
1841-05-29
Page
Seite 174 (sequence 1)
Language
German
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Licht- und Schattenbil-er aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart. Der Cultur - Verein in Berlin und seine Statuten. Kein Stand unter den Juden ist in'neuester Zeit so schlecht daran, als der der Gelehrten und Künstler; vom Staate noch fern gehalten, wie im tiefsten finstern Mittelalter, hat er noch die sonst so fromme Hilfe bei seinen Glaubensgenossen in der Neuzeit eingebüßt. Mit Begeisterung und Selbstverläugnung kämpft der jüdische Gelehrte seit einem halben Jahrhundert für die materielle Emancipation des jüdischen Kaufmannes und Handwerkers, durch seinen Feuereifer bricht eine Schranke nach der andern zusammen, und fände er nicht in seinem eigenen Bewußtsein schon den verdienten Lohn, wie betrübend wäre für ihn die schmutzige Undankbarkeit der jüdischen Krösusse-! Selten fallt es einem reichen prozeutendurstigen Juden ein, durch seinen zusammenengescharrten Mammon die Arbeiten , btefeö oder jenes Gelehrten zu unterstützen, nie dankbar gegen die zu sein, die durch ihr kräftiges Wort ihm zum Reichthume die Wege bahnten, wahrend sie für sich nicht gesprochen. Der jüdische Reiche, und wenn er Millionär ist, hat noch in der Gesellschaft durch eigene Seelen-Gemeinheit einen so niedrigen- Standpunkt, daß er sich vom Trödler und Hauft'rer nur durch das Objekt seines Geschäfts unterscheidet. Wie weit höher aber steht der christliche Millionär! Jn^ihm lebt ein reger Sinn für Ausbildung des Geistes, und er glaubt nicht einmal den Gelehrten unterstützt zu haben, wenn er von ihm ein Buch kauft, wahrend der Jude es nur als Almosen ansicht. Es wäre daher zu wünschen, daß dem neugegründeten Culturver- Lin in Berlin, dessen Zweck und Gang die folgenden Paragraphen der Statuten aussprechen, hinlängliche Unterstützung gewährt werden möge, damit dem jüdischen Gelehrten und Künstler es wenigstens einigermaßen erleichtert werde. Meine Leser werden es mir gewiß Dank wissen, wenn ich hier die Statuten mittheUe: Erstes Kapitel. Tendenz des Vereins. 1) Es ist unter dem Namen Cultur-Verein eine Gesellschaft begründet worden, welche die Förderung wissenschaftlicher und künstlerischer Bestrebungen unter ^cn Juden bezweckt. 2) Der Verein will diesen Zweck zu erreichen suchen: rr) ,durch Unterstützung von solchen wissenschaftlichen und künstlcri- . scheu Leistungen der Juden, welche euia; Unterstützung würdig sind, und deren bedürfen, vornehmlich von Schriften, die einen wohtthätrgen Erfolg für Juden versprechen; b) durch Unterstützung jüdischer Gelehrten für größere wissenschaftliche Zwecke, so wie überhaupt jüdischer Schriftsteller und Künstler, welche ausgezeichneter Leistungen fähig sind, falls der Vorstand des Vereins von der temporären Zweckmäßigkeit der Unterstützung sich überzeugt hat, — ünb in besonder» Fällen auch durch Unterstützung von Studirmden und Kunstbeflissenen, für deren ungewöhnliche Fähigkeiten hinreichende Bürgschaft vorliegt; c) durch Empfehlung befähigter Juden zu angemessenen Remtern in jüdischen Gemeinden; 6) durch Preisaufgaben, welche eine besondere Beziehung auf Juden haben. Zweites Kapitel. Art und Weise der Wirksamkeit. 3) Schriftstellerische Arbeiten 'werden unterstützt: a) durch eine Subskription auf eine Anzahl Exemplare; b) durch Vorschießuna, oder c) durch Zahlung der Druck- und Werlaas - kosten ganz oder theilweise; d) durch Ankauf einer angemessenen Anzahl von solchen Schriften-, die ohne Zuthun des Vereins bereits erschienen sind. 4) Jede zu druckende Schrift, die auf Unterstützung Anspruch macht, wird im Manuskript dem Vorstand eingereicht. Der Name des Verfassers, der im Manuskript nicht genannt' sein darf, befindet sich dabei in einem versiegelten Zettel, welcher einem dazu destgnirten Mitgliede des Vorstandes zu dessen Kenntnisnahme anvertraut wird. Drei vom Direktor gewählte Mitglieder des Vorstandes erhalten die Schrift zur vorläufigen Durchsicht, berichten über deren Inhalt im Allgemeinen, tragen auf deren Abweisung oder Berücksichtigung an, und haben im letztern Falle für die eigentliche Beurtheilung sechs Männer inner- oder außerhalb des Vereins vorzuschlagen, aus denen der Vorstand drei erwählt. Diese, welchen ebenfalls der Verfasser nicht genannt wird, werden veranlaßt, über den Werth der Schrift, so wie über die wahrscheinliche Größe ihres Publikums, einen motivirten Bericht einzuschicken, über welchen die drei zuerst gewählten Mitglieder, dem Vorstande in einer Gesammtsitzung, ein Resumd geben, worauf von demselben über die Unterstützungswürdigkeit überhaupt, so wie über die besondere Weise der Unterstützung entschieden wird. 5) Als der Unterstützung bedürftig ist jede Schrift zu erachten, welche ihrem Inhalte nach nur auf ein kleines Publikum zählen dürfte. 6) Von jedem auf die angegebene Weise unterstützten literarischen Erzeugnisse muß der Verfasser ein Exemplar an den Verein abliefern. 7) Jeden Antrag auf Unterstützung größerer wissenschaftlicher Zwecke ist der Vorstand zu bcrathen verpflichtet, kann ihn jedoch, falls er darauf einzngchen beschließt, nur genehmigen, nachdem er das Gutachten einer aus mindestens fünf seiner Mitglieder bestehenden Commission vernommen, welche zu diesem Zwecke die Ansicht kompetenter Männer inner- oder ' 'außerhalb des Vereins eingcholt.! 8) Behufs der 'Preisaufgaben beanstragt der Vorstand; jährlich eine aus fünft Mitgliedern bestehende Commission, sechs ft geeignete Aufgaben vorzulegen, aus welcher eine ausgewahlr

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