Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 2 (1841)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1841)
- Article
- Italienische Grenze: traurige Zustände der Juden daselbst
- Date
- 1841-05-22
- Page
- Seite 163 (sequence 2)
- Language
- German
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163 zur Zeit des italienischen Königreichs acquirirt und überhaupt scheinen sich die Israeliten hier etwas über die der übrigen Bevölkerung Zu erheben, so daß man selbst einige Aerzte unter ihnen trifft. Doch das war nicht der einzige Rückschritt, welchen Leo XU. die Juden machen ließ. Bon Neuem wurden sie jetzt wieder in ihren ehemaligen Ghetto, das Judenvirtel eingespercht, das gewöhnlich in dem entlegentsten, schmutzigsten und ungesundesten Theile der Stadt liegt, von Neuem wurde dieser Ghetto wieder mit Thoren verrammt, daß kein Jude nach Sonnenuntergang daraus hervorgehen durfte und konnte. Ja rafsinirt ist die Bedrückung zu nennen, welche man sich von Seiten des Rückschrittes anzuwenden erlaubte. Wohl wissend, daß es keinem Juden erlaubt ist, am Sabbate Feuer zu berühren, verbot man den christlichen Dienstboten von Freitag Abend bis Samstag Abend bei harter Strafe im Ghetto sich aufzuhalten, belegte obendrein auch den Juden, bei welchem ein solcher Diener in der angegebenen Zeit gefunden würde, mit einer Strafe von 300 Scudi und entzog ihnen somit sogar die Bequemlichkeiten, welche der Wilde seinem Gefangenen gestattet. Fortan war es nicht genug, von der Polizei einen Paß zu einer Reise zu acquirircn, nein, die heilige Inquisition mußte erst von der Reise in Kenntniß gesetzt werden und einen Erlaubnißschein ausstellen. Dieser zweite Paß mußte aller Orten und Wege der Inquisition zur Einsicht vorgelegt werden und dadurch, sowie durch Len darauf erfolgenden Befehl des Inquisitors, sich augenblicklich in den Ghetto zu begeben, wollte man aller Proselytenmacherei der Juden Abbruch thun,. aller Verführung Vorbeugen, obgleich sie nie gewagt haben, Andersgläubige zu ihrem Glauben zu vermögen. Und diese fürchterliche Reacnon wirkt bis auf diese Stunde fort. Kein Israelit darf außer dem Ghetto Handel oder Gewerbe treiben, keiner gelangt zu irgend einer Bedeutung in der übrigen bürgerlichen Gesellschaft, nicht einmal für Soldaten halt man sie gut. Feiert die christliche Kirche hohe Feiertage, namentlich Ostern, so werden die Juden so viel Tage als die Feier wahrt, in ihrem Ghetto eingeschlossen und über dies alles herrscht zu Rom von Leo XU. ein erneutes Gesetz, wornach jeden Samstag eine gewisse Anzahl jüdlschec Individuen in einer christlichen Kirche erscheinen müssen, um dort die Bekehcungspredigt -eines frommen Mönches mit anzuhören und die größte Herabwürdigung ihrer Religion sich sagen zu lasten. Und so groß ist die Unbarmherzigkeit und Menschenverachtung daß man vor dem Eintritte der Israeliten in die Kirche die Heiligenbilder mit Flor bedeckt, um sie den unheiligen Blicken zu entziehen und daß man nach Beendigung dieses barocken Gottesdienstes die Kirche von Neuem weiht und heiligt, um die durch die Juden empfangene Befleckung, zu vertilgen. Fehlt die festgesetzte Zahl der zu dieser Bekehrungspredigt bestimmten Individuen, so zahlt die jüdische Gemeinde für jeden fehlenden Kopf 30 Bajochi an die Jnquisüionskaste. -t- Das sind die großartigen Mittet, um die Moralität eines Volkes zu vernichten, das Jahrhunderte lang von den Bekennern der Religion der Humanität und Liebe mit Füßen getreten worden ist, und dieses Beispiel wird in einem Staate gegeben, wovon der Strahl dieser Liebesreligion ausgehen, wo seine befruchtenden Quellen liegen sollen. Und auch jetzt hat sich darin nichts geändert, als nur der Sinn des heiligen Vaters, denn Gregor XVI, der 1831 zur Regierung kam, ist ein milder und leutseliger Mann und nur seiner Barmherzigkeit haben die Israeliten es zuzuschreiben, wenn die bestehenden Gesetze nicht mit aller der Strenge gehandhabt werden, wie sie gehandhabt werden könnten. Die Revolution von 1831 hat zwar die Thore der Ghettis gesprengt, und sie sind seitdem durch des Pabstes Milde nicht wiederhergestellt worden, aber die Bajonette des intervenirenden Frankreichs haben auch wieder alle den alten Gesetzen Ansehen und Kraft verschafft, welche die Revolution zu Gunsten der Gleichheit vernichtete, und nur von der jeweiligen Gesinnung des Pabstes und seiner Legaten hängt es ab, die Zügel straff zu ziehen, die alten Dekrete in volle Kraft treten zu lassen, die blutigsten Seufzer herauszupressen. In welcher Sicherheit die Freiheit und das Glück der Familien schwebt, davon nur noch ein einziges Beispiel. Bekennt eine christliche Magd vor der heiligen Inquisition, ein Kind jüdischer Eltern taufen gelassen oder selbst getauft zu haben, sogleich wird das Kind im Namen der christlichen Kirche reclamirr und das Vermögen der Eltern zu Gunsten des kleinen kirchlichen Schützlings ausgenommen und das Erbtheil des Kindes in Sicherheit gebracht. Unter solchen Verhältnissen, die aller Rechtsbasis entbehren, macht es nur die Toleranz, vielleicht auch der Jndiffermdismus oder auch die Gutmüthigkeit der christlichen Einwohner des Kirchenstaates den Juden möglich, hier fort zu existiren, ohne in beständiger Angst und Pein zu leben und die 1831 vom Volke, obgleich im Rausche der Revolution ausgesprochene Tbat, welche die Juden den Christen gleich stellte, gewährt erstern eine Zuversicht, die nie fürchten laßt, daß jene aller menschlichen Vernunft und Gerechtigkeit hohnsprechende Gesetzgebung je in ihrer ganzen Ausführlichkeit in Anwendung kommen könnte. — Aber seit Leo's XU. Gesetzgebung hat die jüdische Bevölkerung des Kirchenstaates dennoch ungemein gelitten und nicht b!os geistig, sondern auch leiblich. Viele der Reichern und Vermögendecn, namentlich aus Ancona wandecten aus und hinüber aus österreichisches und toskanisches Gebiet, und zurück blieben nur die Armen und Dürftigen. Es gibt darum im Kirchenstaate gar wenig reiche Israeliten und von Kunst und Wissenschaft hört man fast gar nichts unter ihnen. Vorzüglich hat die Gemeinde zu Ancona gelitten und die 21*