Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1841-05-08 · Heft 19 (8.5.1841) · p. Seite 152

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 19 (8.5.1841)
Article
Die Emancipationsfrage in dem Herzogthume Sachsen-Meiningen
Date
1841-05-08
Page
Seite 152 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2360092-2360147-2360167-2365470--1721-2365500
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

152 in religiösen Vorträgen in unfern Gotteshäusern, und mahnen uns an unsere heiligen Pflichten gegen Gott, Fürst und Vaterland, und die Gerichte des Landes haben gewiß verhältnißniäßig weit weniger jüdischeals christliche Verbrecher abzuurtheilen. Leider herrscht aber im Volke noch immer die Unsitte, daß man, wenn ein einzelner Jude sich ein Vergehen zu Schulden kommen laßt, dasselbe der Gesanimtheit der Juden zur Last legt und sie dafür soli da risch verantwortlich macht. Daß der von dem angeblichen Mangel an Reife hergenommene Einwand nur ein Vorwand ist, erhellt übrigens schon daraus, daß die Ausschließung gerade nur den Würdigen drückt, keineswegs den Unwürdigen, der sich selbst ausschließt, und daß unsere Gegner eben so gut dem Gebildeten, wie dem Ungebildeten, eine Berechtigung, die er auf den Grund des bestehenden Gesetzes in Anspruch nimmt, wo nur irgend möglich vorzuenthalten suchen. O! diese unsere Gegner versöhnt, wie die Erfahrung lehrt, keine Bildung, kein Fortschreiten; ihr Widerstreben wird im Gegentheil dadurch nur noch' mehrgereizt. 5. Ein fünfter Einwurf gegen die Gleichstellung lautet: „Unsere Staaten sind christliche, darum können die Juden nicht Staatsbürger im vollen Sinne des Wortes werden." Es ist nicht nöthig, die Unhaltbarkeit dieses Einwurfs ausführlich nachzuweisen. Seit länger, als einem halben Jahrhundert sind die ausgezeichnetsten Denker unter den Philosophen und Staatsrechtskundigen darüber einig, daß eine h e r r sch e ritz e, eine Staatsreligion in dem Sinne, daß man, um alle Rechte eines Staatsbürgers zu genießen, sich zu ihr bekennen muffe, ein Unding ist, da der Staat eine Rechts- und Humanität s-G e se l l sch a f t, aber keine Religions- Gesellschaft darstcllt. Derselbe kann wohl fragen: „Was thuft du?" aber nicht: „Was glaubst du?" Es kann wohl im Staate eine Religion der Mehrheit geben, aber auch die Bekenner der Religion der Minderzahl stehen rechtlich in dem gleichen Verhältnisse zu ihm. Macht er aber den Ge, nuß des vollen Staatsbürgerrechts zum Monopol des Bekenntnisses'der Mehrheit, so übt er gegen seine dissentirenden Mitglieder Glaubens- und-' Gewissenszwang — es ist QÖnvalt, das Recht des Stär kern. „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist!" sagt die christliche Religion. Wenn selbst die türkische Regierung durch den Hattischerif von Gülhane sowohl ihre jüdischen, als christlichen Unterthanen emancipirt hat, so wird gewiß ein wohlgeordneter-, constitutioneller, christlicher Staat, wie der unsere ist, an dessen Spitze ein so gerechter und hochherziger Fürst steht, hierin nicht Zurückbleiben. 6. „Die öffentliche Meinung im Volke ist einer Gleichstellung der Juden entgegen." So lautet ein anderer Einwand. Es ist leider wahr , daß unter dem Pöbel aller Stände noch viele Vorurteile gegen die Juden, noch viel angewöhn, te r, anerzog ener Judenhaß angetroffen wird. Daran ist aber gerade die herkömmliche Gesetzgebung schuld, die den Juden durch Zurücksetzung und Ausschließung in den Augen des Volkes brandmarkt, und nur dadurch, daß der Staat seine jüdischen Mitglieder gesetzlich für gleichberechtigt erklärt, kann er die Scheidewand niederreißen, die, zu seinem eigenen NachtheiL den Bruder vom Bruder trennt. Dafür bürgt die Erfahrung aller der Länder, wo die Gleichstellung Lurchgeführt worden ist. Und ist denn die öffentliche Meinung identisch mit der Meinung des Pöbels? Wir verstehen darunter die aus Vernunft und Gerechtigkeit basirte Meinung der Gebildetsten und Edelsten im Volke. Der Pöbel ist gegen jede Neuerung, und wäre es die beste und wohlthätigste, namentlich wenn er seine Sonderinteressen gefährdet glaubt. So sind alle Einwendungen gegen die Emancipation der Juden weiter nichts, als Sophismen, mit denen die Intoleranz und der seine kleinlichen Sonderintereffen gegen die Forderungen der Gerechtigkeit und Wahrheit geltend machende Egoismus ihre wahren, engherzigen Absichten heuchlerisch zu bemänteln suchen. Wir hegen das zuversichtliche Vertrauen zu Einer hohen Standeversammlung, die ja nicht das So nd er in t ersse Einzelner, sondern das Gesa mm tinter esse des Staates und aller seiner Angehörigen zu vertreten berufen ist, daß Hochdieselbe — erhaben über die kleinlichen Sonderintereffen und die Winkelpolitik niedriger Seelen, unzugänglich den Sophismen der Intoleranz und des Egoismus, frei von dem eiteln Streben nach jener falschen Popularität, öie durch Ungerechtigkeit erkauft wird, eingedenk der von der Weltgeschichte so laut gepredigten Wahrheit: die höchste StaaElugheit ist die Gerechtigkeit — nicht anstehen wird, das heiligste Scaatsprincip, den großen Grundsatz der vollkommenen Glaubensfreiheit, die identisch ist mit vollkommener Rechtsgleichheit, auszusprechen, und in Uebereinstimmung mit der in Gerechtigkeit und Weisheit erhabenen Staatsregierung des allgeliebten Landesvaters, unseres Durchlauchtigsten Herzogs und Herrn, die Bande zu lösen, die wegen der Religionsverschiederiheit uns fesseln und die das Schicksal von 1500 treuen Unterthanen zu einem traurigen machen. Möge nicht auch die gegenwärtige Session des Landtags vorübergehen, ohne uns Erlösung zu bringen von dem schweren Druck, unter dem wir seufzen! Möge Eine hohe Ständeversammlung endlich ein Werk vollenden, das schon so oft vorgenommen und mit staunenerregender Bedenklichkeit und Aengstlichkeit immer wieder zurückgestellt worden ist! Die Legislatur mache den Versuch mit der Emancipation. Zeigt es sich nach einer Reihe von Jahren, daß die Israeliten der Erwartung nicht entsprochen haben, was sicher nicht zu befürchten ist, so hat sie ja die Macht dazu, ihnen das Gegebene wieder zu entziehen. Die Verluste einiger Standesherren durch die Emancipation könnten leicht durch ein Ablösungsgesetz ausgeglichen werden. Unsere unterthänige Bitte ergeht daher an Eine hohe Standeversammlung: Hochderselben möge es gefällig sein, bei der hohen Staatsregierung auf die Vorlage eines Gesetzentwurfs anzutragen, in welchem unsere volle Gleichstellung ausgesprochen wird; ' oder, falls die Staatsregierung bereits einen unsere Verhältnisse betreffenden Gesetzentwurf vorgelegt haben sollte, bei der Berathung desselben von dem Princip der vollen Gleichstellung auszugehen und in diesem Sinn Hochderen Beschlüsse zu fassen. Hildburghausen, den 12. Februar 1841. In tiefer Ehrfurcht verharrend Einer hohen Ständ eversa m m lun g unterthänige israelitische Gemeinde zu Hildburghausen; Namens derselben L o u i s S i m o n, Herzogs. Hofagent. Verlag von C. L. F ritz sch e. Druck von I. H. Nagel.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.