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Der Orient · 1841-05-01 · Heft 18 (1.5.1841) · p. Seite 143

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 18 (1.5.1841)
Article
Die Emancipationsfrage in dem Herzogenthume Sachsen-Meiningen
Date
1841-05-01
Page
Seite 143 (sequence 2)
Language
German
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143 der Glaube und — -ie Zurücksetzung. Es gibt durchaus kein anderes Band, das uns mit ihnen verbindet. Besonders sind es die Cer emo n ia lgese tz e, auf die unsere Gegner hindeuten, wenn sie von unserer angeblichen Nationalabsonderung sprechen, jene eigenthümlichen Gesetze, Sitten und Gebräuche, die unsere Religion auszeichnen, wie jede Religion die ihrigen hat. Aber jene Gesetze — Sabbatfeier, Beschneidung, Speisegesetze u. s. w. — haben sammtlich nur eine religiöse, aber durchaus keine politische Bedeutung , sie haben nicht den mindesten Bezug und Einfluß auf unsere Verhältnisse zum Staate, und der Staat darf, wenn er gerecht sein will, uns ihretwegen die Menschen- und Bürgerrechte nicht entziehen — es wäre Glaubenszwang, Verletzung der Gewissensfreiheit. Was die eigentlich politischen, auf das Verhältnis; zum Staat bezüglichen, mosaischen Gesetze betrifft, so haben diese, nach der ausdrücklichen Lehre der Rabbinen, mit dem Untergang des jüdischen Staates in Palästina ihre Verbindlichkeit verloren. Auch die Eheg 'efetze werden oft als Beweis der jüdischen Nationalität angeführt, aber man vergißt dabei, daß der Staat ja selbst es ist, der die Ehe zwischen Juden und Christen verbietet, die mosaische Religion aber nur die Verehelichung mit den in der heiligen Schrift genannten heidnischen Völkern, keineswegs aber mit Monotheisten untersagt, wie dieses auch das von Napoleon im Jahre 1807 in Paris zusammenberufene Sanhedrin erklärt hat. Lächerlich erscheint es gar, den Messias-Glauben der Juden als ein nationales Hinderniß ihres Eintritts in das volle Staatsbürgerthum zu betrachten, wenn man weiß, daß dieser Glaube durchaus keinen praktischen Einfluß hat, und daß selbst die Lehren der Rabbinen es verbieten, die Hoffnung auf den Messias mit dem praktischen Leben in irgend eine Verbindung zu bringen. Die Messias-Hoffnung ist übrigens keine andere, als die aus eine Zeit allgemeiner Lugend, allgemeinen Friedens und allgemeinen Glückes — die Hoffnung auf die Vervollkommung des ganzen Menschengeschlechtes. Betrachtet man diese Hoffnung einer Verklärung der Menschheit, einer Erziehung des Menschengeschlechts zur Vollkommenheit als einen Traum, so ist es doch ein schöner, erhebender und trostreicher, wie ihn die Edelsten geträumt haben, und jedenfalls ein durchaus unschädlicher. . . Das unsinnigste Argument für die angebliche NationalltäLunb gegen die Emancipation der Juden, das kaum eine Widerlegung verdient, ist das von ihrer nichtgermanischen, astatischen Abstammung hergenommene. Nach den Gesetzen aller civl- Uftttcn Staaten hat sogar das von einem Vagabunden abstainmende Kind da sein Vaterland, wo es zuerst das Licht der Welt erblickt, und dem Juden, der in Deutschland geboren ist, dessen Vorfahren seit zwei Jahrtausenden in Deutschland gewohnt haben', der nach deutschen Gesetzen lebt, den deutschen Negierungen gehorcht, der mit den übrigen Deutschen die gleichen Lasten trägt, Lessen Schicksal ganz an Deutschlands Schicksal geknüpft ist — ist man so barbarisch zu sagen: Du bist kein Deutscher, kein Europäer, du bist ein Fremder, ein Asi'ate. Dann wären auch die übrigen Deutschen wahrscheinlich keine Deutschen, sondern Asiaten, da, nach der Meinung Vieler, die Germanen ihre frühern, Wohnsitze in Asien gehabt haben. ' So fällt die Annahme einer besondcrn jüdischen Nationalität, von welcher Seite man sie auch betrachten mag, in Nichts zusammen» Sind wir indessen noch einigermaßen isolirt, so ist das nickt unsere Schuld, sondern die Schuld der die Juden betreffenden Ausschließungs - und Ausnahms - Gesetzgebungen von Constantin dem Großen (321) an bis auf unsere Tage. Der Jude schließt sich überall gern an, wo er es ohne Verletzung seines Ehrgefühls thun kann und er nicht zurückgestoßen wird. 2. Ein anderer Eknwurf gegen unsere Gleichstellung Wüter: „Die Religion der Juden hin der t ihre Bekenner an der Erfüllung der Bürgerpflichten. Daß dieser Einwurf so wenig Grund hat, als der erste, geht schon daraus hervor, daß wir, wie wir oben ausgesührt, factisch alle Bürgerpflichten ohne Ausnahme erfüllen. In der Thal macht uns unsere Religion ben Gehorsam gegen die Einordnungen der Landes-Obrigkeiten, die ihnen gebührende Ehrfurcht und die Beförderung des allgemeinen Wohls, so weit sie in unfern Kräften steht, in unzähligen Stellen der heiligen Schrift und selbst des Talmuds zur heiligsten Pflicht. Wir führen hier zum Ueberfluß einige dieser Stellen an. Spr. Sal. 24, 21 heißt es: „Mein Sohn, fürchte Gott und den König, und lasse dich nicht mit Aufrührernein." Jeremias (29, 5 — 7) schreibt im Namen Gottes an die nach Babylon in Gefangenschaft Geführten: „Bauet Häuser und bewohnet sie, pflanzet Gärten und genießet ihre Früchte; suchet das Wohl der Stadt, dahin ich euch führen ließ, und betet für sie zum Ewigen; denn ihr Wohl ist auch das eurige. Im Talmud heißt es: „Bete stets für das Wohl der Landes-Obrigkeit rc." „Die Herrschaft der Könige auf Erden ist ein Abglanz der Herrschaft Gottes im Himmel." „Das Gesetz der Landes-Regierung ist ein heiliges Gesetz." Diese talmudischen Stellen, denen noch gar viele ähnliche beigesellt werden könnten, beziehen sich keineswegs auf den jüdischen Staat, denn dieser war zur Zeit der Abfassung des Talmuds längst untergegangen. Damit Eine hohe Ständeversammlung sich aus eigener Ansicht überzeugen könne, daß unsere Glaubens- und Pflichtenlehre nichts Antisociales nichts der allgemeinen Menschenliebe und reinen Sittlichkeit Zuwiderlaufendes enthält, erlauben wir uns, 2 Exemplare in unfern Schulen eingeführten Lehrbuchs der israelitischen Religion, nämlich des von der Königl. Würtembergischen Oberkirchenbehörde herausgegebenen, mit einzusenden, und insbesondere auf die §§♦ 36—46; 179—164; 212—221; 249—265; 304; 373—384; 399-404; 413—417; 463—470 die Aufmerksamkeit der hohen Versammlung zu lenken. 3. Ein dritter Emwand gegen die Gleichstellung der Juden ist von ihrer bürgerlichen Beschäftigung hergenommen. „ Sie sind eine Klasse von Handeltreibenden, von Schacherern und Wucherern, sie produciren nicht, sie verzehren nur, was Andere hcrvorgebracht haben, und sind dadurch dem allgemeinen Wohlstand schädlich." Und den Grund davon findet man wieder in unserer Religion. Daß wir aber durch diese keineswegs aus den Handel hmgewresen sind, beweist die frühere Beschäftigung der Israeliten, als sie noch in Palästina einen Staat bildeten. Und was den Wucher betrifft, — den, wo er noch Vorkommen sollte, der Staat nach der ganzen Strenge der Gesetze bestrafen mag — so berufen wir uns auf die desfallsigen Erklärungen des Pariser Sanhedrin. Wodurch aber unsere Glaubensgenossen das ganze Mittelalter hindurch und in Deutschland ckis vor etwa 30 Jahren in der That auf Handel und Geldgeschäfte hingewiesen waren, das war ihre-rechtliche Lage in jenem ganzen Zeitraum. Sie mußten entweder Handel treiben oder Hungers sterben. Die Ergreifung jedes andern Erwerbszweiges war ihnen unmöglich

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